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Channel: Bundesverfassungsgericht – Der BRD-Schwindel

Die BRD-Verbrecher: BKA-Präsident Münch beteiligt sich rechtswidrig am Wahlkampf

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Von Peter Wörmer Der Chef des Bundeskriminalamts, Holger Münch, hat es für richtig gehalten, sich kurz vor einer brisanten Landtagswahl zu Wahlpropaganda gegen die AfD instrumentalisieren zu lassen, indem er ihr kriminelle Anschläge gegen “Flüchtlinge” (die tatsächlich keine sind, sondern illegale Wirtschaftsimmigranten) unterzuschieben versucht. Es ist Verfassungsgebot, dass die staatliche und kommunale Verwaltung einschließlich der […]

TwinBoys: Grundrechtberechtigt vs Grundrechtverpflichtet, BVerfG, 2 BvR 470/08 vom 19.07.2016

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In dieser Entscheidung sind mehrere Informationen enthalten, die aufzeigen, wer und was Grundrechtverpflichtet ist und wer Grundrechtberechtigt (Grundrechtfähig) ist, siehe aus dem Bundesverfassungsgericht: BVerfG, 2 BvR 470/08 vom 19.07.2016 www.bverfg.de/e/rk20160719_2bvr047008.html wer auf casandras kanal möchte: www.youtube.com/channel/UClKi0uYroid7o9AnYWGGFYw hier nochmal alle Artikel aus dem BVerfG: GG Art. 3 Abs 1: dejure.org/gesetze/GG/3.html GG Art. 5: dejure.org/gesetze/GG/5.html EU-Menschenrechtskonvention: www.menschenrechtskonvention.eu/ […]

RA Lutz Schaefer: MDR – „Reichsbürger“- Waffenerlaubnisse

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Liebe Zorn- und Wutbürger, aus gegebenem Anlaß muß ich mich heute kurz fassen, der MDR fragte heute bei mir an, es geht um „Reichsbürger“ und um die von mir geführten erfolgreichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gera. Das Landratsamt Altenburg sollte meinen Mandanten auf Befehl der übergeordneten Behörde die Waffenerlaubnisse als Sportschützen entziehen, weil man sie […]

RA Lutz Schaefer: Lieber MDR, schämen Sie sich eigentlich nicht?

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Liebe Leser, liebe Zorn -und Wutbürger, zur Erinnerung hier noch einmal die wichtigsten Randnummern, nämlich die Rand-Nummern 49 und 50 aus dem Beschluss des 1. Senats des BVerfG vom 04.11.2009, Az.: 1 BvR 2150/08: Randnr. 49: „Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind […]

Zur Erinnerung: „Erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung“

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Die Flüchtlingsentscheidungen der Bundesregierung verstoßen gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz. Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schenken, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.

Der Beitrag ist vom 04.11.2015. Passiert ist bis heute nichts. Es werden weiterhin munter Gesetze gebrochen.

Handelt es sich bei der BRD um einen Staat, um eine Verwaltung oder gar um eine Firma?

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Quellen:

Aktuelle Grenzen der BRD = https://www.weltkarte.com/typo3temp/i…

Wikipedia-Artikel „Deutschland“ = https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch…

Deutscher Siedlungs-, Sprach- und Kulturraum = https://upload.wikimedia.org/wikipedi…

Wikipedia-Artikel „China“ = https://de.wikipedia.org/wiki/China

Norddeutscher Bund (mit Grenzen) = https://upload.wikimedia.org/wikipedi…

Das Deutsche Reich 1871-1918 (mit Grenzen) =https://upload.wikimedia.org/wikipedi…

Das Deutsche Reich 1919-1937 (mit Grenzen) =https://upload.wikimedia.org/wikipedi…

(Groß-)Deutsches Reich 1944 (mit Grenzen) = https://upload.wikimedia.org/wikipedi…

Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht = https://de.wikipedia.org/wiki/Bedingu…

Deutsches Reich 1945: Besatzungs-, Verwaltungszonen und Sektoren = http://www.hexenhort.de/reich1871/bes…

Polnische Verwaltung Breslaus nach 1945 = https://de.wikipedia.org/wiki/Breslau…

Haager Landkriegsordnung (Volltext) = https://archive.org/stream/HaagerLand…

Villa Rothschild = https://de.wikipedia.org/wiki/Villa_R…

Art. 146 Grundgesetz = https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

Bundesverfassungsgericht 1973: Das Deutsche Reich existiert fort =https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsl…

Strafgesetzbuch: https://de.wikipedia.org/wiki/Strafge…)

Straßenverkehrsordnung: https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3…

Bürgerliches Gesetzbuch: https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BC…

Weimarer Verfassung existiert im Grundgesetz teilweise weiter: https://de.wikipedia.org/wiki/Weimare…

Grundgesetz Art 140 (Weimarer Verfassung in GG): https://www.gesetze-im-internet.de/gg…

Vereinigtes Wirtschaftsgebiet/Bizone/Trizone: https://de.wikipedia.org/wiki/Bizone

BRD als Rechtsnachfolger des Vereinigten Wirtschaftsgebiets(Grundgesetz): https://dejure.org/gesetze/GG/133.html

Bundestag 2015: Deutsches Reich existiert fort = https://www.bundestag.de/presse/hib/2…

Kein Friedensvertrag: http://www.taz.de/!5015779/
und http://www.deutschlandfunk.de/zwei-pl…

IGH-Urteil 2012 (BRD nicht Verklagbar): http://rechtsanwalt-andreas-fischer.d…

UPIK: https://www.upik.de/

RuSTAG-Netzwerk: https://www.youtube.com/channel/UCamE…


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Reichsbürger – Eine Agentengeschichte von Andreas W. Sauer

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317. Neu-Schwabenland-Treffen – Das Gute Deutschland
im 14. Jahr Freitag 25. November 2016 19.00 Uhr

1. Herr Peter Schmidt Vortrag, z.B. Das Gute Deutsche Reich
– Wer die Lügen der Alliierten & ihrer BRD & BRD-Medien glaubt, der ist nicht zu retten, der ist verloren. Mein Vater Adolf sagte: „Denen wurde ins Gehirn geschissen“.

2. N.N. Vortrag + Diskussion nach Ansage + Interesse

Ich bitte um Ruhe beim Vortrag. Diskussion, Fragen & Beiträge danach.

*Das Deutsche Reich existiert fort Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 BVerfGE 2 BvF 1/73 http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv0360… + Bundesrichter Martin Hirsch
https://www.flickr.com/photos/peter-s…

Ohne Friedensvertrag laut Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider herrscht noch Krieg https://www.flickr.com/photos/peter-s…

Neu-Schwabenland ist Staatsgebiet von Deutschland wie Schlesien, Pommern, Posen, Ostpreußen, Westpreußen, Memelland, Kolberg, Breslau, Königsberg, Danzig, siehe Bundesanzeiger Nr. 149, 5.8.1952 und Der Spiegel Nr. 3, 18.01.1956 „Anspruch des Deutschen Reiches nach der „Schwabenland“-Expedition 1938/1939“ Seite 32, auf Grundlage der Deutschen Antarktis Expedition vom 17.12.1938 bis 11.04.1939.

Andromeda-UFO überflog 281. Neu-Schwabenland-Treffen am 70. Jahrestag D-Day 06.06.2014 https://www.flickr.com/photos/peter-s…

Adolf Hitler – Begründer Israels Buch von Hennecke Kardel, MARVA, CH-1211 Genf 26, Case 254, 1974, 268 Seiten + 26 Seiten mit Abbild., ISBN 3-85800-001-9
https://www.flickr.com/photos/peter-s…

AIDS-Lüge gegen Liebe + VirUS-Wahn gegen Familie
http://www.youtube.com/watch?v=m9LioQ…

Neue Medizin Dr. R. G. Hamer Psyche+Gehirn+Organ
http://www.youtube.com/watch?v=oj69Vc…

Es ist ein Geschenk des Lebens, in Deutschland geboren zu sein. Wir Glücklichen, wir leben im Heiligen Land. Ich bin gesund. Gott Danke. Thor Danke. Wotan Danke.

Das Deutsche Reich besteht fort, die Reichsbürger sind im Recht

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von NJ

Als kürzlich ein sogenannter Reichsbürger einen Polizisten erschoss, kam die Lügen-Hetz-Lawine des Systems so richtig ins Rollen. Polizisten wurden entlassen oder suspendiert, zahlreiche Polizeibeamte seien bis jetzt als „Reichsbürger“ entdeckt worden. Und diese Polizisten, so die Hassauswürfe des Lügen- und Hetzsystems, seien hochkriminell.

Die Lügenhetze, wie beispielsweise in der WELT vom 31.10.2016 lautet wie folgt:

„Polizei entlarvt mehr ‚Reichsbürger‘ in eigenen Reihen. Bundesweit bislang 1100 ‚Reichsbürger‘, die behaupten, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort.“

Ja, das verkünden die Reichsbürger, und zwar vollkommen zurecht, denn selbst das BRD-Parlament bestätigt, dass das Deutsche Reich fortbesteht. Am 30.06.2015 (hib 340/2015) antwortete das BRD-Parlament auf eine Anfrage der LINKEN Verfassungsbrecher, warum den „Reichsbürgern“ nicht widersprochen werde, wenn sie behaupten, dass das Deutsche Reich fortbestehe.

Das Parlament bezieht sich mit seiner Antwort auf den Kernsatz aus dem Urteil des BVerfG vom 31.07.1973 (2 BvF 1/73) wie folgt:

„Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt ‚Deutsches Reich‘ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.“

Mehr noch, dasselbe Bundesverfassungsgericht definiert unsere Rechte explizit dahingehend, dass wir „Reichsbürger“ sein dürfen, dass wir das BRD-System sogar ablehnen dürfen. Mit Urteil vom 25. September 2008 (1 BvR 1565/05) urteilte das Höchstgericht, dass

„die Bürger rechtlich nicht gehalten sind, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern.“

Und trotzdem werden die „Reichsbürger“ verfolgt, von einer BRD-Elite, die sich gegen das eigene Grundgesetz, gegen die Verfassungs-Rechtsprechung und gegen seine deutschen Bürger verschworen hat!

Geht es noch verwerflicher, noch verkommener, noch tyrannischer?

Natürlich wird im sogenannten Reichsbürger-Lager auch sehr viel Mist verzapft wie beispielsweise, „die BRD ist eine GmbH“. Diese irrsinnige Behauptung wird abgeleitet aus der Tatsache, dass die „Finanzagentur“ der BRD eine GmbH ist, aber der alleinige Gesellschafter ist der „Staat“ BRD, so wie bei der Bahn.

Allerdings war mit der Globalisierung tatsächlich geplant, aus dem Besatzungskonstrukt BRD eine Art GmbH zu machen, deshalben heißen die Ausweise der Deutschen auch „PERSONAL“-Ausweis und nicht Kennkarte. Die Deutschen sollten nur noch als Personal eines globalistischen Superunternehmens dahinvegetieren. Aber dazu ist es noch nicht gekommen, was nichts an der Tatsache ändert, dass das Deutsche Reich fortbesteht und wir nicht nur nach internationalem Recht Bürger des Deutschen Reiches sind, sondern auch nach der Entscheidung des BRD-Verfassungsgerichts.

Nur wird uns die Rechtsausübung als Deutschen Reich durch die Handlanger der Besatzer untersagt.

Auch dürfte die Behauptung von manchen „Reichsbürgern“, dass die BRD nicht existiere, kaum auf Verständnis bei Normalbürgern stoßen, schließlich werden die Personendokumente wie Reisepass und Ausweis von allen Staaten der Welt anerkannt.

Das ändert aber nichts daran, dass wir als Deutsche in der BRD einem Besatzungsrecht unterworfen sind und somit im Unrecht leben. Nur ist heute nicht mehr die Besatzungsknute an unserer vorenthaltenen Freiheit schuld, sondern die BRD-Polit-Elite. Wenn wir das Besatzungsrecht verantwortlich machen, sprechen wir BRD-Despoten von ihren schrecklichen Taten frei, weil sie ja nicht anders handeln könnten.

Wenn diese Politiker-Bande die Besatzungsverträge heute aufkündigen würde, würde nichts passieren, es würde kein Krieg ausbrechen. Aber diese Verschwörer wollen die Besatzungsverträge gar nicht aufkündigen, denn sie schwören den Feinden Deutschlands Treue, wie wir von Seehofer erfahren haben [1].

Wir als Nationale können durchaus, bis zur Wiederherstellung unserer Souveränität, mit diesem Grundgesetz leben, das uns laut Willy Brandt von den Besatzungsmächten „auferlegt“ wurde. Selbst unsere ethnische Eigenheit wird mit Paragraph 116 GG geschützt.

Wenn es aber elende Politiker und schäbige Höchstrichter gibt, die jeden Tag selbst dieses Sieger-Grundgesetz brechen, brauchen wir die Schuld nicht diesem Grundgesetz zu geben.

Auf jeden Fall darf ein sich „Reichsbürger“ nennender Mensch keine Polizisten töten. Mindestens 70 Prozent aller Polizeikräfte sind gefühlsmäßig nationalistisch eingestellt. Viele von ihnen sind dem Reich treu. Einen Polizisten zu töten, kommt einer Verratshandlung gegen das Reich gleich und treibt die reichstreuen Polizisten im Amt in die existentielle Vernichtung, somit gehen sie uns am Tag X als waffentragende Verbündete verloren.


1) Horst Seehofer bei „Pelzig unterhält“ sich (ARD, BR, 20.05.2010): „Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt … und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden.“

Zur WAHREN Lage der NATION

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von D. H. Haarmann

Besatzungszustand wo, Befreiungsmöglichkeit von außen, warum? Wird die heutige deutsche Jugend fragen, die von Schule und Medien über geschichtliche Zusammenhänge entweder gar nicht oder völlig falsch unterrichtet wird:

“Wir leben doch in einem souveränen Staat, wir haben doch den freiheitlichsten Rechtsstaat den es je gab, sagen unsere Politiker und Präsidenten, Lehrer und Journalisten und die müssen es doch wissen, oder?”

Wir leben seit 1945 in einem mehrfach geteilten und total besetzten Land und das ist wohl einmalig in der Weltgeschichte: Sowjets, Tschechen, Ungarn und Polen haben ihre Truppen auf Mittel- und Ostdeutschem Boden stationiert, Amerikaner, Kanadier, Franzosen, Belgier, Holländer und Engländer halten uns in Westdeutschland besetzt. Schon seit 1919 wird das deutsche Südtirol von Italien beherrscht. Auch Deutsch-Österreich wurde 1945 von den Alliierten Besatzern erneut und gewaltsam vom rechtmäßigen Deutschen Reich abgetrennt.

Die von den Besatzern und nicht vom Deutschen Volk geschaffenen provisorischen Gebilde ‘BRD’ und ‘DDR’ haben nur eine sehr begrenzte Souveränität und sind vom Ausland, den Alliierten Mächten, von Ausländern – meist Deutschenhasser – ferngesteuert. Seit mehr als 40 (65) Jahren schon, haben die besatzungsgesteuerten Medien die Aufgabe, unsere Situation wie auch die antideutschen Vorhaben und Diktate der Besatzerdurch ständige Wiederholungen, also gehirnwäscheartig – so darzustellen und zu formen, damit diese von uns Besetzten als eigene Ansicht oder Meinung und sogar als Wille des Volkes erscheinen.

Weit gefehlt! Das ist alles plumpe Irreführung des Deutschen Volkes! Wer bei dieser Feindpropaganda nicht linientreu mitspielt, verliert seine behördliche oder politische Anstellung und meist auch seine staatlichen Bezüge und daher läßt sich die erzwungene und erkaufte Lüge so einfach aufrecht erhalten.

So präsentiert sich heute moderne verfeinerte Sklaverei, ohne eiserne, jedoch mit psychischen Ketten.

1945 wurden wir ‘ b e f r e i t ‘, sagen uns die Herren Besatzer und die von diesen abhängigen und gekauften Politiker, die in Wahrheit nichts anderes sind als ‘Volksverräter’ oder nach internationalem Sprachgebrauch ‘Kollaborateure’. Seither werden wir ‘ b e s c h ü t z t ‘ , einerseits von ‘ u n s e r e n amerikanischen Verbündeten’ vor den bösen Sowjets und andererseits, in Umkehrung der Gehirnwäsche ‘beschützten’ die ‘Verbündeten’ Sowjets unsere ebenfalls ‘befreiten’ Ost- und Mitteldeutschen Brüder vor dem amerikanischen Imperialismus. Wir sehen, die Begriffsumkehrung ist einer der von den Besatzern angewandten Psychotricks.

Die im ‘Deutschland-Vertrag’ (richtiger ‘General-Vertrag’, auch ‘Bonner Vertrag’ genannt) vom 26.5.1952, sowie die in den ‘Pariser-Verträgen’ vom 23.10.1954 festgelegten Bedingungen für das besetzte Deutsche Volk:

  • Fortbestand alliierter Truppen auf westdeutschem Boden;
  • Rechtliche Stellung der Besatzungstruppen und deren Finanzierung durch uns Besetzte (siehe auch ‘Truppenvertrag’);
  • Bei einem inneren Umsturzversuch, bzw. Aufbegehren gegen die Besatzungs- und Zwingherrschaft können die Alliierten ‘Notstandsbefugnisse’ ausüben, das heißt, die Aufbegehrenden durch die Militärs und mit Waffengewalt niedermachen;
  • nach ‘General-Vertrag, Artikel 5′ können die Militärbefehlshaber der Alliierten nach eigenem Ermessen den Notstand erklären und die westdeutsche ‘Souveränität’ vorübergehend außer Kraft setzen;
  • Sonderstatus für Berlin;
  • Zwang der BRD-Deutschen unter die westalliierte Verteidigungshoheit (Nordatlantikpakt, NATO);
  • Weitere, bis heute noch nicht bekannt gemachte geheime Zusatzverträge; führten am 5.5.1955 zur mehr als eingeschränkten, besser gesagt zur Schein-’ S o u v e r ä n i t ä t ‘ der BRD, in Wahrheit zur jahrzehntelangen Zementierung der deutschen Zerstückelung.

Die Sowjets zogen mit der Schaffung einer ‘DDR’ nach. Diese Besatzungsteilstaaten dienten neben der Zerstückelung des Deutschen Reiches vor allem zur Vernebelung der fortgesetzten Besatzungstatsache gegenüber der deutschen Bevölkerung.

Das am 8. Mai 1949 vom ‘Parlamentarischen Rat’, der rechtlich überhaupt nichts mit Deutschland zu tun hat, beschlossene ‘Grundgesetz’, das am 23. Mai 1949 in Kraft trat, mußte nach Richtlinien der Besatzungsmächte verfaßt werden. Auch wurde es nicht vom Deutschen Volk durch Wahlen angenommen und somit bestätigt, sondern lediglich aufgezwungen.

Die später dann von den Besatzern geschaffene Bundeswehr hat sowenig eigene Befehlsgewalt wie die Volksarmee. Die einen sind der von den USA befehligten NATO unterstellt, die anderen dem von Moskau kommandierten ‘Warschauer Pakt’. Ein möglichst atomarer und auf Mitteleuropa begrenzt geführter Krieg, an der Spitze hüben die Bundeswehr und drüben die Volksarmee, zum Zwecke der deutschen Selbstvernichtung, wäre noch der größte Wunschtraum der nicht erst seit den Tagen des Zweiten Weltkrieges verbrüderten amerikanischen und sowjetischen Imperialisten, die ihr Zusammenspiel immer wieder gut zu tarnen wissen, aber um so zielstrebiger auf eine ‘One World‘-Diktatur zusteuern.

Die schändlichste Mauer, Stacheldrahtverhau mit minenbestücktem Todesstreifen und Selbstschußanlagen, wodurch schon Tausende von Deutschen auf erbärmlichste Weise ihr Leben lassen mußten, hat der Alliierte Feind quer durch das Herz Deutschlands, eines einst freien, sauberen, geordneten und vor allem gesitteten Kulturlandes gezogen. Das was Besatzer und ihre ‘deutschen’ Helfershelfer uns heute als Freiheit, Souveränität und Rechtstaatlichkeit vorzugaukeln stetig bemüht sind, ist für uns Deutsche nichts anderes als Schande, Entwürdigung, Erniedrigung und vordergründiger, ablenkender Schein.

Daß die Sozial-, Christ- und Liberaldemokratie einschließlich der Kommunistischen und Grünen Partei unter dieser knechtisch vorgegebenen Besatzungssituation bereit waren anzutreten, um doch nur das Volk täglich erneut verraten, belügen und betrügen zu dürfen, zeigt nur ihren wahren und primitiven parteiischen Charakter und ihre Unterwürfigkeit unter fremde Gewalt. Die stetig offenbar werdenden Korruptionsfälle lassen den Motor ihres persönlichen Antriebes deutlich werden: übersteigerter Eigennutz bei mangelnder Leistungsbereitschaft. Zur Befriedigung dieses Eigennutzes, um die gewaltig überhöhten Parlaments-Diäten nicht zu verlieren, den Karriere wie Geltungsdrang auszuleben, wie auch den größtenteils eingegangenen Verpflichtungen in den Geheimbünden – die zugleich persönliche sorgenlose Zukunft garantieren – nachzukommen, stimmen sie für jedes weitere Gesetz zum Schaden des Volkes, befürworten jede erneute Steuerausbeutungsmaßnahme, die Ausländer- und Asylantenüberflutung zur gezielten Vernichtung deutscher Volkssubstanz und oftmals jede offensichtlich kriminelle Maßnahme.

Das Urteil von Karlsruhe zur deutschen Lage

Ob man wollte oder nicht, das höchste juristische Organ des Besatzungsteilstaates BRD, das Bundesverfassungsgericht, mußte mehrfach, letztmalig 1973, den Besatzungstatsachen Rechnung tragen wie aus dem nachfolgenden Grundsatzurteil ersichtlich wird.

Was bezahlte Volksverdummer verschweigen spricht das Karlsruher Gericht aus:

“Das DEUTSCHE REICH existiert fort…”!”Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland seit 1945 durch die alliierten Okkupationsmächte* …”!

Okkupation heißt:

Besetzung fremden Staatsgebietes und widerrechtliche Ausübung der Staatsgewalt!

Aus dem Urteil ist ferner abzuleiten, daß die unter Besatzungsgewalt und auf Anordnung der Alliierten installierten Besatzungs-Teilstaaten einschließlich der sogenannten ‘Republik Österreich” illegal und rechtswidrig sind (wie auch die annektierten, abgetrennten Gebiete, auch wenn diese Maßnahmen durch die ‘Ostverträge’ eines Willy Brandt zu legalisieren versucht wurden) mitsamt vieler deutschfeindlicher Verordnungen und volksschädigender wie auch volksausbeutender Gesetze und Maßnahmen.

Das DEUTSCHE REICH besteht fort!
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973.
Es heißt dort unter III,1 u.a.:
“Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist … Das Deutsche Reich existiert fort …”

In den Leitsätzen zum Urteil heißt es u. a.:
“4. Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken – das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten – und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde.”

 Beispielsweise:

Verbrechen von oben, gegen das Volk unten

  • Gewaltig überhöhte Steuerlasten zugunsten ausländischer Interessen! Abschöpfung deutscher Arbeitsleistungen und Verschleuderung deutschen Volksvermögens in fast alle Länder der Erde.
  • Vernichtung der deutschen Volkssubstanz durch Völker- und Rassenvermischung und deren Propagierung bei gleichzeitiger Verhinderung der notwendigen Gefahrenaufklärung. Einhergehend mit der gesteuerten Ausländerüberflutung und dem Asylantentrick.
  • Betrieben die Amerikaner einst Sklaverei mit dem Neger um ihn für sich arbeiten zu lassen, betreiben die alliierten Besatzer (nebst ihren deutschen Hilfswilligen) Sklaverei mit dem Deutschen Volk in der Form, daß wir Deutschen für hunderttausende eingeschleuster, herumlungernder (da mit Arbeitsverbot belegt) Scheinasylanten Frondienste leisten und durch immer erdrückendere Steuerlasten deren Unterhalt (oft in Hotels) aufbringen müssen (das zweijährige Arbeitsverbot soll jetzt auch noch auf 5 Jahre ausgedehnt werden). Laut ‘Welt am Sonntag’ vom 7.9.86 betragen die Asylanten-Kosten für 1984-86 über 7.000.000.000,- DM (7 Mrd.).
  • Millionenfacher Massenmord am (meist gesunden) deutschen Nachwuchs durch Abtreibungsfreigabe (§ 218 STGB) und Abtreibungs-Propagierung durch Politiker, Medien, an Schulen usw. 1982-84 über eine Million Abtreibungen! Zur Ablenkung von diesem Verbrechen wird gegen das reichsdeutsche Gesetz zur Vernichtung unwerten Lebens gewettert, dem weil weniger als 1% zum Opfer gefallen sind, der Erhaltung einer gesunden Volkssubstanz diente und nur bei sehr seltenen Fällen von Lebensuntauglichkeit angewandt wurde.
  • Gezielt gewollte radioaktive Verseuchung unter dem Vorwand – gar nicht – erforderlichen Energiebedarfs!
  • Gesteuerte Zerstörung der Ehe, Familie und des gesunden Nachwuchses. Die Familie ist die kleinste, aber wichtigste Zelle eines Volkes!
  • Gesteuerte, medienpropagierte Verkommenheit mit dem Ziel allgemeiner Jugend- und Volkszersetzung!
  • Allgemeine Volksverdummung durch Schulen, Medien, Politiker und an Universitäten, auf oder gar unter das niedrige Niveau der demokratischen und kommunistischen Besatzerländer. Hottentotten-’Musik’ genannter Lärm ist eines der Mittel zur Persönlichkeitszerstörung.
  • Geschickt verpackte Propagierung von Gewalttaten durch die Medien, sowie immer weitergehendere Verharmlosung von Straftaten bei gleichzeitiger Strafauflockerung bei wirklicher Kriminalität. Stattdessen verfolgt man Mahner und Warner.
  • Aufrichtung eines grandiosen geschichtlichen Lügengebäudes mit sich regelmäßig wiederholenden Haß- und Lügenkampagnen zum Zwecke der Rückgradbrechung und der Auflösung persönlicher Standfestigkeit eines jeden Deutschen. Nach dem uralten Prinzip: Der Sieger hat immer Recht; der Besiegte ist an allem Schuld. Nur so lassen sich Wiedergutmachungsforderungen weiterhin und stetig herauspressen.
  • Anfängliche Propagierung und späterhin mangelhafte bis äußerst fade Unterbindung des Rauschgifthandels und -konsums.

usw., usw.

Ein Teil der obigen Punkte muß allerdings in einem größeren Rahmen gesehen werden. Die weltweit und anonym operierenden ‘Feinde aller Völker’ haben schon vor Jahrzehnten als einen ihrer Hauptprogrammpunkte die Dezimierung und Ausrottung der Weißen Rasse schlechthin auf ihr Papier geschrieben. Abtreibung, Rassenvermischung, atomare Verseuchung usw. sind bestens geeignete Mittel dazu. Die Völker in den alliierten Staaten, die ja schon viel länger unter dieser anonymen Herrschaft stehen, als das seit 1945 besetzte Deutschland, weisen daher vielfach die gleichen Zerstörungs- und Zersetzungssymptome auf.

Auf dem vom Koordinierungsrat der Gesellschaft für jüd.-christliche Zusammenarbeit organisierten großen Festakt in Worms, anläßlich der 950 Jahrfeier der dortigen Synagoge, brachte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Alois Mertes, in seiner Rede zum Ausdruck:

‘Unser heutiger Rechtsstaat (hat er gesagt) ruhe auf den Grundlagen des jüdischen Glaubens…’ so die Tageszeitung ‘Die Rheinpfalz’, Ludwigshafen vom 12.3.1984.

Womit bestätigt ist, was viele Deutsche wissen: auch in dieser Hinsicht auf deutschem Boden zur Zeit kein Deutsches Recht!

Fest steht jedenfalls, alle diese und tausend weitere ausbeuterischen, zersetzenden, zerstörerischen und deutschfeindlichen Geschehnisse und Maßnahmen wären in einem freien, unbesetzten Deutschland unter einer verantwortungsbewußten deutschen Führung einfach undenkbar!

Unterdrücktes REICHSRECHT steht über Besatzungsrecht

Diesen illegalen und weitgehendst kriminellen besatzungsdemokratischen Gesetzen wie auch politischen Maßnahmen stehen – dem Bundesverfassungsgericht logisch folgend – andrerseits nach wie vor die volksschützenden und volkserhaltenden legalen, wie rechtmäßigen Reichsgesetze gegenüber. Denn wenn im Urteil von 1973 eingestanden werden mußte, daß das DEUTSCHE REICH fortbesteht, so bestehen auch seine Gesetze fort. Lediglich die fortdauernde Präsenz der Besatzungstruppen auf deutschem Boden ermöglicht noch die Fortsetzung obengenannter Strafdelikte und verhindert zur Zeit noch die rechtmäßige Verfolgung und Verurteilung der dafür Verantwortlichen, im Staats-, Kirchen-, Justiz-, Medien- und Behördenapparat, nach den Reichsgesetzen, die seit der Reichsgründung (1933) bis heute durchgehende und vollgültige Rechtskraft besitzen und übergeordnete Bedeutung haben. Denn Reichsrecht bricht Besatzungsunrecht und Willkür. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Allein schon die vor Jahren fallen gelassene Verjährung für ‘Verbrechen im politischen Bereich’ ermöglicht eine spätere Strafverfolgung ohne weiteres. Zudem ist der ‘Volksverrat’ und die ‘Kollaboration mit dem Feind’ – denn wir befinden uns noch im Kriegszustand, es herrscht lediglich Waffenstillstand – ein, aus der Kriegsgeschichte aller Völker bekannter Straftatbestand, der hier in vielen Fällen angewandt werden kann.

Selbst nach dem uns als Provisorium gegebenen ‘Grundgesetz’ und dem heutigen Strafgesetzbuch, allerdings ohne verdrehte Auslegung durch eine korrumpierte Justiz, wären wesentliche Strafverfolgungen schon ab sofort möglich, z.B.:

Nach § 220 a STGB begeht VÖLKERMORD,

wer eine nationale oder rassische Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die sie ganz oder teilweise zerstört (was ist die planmäßige Ausländer- und ‘Asylanten’-Überflutung anderes?); oder Maßregeln verhängt, die Geburten verhindern sollen (somit fällt auch die großangelegte Abtreibungsfreigabe unter Völkermord). Das Strafmaß nach § 220 a beträgt fünf Jahre bis lebenslange Freiheitsstrafe.

Oder: § 311 a und b, Mißbrauch ionisierender (atomarer) Strahlen und Strahlungsverbrechen:

Wird eine unübersehbare Zahl von Menschen einer solchen Strahlung ausgesetzt, so ist die Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Schon der Versuch ist strafbar (ständig austretende Strahlungsmengen bei Atomkraftwerken und auch immer wieder vorkommende Austritte von Strahlungs-Überdosen bei den häufigen Betriebspannen, die überwiegend verschwiegen werden,  sind  eindeutige Verbrechen an der biologischen bzw. genetischen Volkssubstanz!).

Wobei auch bedacht werden sollte:

Diese und andere Strafgesetze sind in Deutschland zum Schutz des  deutschen Staatsvolkes geschaffen und nicht wie nach dem Umkehrprinzip heute praktiziert zur Durchsetzung materieller Interessen der Millionen Ausländer auf Steuerlasten der Deutschen. Vor der Besatzungs-Justiz hat in der Regel der Deutsche keine, der Ausländer fast alle Rechte. Uns  ‘regierende’ Deutschenhasser und Erzfeinde setzten sich über jedes Recht hinweg, als sie durch Gesetz festlegten, daß die gesamte, nach Milliarden zählende Bevölkerung dieses Planeten Erde das Grundrecht besitze, nach ihrem Gutdünken hier einzusickern und zudem noch mehrjährigen, kostenlosen, bezahlten Aufenthalt zu beanspruchen, wofür dem Deutschen die Zahlungspflicht auferlegt wurde. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis zur Anwendung schon bereitliegender Gesetze zur Zwangseinweisung von ‘Asylanten’ in Privatwohnungen wie die ‘FAZ’ und andere Presseorgane bekannt machten.

Statt nach Recht und Gesetz das Volk zu schützen mit Hilfe des vorhandenen Staatsapparates, wofür übrigens ein jedes Volk einen solchen einzig und allein unterhält und finanziert, verfolgt, behindert, knüppelt und bestraft man all jene, die sich durch Demonstration, oder in Wort und Schrift ‘erdreisten’ die großformatigen Gaunereien anzuprangern. Indem man uns in vierzigjähriger propagandistischen Kleinarbeit, teils mit erfolterten ‘Zeugenaussagen’, teils mit gefälschten ‘Dokumenten’ und Bildern und vielem mehr, rundweg zu einem Volk von Verbrechern gestempelt hat – was unter jeder Besatzungsknute und zu allen Zeiten leicht möglich war und ist – ohne allerdings den geringsten stichhaltigen Beweis erbringen zu können, glaubt man sich berechtigt, all die niederträchtigen und volksschädigenden Maßnahmen gegen uns skrupellos durchführen zu können.

Aber nicht mehr lange!

Fortwährender Besatzungszustand ist nicht übersehbar

Der nun 40 Jahre währende Besatzungszustand, den sich das Volk hat weg deuten lassen, ist gar nicht übersehbar und läßt sich an einer Fülle von Fakten aufzeigen. Einige der augenfälligsten seien hier genannt:

  • Alliierte Truppen, Kasernen, Übungsplätze, Manöver von mehr als 10 Feindstaaten auf deutschem Boden.
  • Die Hoheitszeichen der Feindstaaten, das amerik. Sternbanner, der engl. Union Jack, der israelische Davidstern, Hammer und Sichel der Sowjets usw. prangen erlaubterweise überall, während die  offiziellen Hoheitszeichen des fortbestehenden Deutschen Reiches nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen (wohl im Zusammenhang mit der Medienhetze).
  • Fortdauernde Waffenstillstandsphase ohne Friedensvertrag. Das bedeutet schlummernder Kriegszustand.
  • Von den Alliierten stets willkürlich betriebene Stationierung von atomaren, chemischen und biologischen Kampfstoffen auf deutschem Boden.
  • Nach vorhergehender gegenseitiger Absprache errichteter ‘Eiserner Vorhang’. Ein mit Minen und Selbstschußanlagen versehener Mauer- und Stacheldrahtverhau mitten durch Deutschland.
  • Durch die größte Büchervernichtungsaktion der Weltgeschichte, eingeleitet durch die Alliierten ab 1945 in Deutschland, wurden weit mehr als 35.000 Buchtitel und mehr als 1500 diverse Zeitschriften, also in die Millionen gehende Buchbestände des reichsdeutschen Schrifttums – eines legalen, nach dem internationalen Völkerrecht noch fortbestehenden Staates – mit dem Verbot belegt und ‘ausgesondert’. Das Verbot hält zur Zeit noch an. Die Sowjets haben sogar beginnend bei 1914 (Erster Weltkrieg) die ‘Aussonderung’ eingeleitet. Der Einziehung unterlagen selbstverständlich auch militärisches Kartenmaterial, Skizzen, Zeichnungen, Patente, Dokumente, Kriegs-Tagebücher-Berichte u.a. 10

Auch aus diesen Punkten logisch folgernd ist klar, daß eine objektive Geschichtsbetrachtung des Deutschen Reiches und auch des Zweiten Weltkrieges nicht nur nicht erlaubt, sondern überhaupt noch gar nicht möglich ist, vor allem in der breiten Öffentlichkeit. Man denke nur an die vielen Deutschland entlastenden aber immer noch beschlagnahmten Dokumente in engl., amerik., sowj. Gewahrsam. So bleibt uns vorerst noch die billige, einseitige, durch und durch verlogene antideutsche Hetze der besatzungsdemokratischen wie besatzungskommunistischen Medien.

Aber nichts währt ewig in der Geschichte. Auch nicht diese Besatzungsschmach für Deutschland. Noch ist alles im Fluß.

 

….hier weiterlesen und / oder anhören

Repost vom 9. Sep 2013

RA Lutz Schaefer: Inkonsequenz höchstrichterlicher Entscheidungen

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Liebe Leser, liebe Zorn– und Wutbürger,

ich möchte mich heute ausschließlich mit dem „Recht“ befassen, mit dem Recht, wie es uns tagtäglich entgegenkommt.

Anlaß für diese meine Gedanken ist die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, kein NPD-Verbot auszusprechen, aber langsam.

Mich treibt der Zustand unseres Rechtsstaates schon lange um, die Erosion desselben wird immer deutlicher spür- und erkennbar und zeigt sich in unzähligen Facetten, ich habe hier eine ganz kleine Facette, dies zum Auftakt, es beginnt bereits damit, daß man der Sprache nicht mehr Herr ist:

Ein Mandant mußte nach dem Tod seines Vaters, der in einem kommerziell betriebenen „Betreuten Wohnen“ lebte, feststellen, daß man die dortigen alten Menschen/die Hinterbliebenen mit Knebel-Mietverträgen über den Tisch zieht, Kautionen nicht rückerstattet werden usw.

Dieses „Betreute Wohnen“ wird organisiert als „Zwischenvermieter“ von einem großen Bauunternehmen in Bayern, diese Firma hat sich sogar den alten Sepp Maier als Werbeikone ins Boot geholt…

Der Mandant forderte nun telefonisch energisch die sofortige Rückerstattung der Kaution ein und mußte sich am Telefon beleidigen lassen, er drohte daraufhin mit der Staatsanwaltschaft. Und nun lesen Sie mal, was eine „Rechtsabteilung“ so auf der Pfanne hat, das Recht und die Qualität seiner Vertreter schwinden, daß es seine Art hat, nachstehender Text ist wirklich original:

Sie haben unsere Mitarbeiterinnen beschimpft, dass das was wir mit alten Leuten machen ist Lug und Betrug etc. sei und haben mit Strafanzeige letztendlich hat er mit einer Strafanzeige gedroht“, so, und so etwas soll ich beantworten, eine solche Beleidigung für den Intellekt und meiner Tastatur, dies für den Stand eines Juristen??

Nun, das nur am Rande, also was juristische Zerfallserscheinungen allein im sprachlichen Gebrauch angeht, wenn auch die Bestürzung groß ist.

Gehen wir weiter, also in „medias res“, zum heutigen Karlsruher Urteil bzgl. NPD-Verbot, halt und stopp, noch eines vorweg, und das dürfte Herrn Maas, etliche Staatsanwälte und vor allem Herrn Fratz, ne, Frunk, ach so, Herrn Frank (das ist der Generalbundesanwalt) sehr interessieren: „Fake-news“ wurden kurz nach 10.00 Uhr verbreitet, „das Bundesverfassungsgericht verbietet die NPD“, also, werte Herrschaften, auf geht`s, da gibt es viel zu tun, sehen Sie mal nach beim „spiegel“ oder bei der „zeit“ bzgl. „fake-news“, einfach widerlich das Ganze!

Hierzu passt wunderbar:

„Was ein BH ist für die Weiber, das sind fürs Volk die Presseschreiber.
Denn beide drücken ganz enorm die Massen zu gewünschter Form“,

gefunden bei „brd-schwindel.org“, besten Dank an den Verfasser und den Verbreiter!

Kommen wir also zum Karlsruher Urteil von heute:

Liebe Leser, liebe Bürger, folgendes und noch fiktives Szenario:

Herr A. zertrümmert aus Wut den Wagen und die Garage des Herrn B., Herr B. erhebt Klage wegen Schadensersatz, die Klage wird als begründet zugelassen und Herr B. obsiegt, der Beklagte ist zum Schadensersatz verpflichtet. Das Urteil wird allerdings als „nicht vollstreckbar“ erklärt und zu den Akten gelegt.

Begründung: Der Beklagte Herr A. ist sowieso nicht leistungsfähig…

Gut, nicht wahr? Aber nichts anderes hat heute auch Karlsruhe entschieden!

Für mich als alten Juristen ist es kaum noch zu ertragen, wie um das geschriebene Recht herumgeeiert wird!

Zunächst: Ich bin grundsätzlich dagegen, Parteien zu verbieten, es spielt dabei keine Rolle, wie diese „ticken“, solange keine Gewalt oder der Bruch geltenden Rechts von diesen Parteien ausgeht, alles andere ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, so ausdrücklich das BVG z.B. aus dem Jahre 2008.

Kommen wir allerdings zum Thema Gewalt und Rechtsbruch, dann lässt sich sehr schnell feststellen, daß sich Gewalt und vor allem Rechtsbruch in den Reihen der amtierenden Regierung und ihren Auftraggebern bestens feststellen lassen, s. jüngst Frau Steinbach, s. die bestellten, gewaltbereiten und auch gewalttätigen Truppen der Antifa, ich vermisse jegliche Bestrebung des Rechtsstaates, diesem verfassungsfeindlichen Treiben endlich ein Ende zu setzen!!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsfeindlichkeit der NPD und ihr menschenverachtendes Bestreben gerichtlich festgestellt, aber aufgrund der nur geringen Aktivität von einem Verbot der Partei abgesehen. Das ist juristisch entsetzlich und beinhaltet genau das gleiche entsetzliche Geeiere wie anläßlich der Entscheidung zum Bundeswahlgesetz:

Es ist zwar in weiten Teilen verfassungswidrig, aber Konsequenzen ziehen wir daraus nicht!

Das Bundesverfassungsgericht hat also wie beantragt, den Tatbestand der Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt, aber die logische Rechtsfolge verweigert, dies mit der Begründung, ich fasse mich kurz: Es sind ja nur wenige Personen…

Alles klar, sollte also die NPD theoretisch demnächst auf 20 % anwachsen, dann wird sie ganz schnell verboten oder wie?? Was ist das zum Teufel für eine Rechtsprechung??

Herr Schäfer-Gümbel von der SPD, so war heute Abend im Radio zu hören, teilt exakt dieselbe Auffassung.

Ich möchte abschließend klarstellen: Dieser Beitrag ist kein Für oder Wider in Bezug zu einer jeglichen Partei, es geht mir ausschließlich darum, darzustellen, in welch windiger Art und Weise, in welch wachsweicher Art und Weise, in welch ver- und zerstörender Art und Weise das „Recht“ in diesem Land mittlerweile „zuhause“ ist!

Es ist als Glücksfall anzusehen, daß der von mir hoch verehrte Dr. Egon Schneider die juristischen Abgründe dieses Landes inzwischen verlassen hat. Diese neue Entscheidung aus Karlsruhe hätte in seinem äußerst kritischen ‚Justizspiegel‘ einen Ehrenplatz bekommen zum Thema Inkonsequenz von höchstrichterlichen Entscheidungen.

Das Volk ist jetzt also aufgerufen, diese Maßstäbe in die tägliche Praxis umzusetzen.

Beim nächsten ‚Knöllchen‘ wird im Einspruch eingewendet, daß man nur ganz selten zu schnell fährt oder falsch parkt, daher ist eine Sanktion überflüssig. Diese kann es erst geben, wenn sich die Fälle häufen, was aber erst mal festgestellt werden muß. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig.

Man kann fast den Verdacht bekommen, daß diese Gedankengänge auch ins Strafrecht für gewisse neue Kundschaft Eingang finden und für noch mildere Urteile sorgen kann, weil die ‚Erheblichkeitsgrenze‘ noch nicht überschritten wurde. Und was die ‚unbegrenzte Auslegung‘ dann zustandebringt, wird noch atemberaubend werden.

Die aktuelle juristische Diskussion wird also ab sofort dahin gehen, ob eine gesetzlich angeordnete Rechtsfolge bei festgestelltem Tatbestand zwingend ist, oder ob man einen Bogen darum machen kann / muß, wenn das alles ’nicht so schlimm‘ ist, also ähnlich wie beim Notwehrrecht noch eine allgemeine Erforderlichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Wie wir bestens wissen, kann eine Notwehrsituation noch so festgestellt sein, was daraus folgt, nämlich eine wirksame Notwehrhandlung, sagt einem erst der letztinstanzliche Richter.

Diese Gedanken des BVG werden ab sofort die sog. ‚Reichsbürger‘ für sich nutzbar machen, bei denen noch nicht einmal der Tatbestand sicher festgestellt ist, jedoch die Rechtsfolge allein auf unbestimmten ‚Prognosen‘ und ’null Restrisiko‘ angewendet wird.

Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG wird hier noch gute Dienste leisten, denn das BVG hat ganz neue Dimensionen eröffnet, die auf jeden Fall ausgelotet werden müssen.

Man stelle sich die Konsequenzen vor. Die Verwaltung sagt zwar, daß der XY nach dem Waffengesetz unzuverlässig ist, aber das BVG sieht das nicht so eng, wenn dies auf Einzelfällen beruht und kaum vorgekommen ist und nicht zunehmen wird. Danke BVG! Das wird noch heiße Diskussionen geben…

c.c.M.e.d. – Ich glaube, Herr Trump meint das auch, und noch einiges andere, worauf man gespannt sein darf … Der Frosch muß springen! (sdg)

Quelle: Lutz Schaefer

„Verfassungswidrig“ ohne Verfassung?

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Vor zwei Tagen entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das die Partei NPD nicht verboten und der entsprechende Verbotsantrag abgewiesen wird. Es war ein durchaus historisches Ereignis, denn Parteienverbote wurden in der BRD bislang nur selten beantragt und noch seltener auch tatsächlich bestätigt. Genau genommen nur zweimal überhaupt, nämlich gegen die Sozialistische Reichspartei und die Kommunistische Partei Deutschlands. Die NPD ist jedoch nach 2003 bereits zum zweiten Mal dem Verbot entkommen.

Das Verbotsverfahren war bis zum Schluß ein großes Medienereignis, das von der Mainstream-Journaille mit dem üblichen Gedöns gegen Rechts inszeniert wurde. Doch den eigentlichen Kern der Verbotsthematik berührten weder ihre Gegner noch die NPD selbst: Die fehlende verfassungsmäßige Grundlage, um ein solches Verfahren überhaupt führen zu können. Ohne Verfassung kann es keine Verfassungsorgane geben und somit auch keine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden. Niemand kann sich „widrig“ oder „feindlich“ gegenüber einer Verfassung verhalten, die es nicht gibt.

Medien und Politik verbreiten immer wieder die Mär von der gesamtdeutschen Verfassung, also dem verfassungsrechtlichen Anspruch des „Grundgesetzes“, welches angeblich einer echten Verfassung gleichgestellt sei. Dem ist aber nicht so, denn Artikel 146 des besagten „Grundgesetzes“ besagt das Gegenteil:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Das Grundgesetz ist also unstreitig lediglich ein vorläufiges ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges. Der Politiker Carlo Schmid bezeichnete in einer Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 8.9.1948 die Bundesrepublik Deutschland als „Staatsfragment“ und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung. Die so genannten “Deutschen Väter des Grundgesetzes” dürften dabei kaum mehr als Punkt und Komma gesetzt haben.

Die Bundesregierung vertritt die in einer Denkschrift zum Einigungsvertrag festgehaltene Rechtsauffassung, dass eine Anwendung des Art. 146 Grundgesetz zwar möglich, aber nicht notwendig sei und die Präambelaussage „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk“ die Beendigung des übergangsweisen Charakters des Grundgesetzes klarstelle. Dies ist jedoch grundlegend falsch, denn das Grundgesetz ist nicht in freier Entscheidung vom deutschen Volk beschlossen worden und es kam darüber hinaus 1949 ohne Beteiligung der Deutschen zustande, „denen mitzuwirken versagt war“. Dieser Mangel konnte auch durch den sog. „Einigungsvertrag“ nicht behoben werden, der den Beitritt der ehem. DDR zum Grundgesetz regelte.

Tatsache ist: Wir Deutschen haben keine Verfassung, das Grundgesetz ist nach wie vor ein Besatzergesetz, Deutschland hat keinen Friedenvertrag und steht immer noch unter der sog. UN-Feindstaatenklausel. Alles, was in der Zeit der BRD an vermeintlichen „Grundrechten“, „Grundordnungen“ (z.B. die FDGO) oder Gesetzen beschlossen worden ist, ersetzt keine echte Verfassung und ist ein Provisorium ohne verfassungsrechtlichen Rahmen. Wir leben in keinem souveränen Staat, sondern in einem Besatzungskonstrukt.

Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages 1990 hat die BRD rechtlich gesehen sogar aufgehört zu existieren, denn der Grundgesetzartikel, der die Zugehörigkeit der Bundesländer zum „Staatsgebiet“ der BRD beinhaltete, wurde nach der Teilwiedervereinigung ersatzlos gestrichen. Die Bundesländer werden seitdem lediglich in der Präambel des Grundgesetzes aufgezählt, jedoch hat die Präambel keinen rechtsgültigen Charakter. Diese Gebietsauflistung ist demnach ebenso wertlos wie die Aussage in der Präambel, daß das Grundgesetz „für das gesamte deutsche Volk“ gelte.

Es mag ketzerisch klingen, aber genau genommen ist die BRD ihrer Rechtsform nach kein Staat, sondern lediglich ein Unternehmen. Die Karlsruher Verfassungsrichter sind demnach genau genommen bloß Angestellte dieser Firma. Eine Verfassung, die sie schützen könnten oder müßten, gibt es schlicht und ergreifend nicht.

Es steht ihnen daher auch nicht an, über die Verfassungsmäßig- oder widrigkeit einer Partei innerhalb der aktuellen Parteiendiktatur zu urteilen. Tun sie dies doch – wie in diesem Verbotsverfahren geschehen – handelt es sich nicht um eine rechtsstaatliche Entscheidung, sondern um eine Willkürhandlung im Bezug auf die bestehende Parteiendiktatur.

Dabei können nur besonders dumme Menschen die Auffassung vertreten, daß der NPD durch das Nicht-Verbot das „Glück“ zuteil wurde, weiterhin dem bundesrepublikanischen Parteienkartell angehören zu dürfen. Die Karlsruher Entscheidung ist für die NPD kein Grund zur Freude oder Erleichterung, sondern ein vernichtendes Urteil. Ein Totenschein, unterzeichnet von den höchsten Richtern der Republik. Nur dumme Menschen können diese Blamage noch feiern oder schönreden. Dazu gehört auch die NPD selbst, die von einer „Hintertür der vermeintlichen Bedeutungslosigkeit“ spricht, obwohl es gar keine Hintertür gibt: Die NPD ist de facto bedeutungslos und schon mit eineinhalb Beinen im Grab. Nur ein paar raffgierige Berufs-NPDler, die noch Pfründe abkassieren wollen solange es noch geht und ein paar naive Traumtänzer zerren an dem großteils schon abgestorbenen Parteikadaver noch herum.

Hinterlistige Medienvertreter und Politiker jammern scheinheilig über das Nicht-Verbot, bejubeln aber lautstark die gerichtlich festgezurrte angebliche „Verfassungswidrigkeit“ der NPD. Sie dürfen froh sein, daß die NPD offenbar zu viel Verbotsschiß in der Hose hatte, um das Verfahren für das Verfassungsthema zu nutzen und die von den Medien so gerne verteidigte, in Wahrheit mehr als löchrige „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ politisch anzugreifen.

Wer wie die NPD ängstlich kriechend das „Grundgesetz“ der Besatzungsmächte anerkennt und betont, er würde ja nicht dagegen verstoßen, der macht es den medialen „Verfassungspropagandisten“ auffallend leicht und erweist sich als denkbar schlechter Vertreter des deutschen Volkes und seines verbrieften Rechtes, endlich das Besatzer-Provisorium BRD hinter sich zu lassen und einen souveränen deutschen Staat mit eigener Verfassung zu beschließen.

Wake News Sondersendung zum Wahlrecht in der BRD

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Detlev von Wake News Radio / TV und sein Gast Dr. Werner Ratnikow diskutieren die letzten Ereignisse um die Rechtslage in der NGO BRD und Deutschland. Anhand des kürzlich, am 25.07.2012, erneut ausgesprochenen Urteils des höchsten BRD-Gerichts, dem Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe, wurde das bereits im Jahre 2008 identifzierte illegale Bundeswahlgesetz als nichtig erklärt.

In der Diskussion darum wird im Rahmen der am 11.08.2012 stattfindenden SONDERSENDUNG von Wake News Radio im United We Win Radio-Marathon diese Situation mit den jeweiligen Konsequenzen für alle anderen Staaten in Europa und der Welt diskutiert.

Offenbar sind alle Regierungen seit der Existenz dieses Bundeswahlgesetzes (1953 ?) nicht konstitutionell tätig gewesen, haben damit illegal gehandelt. Nun ergeben sich daraus die Schlüsse, dass damit auch alle von diesen auf den Weg gebrachten Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen, Verträge und vieles mehr nichtig sein könnten — ein grosser Schock für viele, die sich den Umfang dieses wahrscheinlich grössten „Staats-Skandale“ in der Welt, noch gar nicht ausmalen konnten.

Jedenfalls wird das noch weltweit für enorme Schlagzeilen und eben Konsequenzen führen!

http://wakenews.net/html/wake_news_radio.html

Repost vom 12. Aug 2012

Der „starke“ tiefe Staat

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Trotz nach Jahrzehnten schließlich unter den Begriffen „Gladio“ oder „Stay Behind“ bekannt gewordenen geheimen Attentats-Armeen des Staates, eingebunden in Hierarchie und Befehlskette von Nordatlantikpakt und Leit-Imperium Vereinigte Staaten von Amerika, drückt sich die „breite Öffentlichkeit“ in der Republik immer noch um die Tragweite der Staatsaffäre um den durch einen reinen Zufall aufgeflogenen faschistischen Elitesoldaten der Bundeswehr und deren beiseite geschaffte Munition und Sprengstoff.

Dabei ist dessen „Netzwerk“ offensichtlich der „starke Staat“ selbst.

Nach öffentlich vorliegenden Informationen, die offenbar seitens verschwiegener Befehle und ausführender Stellen zur Informationskontrolle permanent angepasst werden und / oder aus Suchmaschinen verschwinden, stellt sich der Fall eines Elitesoldaten und Offiziers der Bundeswehr, der mit deren militärischen Sprengstoffen offensichtlich Attentate unter Falscher Flagge und Identität eines Ausländers und Asylbewerbers aus Syrien bzw vorbereitete, wie folgt dar.

Der heutige Oberleutnant der Bundeswehr, dessen ausgegebene Identität „Franco A.“ lautet, aber dessen tatsächliche Identität möglicherweise auf Befehl staatlicher Stellen alle populären Medien gezielt verschleiern, wird 2009 nach Fontainebleau versetzt, wo die Bundeswehr seit 1957 vertreten ist und wo sich der damalige Hauptsitz der Bundeswehrverwaltungsstelle der Bundeswehr in Frankreich befindet. Er untersteht dort der Deutschen Stabsgruppe Frankreich (DtStGrpFR) unter Führung des deutschen Militärattachés / Verteidigungsattachés in Paris, Werner Weisenburger, heute Leiter vom Streitkräfteamt.

Der heutige Oberleutnant der Bundeswehr beginnt dort ein Studium der Staats- und Sozialwissenschaften an der nicht weit entfernten traditionsreichen französischen Militärschule Saint-Cyr, lässt sich vier Jahre Zeit und reicht dort Ende Dezember 2013 eine lupenrein faschistische Abhandlung als Masterarbeit ein. Er zeigt, offensichtlich renommiert gelehrt und ausgebildet und in echter französisch-deutscher Militärfreundschaft, das babyhafte Verständnis von der Welt als einem Sandkasten voller Ameisenhaufen, deren Zusammenwurf gefährlich sei für die einzelnen Häuflein, und bekommt nach einem kleinen „Du, Du!“ von einem Wehrdisziplinaranwalt (von dem wir noch hören werden) und dem guten Rat, besser alles nochmal umzuschreiben, im Juli 2014 seinen Abschluss in Staats- und Sozialwissenschaften.

Ein Jahr später, im Juli 2015, wird er zum Berufssoldaten ernannt.

Die Bundeswehrverwaltungsstelle ist mittlerweile seit 2010 von Fontainebleau nach Illkirch-Graffenstaden (nahe Straßburg) verlegt worden, wo auch das französisch-deutsche Jägerbataillon 291 stationiert ist. Ab wann genau „Franco A.“ diesem als Oberleutnant dient, ist unklar.

Ende 2015 geht der in Frankreich stationierte Bundeswehr-Offizier, der beim Verfassungsschutz die Sicherheitsüberprüfung SÜ2 bestanden und Zugang zu geheimen Unterlagen hat, im hessischen Gießen zur Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und gibt sich unter falscher Identität als Flüchtling aus Syrien aus. Er kann kein Arabisch. Angeblich legt er keine professionell oder amtlich-dienstlich gefälschten Papiere vor. Keiner will etwas bemerkt haben.

Im Januar 2016 stellt der in Frankreich stationierte rechtsextreme deutsche Elitesoldat im bayrischen Zirndorf in der dortigen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge einen Asylantrag – wegen politischer Verfolgung. Er muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Asylbehörde) nicht einmal den Namen seiner Tarnidentität aufschreiben.

Aber Brutus und Cassius und das Bundeskriminalamt und der Militärische Abschirmdienst und die Todesschwadronen vom Joint Special Operations Command (1, 2, 3, 4, 5, 6) und die U.S.-Regierung, welche die Bundeswehr im Frühjahr 2016 zur Bundesregierung schickte um ihr anzubieten die Bundeswehr an „einer kleinen militärischen Einheit“ zu beteiligen“, zur „Beobachtung ausländischer Dschihadisten“, und Europol, was nach E.U.-Plänen jetzt mit dem J.S.O.C. Daten tauschen soll, sind alles ehrenwerte Leute.

Im Sommer 2016 – mindestens ein deutscher Elitesoldat in Frankreich ist gleichzeitig syrischer „Asylant“ in Bayern – ereignen sich in Bayern und Baden-Württemberg innerhalb von einer Woche eine Reihe gleichermaßen merkwürdiger, wie tödlicher „Vorfälle“, die umgehend Syrern, „Asylanten“ und sonstigen Üblichen angelastet werden: in Würzburg am 18.7., in München am 22.7., in Reutlingen und Ansbach am 24.7. (Analyse zum Würzburg-Attentat: Psychologische Kriegführung zwecks Akzeptanz von Krieg, politischer Verfolgung und Massenüberwachung)

U.a. fordert der bayrische Innenminister Joachim Herrmann in bemerkenswerter Anfall Hellseherei in einem vor dem Attentat in München gehaltenen und kurz danach veröffentlichen Interview genau den Einsatz der Bundeswehr im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei bei Attentaten, welcher während des Attentats in München kurz bevorstand und welcher der ungemein fachkundigen ex-Familienministerin und Oberkommandierenden Ursula von der Leyen durch eine Reihe ihr ins Ohr plärrenden „Experten“ angedreht werden sollte.

Oktober und November 2016: in zwei historisch, verfassungsrechtlich, gesamtgesellschaftlich und nicht zuletzt sicherheitsrechtlich verheerenden und die Republik gefährdenden Beschlüssen gibt das Bundesverfassungsgericht Deutschland für die Exekutivbehörden bzw deren übergeordnete reale Hierarchie und Befehlskette (Nordatlantikpakt < Washington) zum Abschuss frei. Verfassungsgerichtsbeschluss 2 BvE 5/15, veröffentlicht am 14. Oktober 2016, verfügt die Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“. Beschluss 2 BvE 2/15, veröffentlicht am 15. November 2016, verfügt die Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency.

Die Verfassungsgerichter beziehen sich in ihrem Urteil zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission ausdrücklich auf das zumeist als BVerfGE 30, 1 zitierte „Abhörurteil“ des westdeutschen Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 1970. In diesem hatte das westdeutsche Bundesverfassungsgericht mit 5 zu 3 Stimmen die Verfassungsänderungen („Notstandsgesetze“) der damaligen „Großen Koalition“ von 1968 als vereinbar mit dem Grundgesetz beurteilt.

In ihrer abweichenden Meinung vom 15. Dezember 1970 warnten die Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp davor, dass mit diesem Urteil ihres eigenen Verfassungsgericht das Grundgesetz und sein identitäts-sichernder Artikel 79 reduziert werde auf

„auf ein Verbot der Wiedereinführung z.B. der Folter, des Schandpfahls und der Methoden des Dritten Reichs“

Es bleibt zu überlegen, wem vor und nach 1968 selbst diese Einschränkung der „Handlungsfreiheit“des „Starken Staates“ noch zu viel war.

Am 7. November 2016 leitet ein von der Bundeswehr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg ausgeliehener Soldat die Asyl-Anhörung von „Franco A.“.

Nur Tage später, am 16. Dezember, bekommt der Elitesoldat und Faschist vom ihn befehligenden Staat als der Syrer „David Benjamin“ subsidiären Schutz in Deutschland, wegen politischer Verfolgung. Er bezieht Geld vom Amt. Von zwei Ämtern, eines davon beim Militär. Er wohnt an zwei Orten in zwei Staaten zugleich.

Keiner will im Nachhinein etwas bemerkt haben.

Am 19. Dezember 2016 rast ein LKW auf den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz vor der an die Grauen eines Weltkriegs mahnenden Gedächtniskirche und tötet 12 Menschen.

Das Attentat gleicht auf für die „breite“ Öffentlichkeit offensichtlich nicht bemerkbare Art und Weise einem VBIED-Angriff ferngelenkter Fahrzeugwaffen im Syrien-Krieg durch vom „Westen“ gestützte Invasionstruppen und terroristische Milizen unter der Flagge vom „Islamismus“, „Aleppos letzter Hoffnung“.

Anschließend wird in der Presse von einem Zeugen erzählt, der einen Fahrer aus dem LKW hat springen sehen und diesen verfolgte, bis die Polizei den Täter schließlich zwei Kilometer weiter an der Siegessäule geschnappt habe. Der sei „Pakistaner oder Afghane“.

Schließlich stellt sich heraus: es handelt sich bei dem Geschnappten um den geistig behinderten Pakistaner Naveed Baluch, dessen Verbrechen darin bestand da zu sein.

Die Berliner Polizei sagt dessen bestürzten Angehörigen, die ihn verzweifelt suchen, zunächst nicht einmal, dass sie diesen in Gewahrsam hat. Erst Tage später setzt sie diesen, irgendwo, auf freien Fuß („Ich weiß nicht genau, wo ich gerade bin.“).

Kurz nach dem Zusammenbruch der Tatversion durch den „Afghani oder Pakistani“ wird durch die Behörden und die ihnen im Minutentakt und Zick-Zack-Kurs hinterher laufenden Massenpresse der Tunesier Anis Amri aus dem Hut gezogen, der am 23. Dezember in Mailand durch zwei italienische rechtsextreme Polizisten beseitigt, Verzeihung, nach deren Angaben aus Notwehr und Zufall mitten in der Nacht auf einem verlassenen Bahnhof erschossen wird.

Der Zeuge aber, der angeblich den Täter am 19. Dezember aus dem LKW springen sah und verfolgte, der verschwindet in der Versenkung. Keine Massenmedium und kein einziger Abgeordneter verlieren auch nur ein Sterbenswörtchen darüber, wo der vorher so hochgelobte tapfere Zeuge denn plötzlich geblieben sein mag.

Wir aber fragen am 25. Dezember u.a.:

Was hat das Militär bei einer Mordermittlung zu suchen? Warum steht das als Waffe eingesetzte Fahrzeug in der Julius-Leber-Kaserne? Und wer glaubt, dass der angebliche Attentäter Anis Amri seine Geldbörse mit Ausweis und Duldungspapieren und dann noch das Handy im Fahrzeug liegen lässt, mit dem er gerade ein Attentat begangen hat? Und das all diese deutlichen Beweise, genauso wie die Fingerabdrücke, erst auf dem Gelände der Bundeswehr gefunden werden, aber der eine Fund (Geldbörse, Ausweis, Papiere) zwei Tage später (Tagesspiegel.de) und der andere Fund (das Handy, Spiegel.de) und die Fingerabdrücke (rp-online.de) vier Tage später bekannt gegeben wird?

Zwei Tage nach dem Attentat beschließt die Bundesregierung eine weitere Eskalation der Massenüberwachung im Rahmen eines „Sicherheitspakets“, das sie bereits seit den Vorfällen im Sommer geplant hatte. Kanzlerin Merkel spricht vom „Starken Staat“.

Wiederum Tage später verlangt die Bundesregierung eine weitere Eskalation ihrer Befugnisse, offen über die Verfassungsgrenze hinaus. Minister Thomas De Maiziere, fordert wie zuvor von Kanzlerin Angela Merkel den „Starken Staat“ und verlangt, neben dem Zugang zu privaten Gesprächen und Daten von Milliarden von Menschen, die „Mobil- und Festnetztelefonie, Skype, E-Mails oder Instant Messenger wie WhatsApp“ benutzen, ebenfalls zum gezählte Male abermals den Einsatz des Militärs, der Bundeswehr im Inneren, als Ordnungsmacht. (03.01.2017, Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen)

Von „Franco A.“ hat immer noch keiner etwas bemerkt, heisst es später. Alles sind ehrenwerte Leute.

Laut sich widersprechenden und ständig angepassten Medienberichten passiert dann, wohl irgendwann im Januar 2017, Folgendes: ein Wartungstechniker am Wiener Flughafen findet eine einsatzbereite, aber alte Schusswaffe in einem Schacht an einer Herrentoilette.

Immer voraus gesetzt, die zuständigen Stellen der Wiener Polizei oder anderer österreichischer staatlicher Stellen und deren Angestellte sind sittlich-moralisch nicht auf dem Niveau von Tausenden ehrenwerter südkoreanischer Bürger („Kugelschreibern, Brillen oder Armbanduhren mit Mikrolinsen„), oder „Innenexperten“ von „S.P.D.“, oder Präsidenten vom B.N.D., oder, oder, oder, und berauschen sich nicht an versteckten Kameras auf Toiletten, darf man also annehmen, dass die Version vom „Signalgeber“, den die österreichischen Behörden schließlich beim Versteck anbrachten, noch am Ehesten hinkommt.

Am 3. Februar 2017 schließlich wird in Wien der vom Staate Deutschland mit mindestens einer Tarnidentität ausgestatte deutsche faschistische Elitesoldat festgenommen, als er die Waffe abholen will. Was dieser anschließend alles erzählt und ob er entsprechend seiner Ausbildung schon bei der dritten Ausrede angekommen ist, soll hier keine Rolle spielen.

Es sind offensichtlich die österreichischen Stellen, die der rechtsextremen Gesinnung des deutschen Elitesoldaten auf die Spur kamen – u.a. wohl über ein beschlagnahmtes Mobiltelefon und dort aufgefundene Sprachnachrichten. Dem deutschen Elitesoldaten werden Fingerabdrücke abgenommen und verglichen, was überhaupt erst seine Tarnidentität auffliegen lässt. Erst durch die Österreicher werden nun das im jahrelangen Wegschauen geübte Bundeskriminalamt, sowie das Popelkru unter den Geheimdiensten, der Militärische Abschirmdienst und die Bundeswehr dazu gezwungen Aktivität zu entwickeln.

Nur – welche?

Der Elitesoldat kommt in Österreich nämlich wieder frei. Warum? Auf Druck deutscher Regierungsbehörden?

Der „Standard“ murmelt später am 27. April, nachdem die Affäre öffentlich gemacht worden war:

„Zudem gibt es mit Deutschland ein Rechtshilfeabkommen. Derzeit wird geprüft, ob das in Korneuburg gegen den 28-Jährigen anhängige Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes nach Deutschland abgegeben wird.“

Ebenfalls am 27. April berichtet der ORF, dass der österreichische Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz nur mehr „im Wege der Amts- und Rechtshilfe“ eingebunden sei.

Später stellt sich heraus: Franco A. wendete sich nach seiner Festnahme in Österreich am 3. Februar per Email genau an den Wehrdisziplinaranwalt, der ihn Anfang 2014 nach seiner faschistischen Masterarbeit gedeckt hatte – einem heutigen Rechtsberater des Kommandos Streitkräftebasis der Bundeswehr.

Das gab dieser wiederum in einem Email-Wechsel mit dem Inspekteur (Kommandeur) der Streitkräftebasis, Martin Schelleis zu. Laut Medienberichten fand dieser Schriftverkehr statt am 28. April, also noch vor wenigen Tagen.

Aber, simsalabim – alle Emails zwischen „Rechtsberater“ und Kommandeur der Streitkräftebasis wurden „angeblich unwiderruflich gelöscht“.

Am 17. Februar, also satte vierzehn Tage nach der Festnahme des Elitesoldaten in Wien, leitet die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Ermittlungsverfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein.

Und erst am 26. April 2017 wird der Elitesoldat und Offizier, der eine nicht wirklich bekannte dreistellige Zahl von Soldaten unter seinem Kommando hat, erneut festgenommen, diesmal in Hammelburg von der deutschen Polizei, während seines Einzelkämpfer-Lehrgangs im dortigen Ausbildungszentrum der Bundeswehr. Und erst dann gibt es umfangreiche Durchsuchungen in Privatwohnungen und Kasernen in drei Staaten, Deutschland, Österreich und Frankreich.

Bekannt gemacht wird die ganze Affäre anschließend, natürlich, wieder einmal, nur dadurch, dass das Militär höchstselbst in Person von Generalinspekteur Volker Wieker die Parlaments-Simulation und seinen Verteidigungsausschuss informiert und dessen Schwatzbacken wie erwartet sofort zur Presse rennen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt kann so im Nachhinein bequem bestätigen.

Verwickelt in die Affäre sind, laut öffentlich zugänglicher Meldungen, u.a. ein Komplize in Offenbach („Mathias F.“, bei dem später militärischer Sprengstoff und Munition gefunden wird, welche der Oberleutnant „Franco A.“ offensichtlich von der Bundeswehr irgendwie mitgenommen hat, vielleicht in einer Jute-Tasche oder so) und ein „Reservist“ in Wien.

Aus einem Artikel der „Nachdenkseiten“:

„Zur Frage, ob Franco A. privat handelte oder in Absprache mit Vorgesetzten, lohnt ein genauerer Blick auf seinen Arbeitgeber, das Bundeswehr-Jägerbataillon 291. Dieses in Frankreich stationierte Bataillon ist keine gewöhnliche Einheit, sondern eine Art Pionierverband für besondere Aufgaben. Das Bataillon ist dort präsent, wo es geopolitisch brenzlig ist, etwa in Litauen oder in Mali. Es ist außerdem eingebunden in politisch brisante Manöver, wie die Übung „Saber Strike“ 2015 in Polen, die nicht von der NATO, sondern direkt von der US-Armee befehligt wurde.
Kommandeur des Bataillons und damit Vorgesetzter von Oberleutnant Franco A. ist Oberstleutnant Marc-Ulrich Cropp, Jahrgang 1972. Dessen Karriere ist eng mit den Spezialkräften und auch mit den USA verknüpft. Nachdem er bereits Ende der 1990er Jahre Weiterbildungen in den Vereinigten Staaten besucht hatte, absolvierte er schließlich von 2008 bis 2010 eine Eliteausbildung beim U.S. Marine Corps, wo er die „School of Advanced Warfighting“ besuchte. Zurück in Deutschland leitete er im Verteidigungsministerium die Planungsabteilung für Operationen der Bundeswehr-Spezialkräfte.

Unmittelbar vor seiner Ernennung zum Kommandeur des Bataillons 291 im März 2015 bekleidete er von 2012 an einen weiteren hohen Posten im Ministerium, als Stabsoffizier beim Chef des Planungsstabes, also bei einem der engsten Vertrauten des Ministers. Cropp arbeitete in dieser Funktion bis 2014 für den Chef des Planungsstabes Ulrich Schlie, ein Mitglied der Atlantikbrücke, der 2002 als Mitarbeiter von Wolfgang Schäuble und dann als außenpolitischer Berater von Roland Koch politisch gestartet war. Unter der Ministerin Ursula von der Leyen war Cropp dann ab 2014 dem neuen Chef des Planungsstabes Géza Andreas von Geyr unterstellt, der ebenfalls aus dem Umfeld von Schäuble stammt und von 2010 bis 2014 als Vizepräsident des BND amtierte.

In diesem personellen Umfeld machte der heutige Vorgesetzte von Franco A. Karriere.“

Die Anzeichen dafür, der von österreichischen Ermittlern erwischte Staat in Deutschland bereits daran arbeitet, die Affäre möglichst schnell wieder loszuwerden und irgendwie niederzuschlagen, sind deutlich. Nachdem sich erst die Staatsanwaltschaft Frankfurt und der Generalbundesanwalt offensichtlich lange gesträubt haben Ermittlungen einzuleiten, reisst der Generalbundesanwalt diese erst an sich, als das B.K.A., zunächst über sein Landeskriminalamt in Berlin, Berichte über eine angebliche „Todesliste“ / „Terrorliste“ in die Medien streuen lässt – Meldungen, die innerhalb von 24 Stunden zweimal „angepasst“ werden.

Auch das Gerede von der Aufklärung durch die Bundeswehr ist Gerede. Generalinspekteur Wieker hat a) selbst ausgesagt, dass er wie immer nichts weiß oder wissen will und b) dass das Militär „im zweiten Glied“ steht, hinter dem Generalbundesanwalt (und damit dem Bundesjustizministerium und der Bundesregierung) und dem B.K.A., was jetzt freie Hand hat.

Was das heisst, kann jeder nachlesen, der die Farce von dieser „Todesliste“ / Terrorliste aufmerksam mitverfolgt hat. Das B.K.A. wirft einfach Nebelkerzen und macht sich ein Spässchen, mit ihren „Kunden“ von links und rechts. Das macht keine Behörde, wenn sie tatsächlich irgendwas ermitteln will, außer natürlich das, was helle Köpfe in der Öffentlichkeit begriffen haben und der Hammelherde einbleuen können. Aber das schon im Vorfeld (hallo ihr Nazi-Stasi-Spitzel!).

Das Fazit dieses Artikels ist im Kern das Gleiche wie in den letzten Jahren: die Republik ist vom Staat seit Mitte 2013 offen außer Funktion gesetzt worden. Das Parlament ist, mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts und seiner Beschlüsse aus Oktober und November 2016, auch offiziell degradiert und in die Ecke gestellt worden. Die „parlamentarische Opposition“, so sie handeln könnte, tut es nicht. Die „Medien“ sind größtenteils wertlos, gelenkt oder korrupt oder ziehen in guter alter *räusper* europäischer Tradition den Kopf ein.

Das heisst nicht, dass sich das nicht zum Besseren ändern kann. Den Status Quo aber zu ignorieren, das hieße zu kollaborieren.

Putscht das Bundesverfassungericht gerade gegen Regierung und Gesetzgeber?

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von Hadmut Danisch

Es sieht gerade so aus, als würde das Bundesverfassungsgericht einen der wichtigsten Grundsätze der Demokratie und Gewaltenteilen, nämlich „Wo kein Kläger, da kein Richter“, unterwandern und sich selbst die Verfassungsbeschwerden machen, über die es gerne entscheiden möchte, um oberhalb der Staatsgewalten, demokratisch nicht legitimiert und unabänderlich Politik zu machen und den Staat zwangsweise auf links zu ziehen.

Ausgangspunkt der Beobachtung ist – auf den ersten Blick überraschend – die re:publica.

Auf den zweiten Blick ist das gar nicht mehr so überraschend, denn was sich so quasi als Bürgerrechtsmesse und Internet-Parlament ausgibt, ist bei näherem Hinsehen eine Art Ideologenkongress. Das zeigt nicht nur die seltsam und penetrant einseitige Ausrichtung, sondern auch die Personalsituation samt Auftauchens von Leuten, die uns schon aus der Piratenpartei als linksextrem bekannt sind. Schon aufschlussreich, wer da im Internet so tut, als hätte man große Karriere gemacht, in Wirklichkeit aber anscheinend nichts wichtiges zu tun hat.

Es erweckt den Anschein, als sei die re:publica ziemlich eng mit den Berliner Links-Propagandisten verstrickt. Umso kritischer lese ich, wieviele Leute vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen dort unterwegs sind. Beispielsweise Claus Kleber, der zwar in Sachen Fake News dort rummacht, ja aber auch schon mal Anne Wizorek in das heute journal geschaltet hat, damit die dort die grottenfalsche (und um den Faktor 100.000 falsche) Fake-Behauptung aufstellte, dass die Belästigungsquote auf dem Münchner Oktoberfest genauso hoch sei wie am Kölner Bahnhof in der berüchtigten Silvesternacht. Brüderle hat man wegen eines Dirndl-Komplimentes an die Wand gestelt und exekutiert, die Kölner Bahnhofsnacht erklärte man dagegen für normal. Und Wizorek war ja auch schon mal irgendwie auf der re:publica zugange. Obwohl ich nie auf der re:publica war und da auch nie hin will: Schon beim Lesen bekommt man so ein richtig intensives Gefühl dafür, wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk und die Berliner Ideologenbrigade miteinander verwoben sind. Und das nicht selten auf Kindergartenniveau.

Und offenbar ist es nicht nur das öffentlich-rechtliche Fernsehen, was da irgendwie Verbindungen hat. Auch gewisse Justizkreise scheinen dabei zu sein.

Aufgefallen ist mir nämlich der 20+10-Minuten-Vortrag „Hacking Karlsruhe: Klagen für die Freiheit“ (hier auf Youtube), schon weil der Titel so künstlich-albern auf Hackerslang macht um sich wichtig zu tun (und Leute anzuziehen).

Warum geht es da?

Ulf Buermeyer und Nora Markard hielten einen Vortrag über die Aktivitäten von freiheitsrechte.org, die unter dem Slogan „Dem Recht zu seinem Recht verhelfen“ auftreten. Dazu heißt es auf der Webseite:

Mission

Die GFF arbeitet daran, die Lage der Grundrechte in Deutschland und Europa zu verbessern. Wir erstreiten Grundsatzurteile, die das deutsche und europäische Recht menschlicher und gerechter machen. Schritt für Schritt, Fall für Fall, nachhaltig und dauerhaft.

Kurz und knapp: Wir verhelfen dem Recht zu seinem Recht.

Wir verteidigen die Freiheitsrechte gegen Eingriffe und Verletzungen seitens des Staates.

Ich komme gleich noch drauf, wo da der Hammer hängt.

Schon in der Anmoderation werden sie vorgestellt als die, die sich für Grundrechte von Minderheiten stark machten. Nur dass es Grundrechte von Minderheiten nicht gibt, unsere Grundrechte sind Individual- und keine Kollektivgrundrechte, und Minderheiten haben keine Sondergrundrechte. Man setzt sich für Grundrechte ein oder man lässt es bleiben, aber man kann sich nicht für Grundrechte bestimmter Gruppen einsetzen, weil es solcherlei eingegrenzte Grundrechte nicht gibt.

Malte Spitz hängt da übrigens auch noch mit drin. Und über 600 Fördermitgliedschaften haben sie, weil sie von Fördermitgliedern und Spenden leben, also kräftigen Geldbedarf haben. Dazu institutionelle Förderungen, darunter eine Anschubfinanzierung vom Chaos Computer Club (selbst die sind inzwischen politisch geldspritzend tätig).

Es gehe da um Klagen für Freiheitsrechte. Und Gegner, die über sehr viel Geld und Macht verfügten, wie Bundesbehörden. Und weil das eben sehr teuer ist, suchen sie sich Fälle aus, die ihnen in ihre Ziele passen, und nennen das dann strategische Prozessführung. Sie nennen es „die richtigen Kläger“ und „gute Fälle, die zu guten Ergebnissen führen“.

Sie identifizieren, so sagen sie, „rechtliche Probleme“, und suchen sich dann gezielt Leute, die dieses Problem besonders überzeugend etwa vor dem Bundesverfassungsgericht geltend machen können. Sie warten nicht darauf, dass die Fälle irgendwie auf sie zukommen. Als publikumswirksames Beispiel bringen sie BND-Gesetz und Massenüberwachung.

Oder auch gegen Hürden für die Informationsfreiheit. Und dann, etwas verschämt umschrieben, Klagen gegen Entgelt-Diskriminierung. Also Gleichstellung für Frauen auf Teufel komm raus. Und für Pressefreiheit setzen sie sich ein.

Und sie arbeiten dabei auch mit der Humboldt-Law-Clinic zusammen, damit Studierende sich da schon mal einarbeiten können. Und das halte ich schon für einen kritischen Punkt. Nach dem bis 2008 geltenden Rechtsberatungsgesetz wäre sowas verboten gewesen, weil Leute, die Rechtsberatung betreiben, Sachkunde haben mussten. Seit 2008 gilt aber das Rechtsdienstleistungsgesetz, in dessen § 6 geregelt wird, dass man bei unentgeltlichen Rechtsdienstleistungen nicht mehr eigene Sachkunde haben muss, sondern es genügen soll, wenn sie unter Anleitung einer sachkundigen Person arbeiten. So wurden diese Law-Clinic-Dinger zulässig, in denen Jura-Studenten Rechtsberatung betreiben.

Schrecklich. Man stelle sich mal vor, man würde Obdachlosen und Migranten kostenlose medizinische Versorgung anbieten, bei der Studenten „unter Anleitung“ mal an ihnen herumoperieren können, damit die das schon mal üben können. Stellt Euch mal vor, was dann in Deutschland politisch los wäre. Und man würde Leute ohne Pilotenschein Passagierflugzeuge fliegen lassen nach dem Motto „ich habe mir das heute morgen von einem echten Piloten erklären lassen“. Würde mich mal interessieren, wer da eigentlich haftet.

Und noch schlimmer ist: Habt Ihr mal gemerkt, wie ideologisiert und politisch beeinflusst Studenten bei den Geisteswissenschaften sind? Da kann man dann blind drauf wetten, dass das dann stramm in Richtung Gender/Männerfeindlichkeit läuft.

Und dann erklären sie, dass die Klage gegen Entgelt-Diskriminierung in Wirklichkeit eine Klage auf Entgelt-Gleichheit sei. Merkt Ihr den Unterschied? Bei Diskriminierung muss man nachweisen, dass irgendeine Eigenschaft ausschlaggebend war. Bei Gleichheit muss man gar nichts nachweisen sondern kann einfach verlagen, dass gleich viel Geld rausgekippt wird. Zitat:

Frauen verdienen, auch wenn man alles rausrechnet, was das vielleicht erklären könnte, im Durchschnitt 7% weniger als Männer. Wenn man das auf die Lebenszeit hochrechnet, kann man davon locker ein Haus kaufen.

Darauf läuft’s dann hinaus. Die Aussage an sich ist Unsinn, mal wieder die Kategorie „ein Einkommensunterschied von 6% ist unerklärlich, also liefern wir die sichere Erklärung dafür“. Was ist das für eine blödsinnige Aussage? „alles rausrechnet, was das vielleicht erklären könnte“? Kennt man das denn vollständig? War’s nicht etwa so, dass man früher 22% behauptet hat und dann bei der Untersuchung nach guten Gründen bei 6% die Notbremse gezogen hat, bevor gar nichts mehr übrig bleibt? Ein geschlechterbezogener Nachteil für Frauen wurde nie nachgewiesen, wohl aber wurde gezeigt, dass sie mancherorts bevorzugt werden, höhere Einkommen erzielen und dafür weniger können und leisten müssen.

Benachteiligung von Männer werden die nicht sehen und noch weniger den Rechtsweg finanziell unterstützen.

Und dann sagt sie, in Artikel 3 sei die Gleichstellung der Geschlechter verankert.

Was ganz klar und eindeutig falsch ist. Von Gleichstellung steht da nichts, und in der Begründung zur Grundgesetzänderung stand sogar ausdrücklich drin, dass genau das damit nicht gemeint ist. Da werden systematisch Falschinformationen (sollte man Fake Laws sagen?) über Grundgesetz und Lohnungleichheit gestreut, und gleichzeitig versucht, diese ideologischen Ziele vor dem Bundesverfassungsgericht festnageln zu lassen.

Und dann geht es um Transparenzklagen, beispielsweise Informationsfreiheitsgesetz.

Sie nennen sich die „Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz“. Und sie wollen eine „Kriegskasse“ aufbauen.

So weit, so schlecht.

Wer sind diese Leute?

Schauen wir doch mal auf die Personal-Webseite dieser Gesellschaft für Freiheitsrechte, was es mit den beiden Vortragenden auf sich hat:

Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. (Twitter)(Facebook) ist Vorsitzender der GFF. Er arbeitet als Richter am Landgericht Berlin und ist Fellow des Center for Internet and Human Rights (CIHR) an der Europa-Universität Viadrina (Frankfurt/Oder). Während einer Abordnung an das Bundesverfassungsgericht war er wissenschaftlicher Mitarbeiter beim damaligen Vizepräsidenten des BVerfG, Prof. Dr. Winfried Hassemer, sowie beim heutigen Präsidenten des BVerfG, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Die Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit liegen im Verfassungsrecht (insbesondere Telekommunikationsfreiheiten, informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit) sowie im Strafrecht (inkl. Strafprozess & Strafvollzug).

Der hat direkte Verbindungen zum Bundesverfassungsgericht und war dort für Telekommunikation-s und Informationsfreiheit und Datenschutz zuständig, hat also zweifellos noch Kontakte dahin und ist selbst Richter in Berlin. Der verfolgt also – man blicke auf die Fälle, die er da vorgestellt hat – genau das, was er vorher als Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht gemacht hat.

Und dann sagte er im Vortragsvideo auf eine Zuschauerfrage, dass sie auch zwei ehemalige Verfassungsrichter haben, die da mitarbeiten, und er selbst dort „fast hundert Verfassungsbeschwerden bearbeitet“.

Das ist ein Hammer.

Zwar ist mir bekannt, dass die Verfassungsrichter die Verfassungsbeschwerden nicht selbst bearbeiten, sondern bearbeiten „lassen“ und dann hinterher nur noch ihr Einverständnis dazu geben oder vielleicht mal an den Formulierungen rumbiegen (hat mir sogar mal ein Verfassungsrichter so erklärt, als ich noch in Karlsruhe wohnte und bei einem Tag der offenen Tür das Bundesverfassungsgericht mal besichtigt und gefragt habe), aber im Fall Baer wurde genau das bestritten.

Denn das Problem ist ja, dass niemand dem gesetztlichen Richter entzogen werden darf. Und die Mitarbeiter sind nicht Richter. Die dürfen gar keine Verfassungsbeschwerden bearbeiten, die dürfen offiziell nur den Richtern in Bezug auf konkret von denen gestellte Fragestellen zuarbeiten, also reine Hilfstätigkeiten ausüben. Man erfährt ja vom Bundesverfassungsgericht auch nie, wer die aktuellen Mitarbeiter sind oder eine Verfassungsbeschwerde bearbeitet hat, kann da also nicht mal Befangenheit oder sowas vortragen. Und seltsam ist ja auch, dass jeder Richter seine eigenen Mitarbeiter aussuchen darf, was im Wege einer Zuarbeit wenig, aber dann klar verständlich ist, wenn die in seinem Namen urteilen.

Ich weiß zwar schon lange, dass das so ist, aber hier habe ich zum ersten Mal eine greifbare und zitierbare Aussage aus dem Bundesverfassungsgericht, dass die Verfassungsbeschwerden inhaltlich nicht von den Richtern, sondern von ihren Mitarbeitern bearbeitet und entschieden werden, und die Richter dann nur noch politisch drübergehen.

Man könnte auch daran zweifeln, ob der das so überhaupt darf, denn wenn er über die reine Rechtsmeinung hinaus konkrete Fälle fördert und (auch wenn es nicht seines ist) mit Geld fördert, macht er sich in dem Bereich natürlich befangen, weil er natürlich selbst nicht so urteilen würde, dass er sich da mit seinen Aktivitäten ins Gehege kommt. Richter dürfen sich aber nicht durch Neben- oder Privattätigkeit über Einzelfälle hinaus befangen machen.

Prof. Dr. Nora Markard, M.A. ist Mitglied des Vorstands der GFF und Juniorprofessorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Global Constitutionalism an der Universität Hamburg. Sie studierte Jura und Internationale Beziehungen in Berlin, Paris und London und forschte in New York und Michigan. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des Internationalen Rechts, des Verfassungsrechts einschließlich der Rechtsvergleichung, des Migrationsrechts sowie der Legal Gender Studies. Ihre Promotion zum Thema „Kriegsflüchtlinge“ wurde u.a. 2012 mit dem Humboldt-Preis ausgezeichnet. Der Praxisbezug ist ein wichtiger Bestandteil ihrer wissenschaftlichen Arbeit: So gründete sie 2010 mit Prof. Dr. Susanne Baer, LLM und der australischen Menschenrechtsanwältin Jacqui Zalcberg, LLM die Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte. Seit Dezember 2014 leitet sie die Refugee Law Clinic Hamburg, die Studierende für die ehrenamtliche Flüchtlingsberatung ausbildet. Ehrenamtlich berät sie das ECCHR zu einzelnen Fällen.

Ach, gucke da. Hat in Michigan studiert und mit der Verfassungsrichterin Susanne Baer die Humboldt Law Clinic Grundrechte gegründet. Und die ist dann natürlich auf Feminismus und Gleichstellung gebürstet (ob’s dann wirklich so im Grundgesetz steht, scheint sie nicht so zu interessieren) und macht auch in Homosexuellen-Rechte. Ob aus eigenem Interesse und eigener Betroffenheit? Wer weiß. Jedenfalls scheint sie das Thema zu beschäftigen, wie Google zu finden weiß.

Sie steht also in Verbindung mit Susanne Baer. Und will hier nun mit Geldspritzen genau die Verfassungsbeschwerden liefern, die Baer in den Kram passen.

Dazu fällt mir ein, dass Baer in irgendeiner Rede zu Beginn ihrer Richterschaft (ich glaube, es war die Rede bei den Grünen, bin mir jetzt aber nicht ganz sicher) gesagt hat, dass man ihr „intelligente“ Beschwerden liefern solle. Sie also nicht neutral ist, sondern gewisse Dinge (die sie vorher der Bundesverwaltung eingehämmert hat) entscheiden will (es also aus Befangenheitsgründen gar nicht dürfte) und sie auf die richtigen, guten Verfassungsbeschwerden wartet. Anscheinend kamen die dann nicht.

Neulich war ich ja mal bei einer Veranstaltung der TAZ, in der eine Mitarbeiterin Baers davon schwärmte (und dann einen Mords-Schreck bekam, als mich jemand mit Namen ansprach), dass man da als Verfassungsrichterin feministische Ziele einfach durchentscheiden könnte, und die das dann alle machen und umsetzen und sich zwingend daran halten müssten.

Victim harvesting

Offenbar geht es nun darum, nicht Freiheitsrechte zu verteidigen, sondern das Bundesverfassungsgericht und zumindest teilweise insbesondere Baer mit den Verfassungsbeschwerden zu versorgen, die die brauchen, um ihre politischen Entscheidungen machen zu können. Dazu wird nun regelrecht nach Personen gesucht, die passen, um die passende Klagelegende zu liefern, und faktisch werden deren Positionen übernommen – sie zahlen, sie stellen Juristen, die die Beschwerden schreiben und so weiter. Der – vorgeblich – Verletzte tritt nur noch als Strohmann und Betroffenheitslieferant auf.

Faktisch wird die Verfassungsbeschwerde damit von Leuten erhoben, die nicht betroffen sind, aber enge Verbindungen zum Bundesverfassungsgericht haben.

Unglaubwürdigkeit

Sie tragen hier zwar eine schöne Schale vor, die aber völlig unglaubwürdig ist. Wenn sie etwa meinen, dass sie für Informationsfreiheit eintreten, aber die Humboldt-Universität und Susanne Baer bzw. die Bundesregierung zu Susanne Baer jede Auskunft verweigert und blockieren.

Oder wenn sie so tun, als wären sie gegen den Bundesnachrichtendienst, bei Baer und dem Bundesverfassungsgericht aber überhaupt nichts passiert, wenn der BND sich in Hochschulprüfungen einmischt.

Staatsputsch

Macht Euch mal klar, was das im Ergebnis heißt:

Normalerweise gilt der Grundsatz, „wo kein Kläger, da kein Richter“, der Richter also niemals aus eigenem Antrieb entscheiden kann.

Hier aber werden nicht echte Verfassungsbeschwerden erhoben, sondern solche von Lobbyisten synthetisiert, die nicht nur in deren, sondern auch der Bundesverfassungsrichter Interessenlage passen. Sie sagten ja selbst, dass die Ziele vorgegeben sind und sie dann dazu passende Personen suchen, die als Kläger taugen, und dann in deren Namen den Prozess führen. Und die Humboldt Law Clinic anscheinend auch nur dem Zweck dient, passende Aktivlegitimationsspender zu finden, als ginge es um Blut- oder Knochenmarksspenden.

Und diese Lobbyisten stehen in enger Beziehung zum Bundesverfassungsgericht.

Dazu stinkt die Sache, weil sie von vornherein viel Geld reinpumpen, es also – beispiel Einkommensgleichstellung – auch darum geht, offenkundiges Unrecht durchzusetzen. Man kann mit jeder noch so absurden Klage natürlich den Rechtsweg erschöpfen, wenn man nur genug Geld hat.

Das heißt, das Bundesverfassungsgericht kann hier über jeden möglichen bestellten Unsinn entscheiden, weil es egal ist, wie die Instanzen entschieden haben bzw. deren negative Entscheidungen sogar Voraussetzungen sind. Solange man genug Geld hat, sind die Entscheidungen der normalen Instanzen eigentlich völlig egal. Man klagt einfach, bis Erfolg oder Rechtswegserschöpfung eintreten. Kostet halt, aber wenn man das Geld zugeschossen bekommt. Wenn einer rosa Elefanten will, klagt man auf rosa Elefanten, bis es nicht mehr weiter geht, und wenn noch so viele Richter entschieden haben, dass es rosa Elefanten nicht gibt, völlig egal. Nach dem Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht, gleich bei Susanne Baer (oder den anderen) auf den Tisch und los geht’s.

Das ist eine Verfassungssabotage.

Weil damit nämlich die Gewaltenteilung und das Demokratiegebot ausgehebelt werden und das Bundesverfassungsgericht als Übergesetzgeber auftritt. Die entscheiden nicht mehr, wenn sie angerufen werden, sondern bestellen sich bei ihren Dienstleistern einfach die passende Verfassungsbeschwerde, damit sie entscheiden können. Die Harvester bringend dann den passenden „Grundrechtsverletzten“ bei.

Ein Bundesverfassungsgericht, das so vernetzt ist, dass es zur willkürlichen und demokratisch nicht legitimierten Entscheidungsmaschine wird. Das gewählte Bundesregierung und Gewalten außer Kraft setzt, in dem es entscheidet, worin es will, und sich dazu von

Das läuft auf einen regelrechten Staatsputsch hinaus, auf die Übernahme der Regierungs- und Gesetzgebungsgewalt durch das Bundesverfassungsgericht.

Grundgesetzänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür

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Zusammenfassung:

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Grundgesetzänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafür mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber über eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative für Deutschland“ hinaus, dient diese Grundgesetzänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.

Aktueller Hintergrund:

Die am Donnerstag im Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung von Artikel 21 wurde im gleichen parlamentarisch-juristisch-exekutiven Blitzkrieg umgesetzt, wie das „Dauerfeuer gegen das Grundgesetz“ zur Legalisierung der Praktiken des sich nun vor den großen, roten Augen der berühmten „breiten Mehrheit“ entpuppenden elektronischen Polizeistaates. Dieser bekam vom Bundesverfassungsgericht in dessen verheerenden Beschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency) im Herbst 2016 faktisch einen Blankoscheck.

So war es kein Zufall, dass diese Grundgesetzänderung zeitgleich mit der Implementierung der Staatshackerei und Eskalierung der „Onlinedurchsuchung“ umgesetzt wurde (deren tatsächliche Umsetzung vernebelt wird, wozu wir uns noch äußern werden). Einer der dreistesten Verfechter der Änderung von Artikel 21 Grundgesetz war denn auch der sattsam bekannte Burkhard Lischka, Mitglied im sogenannten „Parlamentarischen Kontrollgremium“.

Eine moderat positive Überraschung bildeten bei der Affäre die Abgeordneten von Bündnis 90 / Die Grünen, die im Bundestag gegen die Grundgesetzänderung stimmten (wobei die Länderregierungen unter Beteiligung der „Grünen“ mit ihren Justizminister/innen im Bundesrat natürlich zustimmen und damit die Grundgesetzänderung erst ermöglichen werden).

Zu den fachlichen Details dieser Affäre.

Um es gleich vorneweg zu sagen: um diese lächerlichen, gesellschaftlich chancenlosen, unbedeutenden und in jeder Hinsicht unterlegenen Figuren der V-Mann-Partei „N.P.D.“ geht es überhaupt nicht (ich spare mir diesbezüglich die ganzen -ismen).

Der neue Zustand:

Artikel 21 Grundgesetz in seiner bisherigen Form:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Artikel 21 in seiner neuen Form nach dem Grundgesetzänderungsgesetz (die Zustimmung des Bundesrates mit Zwei-Drittel-Mehrheit kann als Formsache betrachtet werden):

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Im Bundestag folgte am Donnerstag (22.6.) auch schnell noch das Ausführungsgesetz, eingeschlossen eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Das Ausführungsgesetz wurde wiederum bezeichnenderweise noch geändert durch eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (und nicht etwa vom Rechtsausschuss).

Konkret sieht das Prozedere nach der Grundgesetzänderung und dem Ausführungsgesetz nun wie folgt aus: auf Antrag der Regierung, des Bundestages (pragmatisch betrachtet ist das die Regierungsmehrheit) und / oder des Bundesrates (der Stimmenmehrheit der Länderregierungen) kann das Bundesverfassungsgericht mit der Mehrheit von Zwei Dritteln der Richter (§ 15 Abs. 4 Bundesverfassungsgerichtsgesetz) eine Partei für verfassungswidrig beurteilen und sie von staatlicher Finanzierung ausschließen, also u.a. von der Wahlkampfkostenerstattung.

Natürlich könnten die Richter diese verfassungswidrige Partei auch verbieten und ihr Vermögen einziehen. Aber genau das ist der Punkt: das konnten sie auch schon vor der Grundgesetzänderung.

Wieso also eine Partei nicht verbieten, obwohl sie als verfassungswidrig beurteilt wurde, sondern ihr stattdessen die finanzielle Grundlage nehmen? (Alle Parteien leben vom Staat oder gleich von „Sponsoren“, dieses Grundwissen ist hier vorausgesetzt. Die Mitgliedsbeiträge stellen bestenfalls rund ein Viertel der Einnahmen der Bundestagsparteien, die indirekte staatliche Parteienfinanzierung nicht einmal eingerechnet.)

Ganz einfach: weil das nicht geht.

Voraussetzungen für ein Parteiverbot:

Die bisherigen auf dem Boden des Grundgesetzes ausgesprochen zwei Parteiverbote, vom damaligen Bundesverfassungsgericht Westdeutschlands in den 50er Jahren ausgesprochen, machten eindeutige Auflagen für das Verbieten von Parteien.

Und allein die Erwähnung dieser aus den 50er Jahren stammenden verfassungsrechtlichen Auflagen muss dieser korrupten Bande, die sich in der heutigen Berliner Republik des 21. Jahrhunderts selbst „Politische Klasse“ nennt, äußerste Schmerzen bereiten.

Das Verbotsurteil 1 BvB 1/51 des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.1952 gegen die faschistische „Sozialistische Reichspartei“ konkretisierte u.a., was eine freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes überhaupt ist:

„So läßt sich die freiheitliche demokratische Grundordnung als eine Ordnung bestimmen, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

„Selbstbestimmung des Volkes“. „Volkssouveränität“. „Gesetzmäßigkeit der Verwaltung“ (ist es zu fassen..) „Verantwortlichkeit der Regierung“.

Mal ehrlich: haben Sie das vorher schon mal irgendwo gehört? Und wenn ja wo, wann und von wem?

Haaaalt, sagen Sie es lieber nicht!

Auszug aus dem Verbotsurteil 1 BvB 2/51 vom 17.08.1956 gegen die „Kommunistische Partei Deutschlands“:

„Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie einzelne Bestimmungen, ja ganze Institutionen des Grundgesetzes BVerfGE 5, 85 (140)BVerfGE 5, 85 (141) ablehnt. Sie muß vielmehr die obersten Werte der Verfassungsordnung verwerfen, die elementaren Verfassungsgrundsätze, die die Verfassungsordnung zu einer freiheitlichen demokratischen machen, Grundsätze, über die sich mindestens alle Parteien einig sein müssen, wenn dieser Typus der Demokratie überhaupt sinnvoll funktionieren soll.

Eine Partei ist auch nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie diese obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt, sie ablehnt, ihnen andere entgegensetzt. Es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen; sie muß planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen. Das bedeutet, daß der freiheitlich-demokratische Staat gegen Parteien mit einer ihm feindlichen Zielrichtung nicht von sich aus vorgeht; er verhält sich vielmehr defensiv, er wehrt lediglich Angriffe auf seine Grundordnung ab. Schon diese gesetzliche Konstruktion des Tatbestandes schließt einen Mißbrauch der Bestimmung im Dienste eifernder Verfolgung unbequemer Oppositionsparteien aus.“

War das elf Jahre nach dem Faschismus nun zum zweiten Mal verhängte Verbot der „K.P.D.“ historisch verheerend und in jeder Hinsicht ein Fehler, so konstatierten die damaligen Verfassungsrichter also in 1956 doch wenigstens, dass eine Partei die Verfassungsordnung bzw „das „Funktionieren dieser Ordnung“ bereits „beeinträchtigen“ muss, bevor man sie verbieten darf.

Mal ehrlich: wann kam die „N.P.D.“ auch nur in die Nähe dieser verfassungsrechtlichen Bedingung für ein Parteiverbot? Und welche Parteien erfüllten diese stattdessen?

Auch nach einem (leider) zu erwartenden Einzug der „Alternative für Deutschland“ in den Bundestag im September 2017 ist nicht davon auszugehen, dass diese es hinbekommt, planvoll das Funktionieren der Verfassungsordnung zu beeinträchtigen. Vielmehr ist (leider) davon auszugehen, dass das „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ weiter hinbekommen.

Womit wir zu der moderat positiven Rolle der „Grünen“ im Bundestag kommen.

Bereits vor der Absegnung dieser hinterhältigen Grundgesetzänderung durch die (anderen) etablierten Parteien im Bundestag (Teile der „Linken“ stimmten ebenfalls zu), hatten sich Renate Künast und Brigitte Hasselmann in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zur Sache geäußert:

„Eine übereilte Grundgesetzänderung schwächt die demokratische Legitimität und stärkt die Mythen der Verfassungsfeinde von der Verflechtung zwischen Staat und Parteien. Widersinnig ist der in Wahrheit allein auf die NPD zielende Vorschlag auch rechtlich. Die Ungefährlichkeit einer Partei wird doch noch dokumentiert, wenn „nur“ ein Antrag zur Finanzierung gestellt wird. Und V-Leute dürfen auch nicht in der Partei sein, weil sie dann ja staatsgeleitet wäre und das Verfassungsgericht sicher den Antrag ablehnt. Also seit Jahren keine V-Leute in der NPD und in Zukunft auch nicht. Ist das das Ziel? Dieses Herumdoktern am Grundgesetz macht uns fassungslos. Hier geht es um ein grundlegendes demokratisches Prinzip, das seinen tiefen Sinn in unserer Geschichte findet.

Erstens ist die Verflechtung zwischen Staat und Parteien kein Mythos und schon gar keiner von Verfassungsfeinden. Das müssten gerade die „Grünen“ am Besten wissen. Sieht man jetzt mal ab von der „Linken“, die als umbenannte „Sozialistische Einheitspartei“ der D.D.R. 1990 in den Bundestag einzog und sich nachfolgend durch das Schlucken der „Wahlalternative für Arbeit und Gerechtigkeit“ einer Frischzellenkur unterzog, und konstatiert man des Weiteren, dass das noch in der D.D.R. gegründete und in der gesellschaftlichen Ausnahmesituation des D.D.R.-Anschlusses 1990 in den Bundestag eingezogene „Bündnis 90“ 1993 mit den „Grünen“ fusionierte, sind die „Grünen“ die letzte auf dem Boden des Grundgesetzes entstandene Partei, die neu in den Bundestag einzog.

Und das war vor 34 Jahren.

Sieht man von Abspaltungen, Umbenennung oder Umgruppierungen ab, wie der „Freien Volkspartei“, zogen in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, also nach dem Faschismus, seit der ersten Bundestagswahl, wo sie alle neu waren, nur zwei neue Parteien in den Bundestag ein.

Zwei neue Parteien. Seit 1949.

Zweitens: dass die jetzt, im Jahre 2017, so verschwiegen und im Nebel der neuen elektronischen Polizeistaatsgesetze durch den Bundestag gejagte Grundgesetzänderung eben nicht ein „in Wahrheit allein auf die NPD zielender Vorschlag“ war, platzte aus Renate Künast höchstselbst heraus. Und zwar während der Bundestagsdebatte am Donnerstag (22.6.).

In dieser war die einflussreiche ex-Vorsitzende der „Grünen“ in höchstem Maße unfairen und verlogenen Angriffen ausgesetzt, vorneg natürlich von der immer noch unter diesem Namen agierenden Staatsfirma namens „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“, explizit von derem regelmäßigen Besucher des Kameradentreffs „Parlamentarisches Kontrollgremium“, Burkhard Lischka.

Hatte Renate Künast in ihrem Gastartikel in der „F.A.Z.“ die „A.f.D.“ noch mit keinem Wort erwähnt, sprach sie am Donnerstag nun Klartext:

„Meine Damen und Herren, Sie suggerieren damit, dass das Problem aus der Welt geschafft wird, wenn diese 1 Million Euro – oder demnächst noch weniger – nicht an diese Partei gehen. Aber ich sage Ihnen: Wir haben Pegida, wir haben die Nach-Lucke-AfD. Sie können uns doch nicht ernsthaft verkaufen, dass damit jetzt ein Problem zu lösen wäre – und dann noch in diesem Tempo. Ich finde, in so einer Situation braucht man einen wirklich kühlen Kopf und Zeit; sonst kommen Fehlentscheidungen dabei heraus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich will zitieren, was Herr Voßkuhle in seinen einleitenden Worten gesagt hat; es taucht später noch einmal im Urteil an ein oder zwei Stellen auf. Er hat am 17. Januar gesagt:

`Ob in einer solchen Situation … andere Reaktionsmöglichkeiten sinnvoll sind, wie zum Beispiel der Entzug der staatlichen Finanzierung, hat … der verfassungsändernde Gesetzgeber zu entscheiden.`

Meine Damen und Herren, das Gericht hat aber nicht gesagt, dass sich daraus ein Zwang ergibt; es hat uns kein Datum für irgendetwas gesetzt, sondern nur gesagt, dass es abseits der Frage des Verbots oder Nichtverbots mildere Mittel geben könnte, über die wir entscheiden könnten. Das ist aber keine Aufforderung, dann mal eben zum Ende der Legislaturperiode das Ganze zu schleifen.

Wir haben in unserer Verfassung, in Artikel 20 Absatz 2, sozusagen als Grundlage unserer Demokratie die freie und gleiche Willensbildung des Volkes. Dazu gehört Artikel 21, der besagt: „Die Parteien“ – in Mehrzahl, als Antwort auf das, was in diesem Haus, im Reichstag, unter Herrschaft der NSDAP einmal stattfand, nämlich die Ausgrenzung und Verhaftung – „wirken bei der … Willensbildung … mit.“ Bei allem Ärger über die NPD:
An dieser Stelle machen Sie eine Lex NPD. Ein Einzelfallgesetz sollte es bei der Verfassung nicht geben. Wir sollten uns stattdessen überlegen, was so eine Änderung eigentlich im historischen Kontext bedeutet. Man kann ihr nicht zustimmen,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

weil Artikel 21 tatsächlich Teil unserer Demokratie ist; er ist wirklich die Basis. Auf dieser Grundlage organisieren sich die Bürger.

(…)

Mein letzter Satz. – Es braucht einen aufrechten Gang unsererseits, einen breiten Kampf gegen Rechtsextremismus, eine gute Finanzierung. Zu der 1 Million Euro, die Sie meinen der NPD entziehen zu können:

(Burkhard Lischka [SPD]: 1 Million für Nazis fordern Sie!)

Darüber müsste das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Schauen wir einmal, ob Sie entsprechend handeln würden.

Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Künast.

Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Machen Sie sich aber nichts vor: Diese Million geht doch nicht in die Projekte, sondern die geht an eine andere Partei, deren Namen Sie kennen. Sie müssen sich schon dazu bekennen, Demokratie durchzuhalten und neues Geld lockerzumachen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)“

Womit wir zur Verfassungstreue und den real existierenden Parteien im Bundestag kommen.

Die Parteien zum Grundgesetz: Ja, nee, „Europa“!

Zum von Renate Künast angesprochenen und am 17. Januar 2017 verkündeten Urteil veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht eine Pressemitteilung („Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele„).

Bezeichnenderweise zählte das Bundesverfassungsgericht die tatsächlichen Verfassungsvorgaben ganz anders auf als das damalige Bundesverfassungsgericht anlässlich des „K.P.D.“-Verbots im Jahre 1956. Herausstechend warf der Vosskuhle-Senat mit solchen Begriffen wie „Gebot strikter Staatsfreiheit“ (was soll denn das sein?!) oder „im Rahmen des Demokratieprinzips“ um sich.

Nun, die Verfassungsrichter formulierten nebenbei auch, was „darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“ (Artikel 21 Grundgesetz) beinhaltet:

„Der Begriff des Beseitigens im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG bezeichnet die Abschaffung zumindest eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder deren Ersetzung durch eine andere Verfassungsordnung oder ein anderes Regierungssystem.

Auszug vom aktuellen Grundsatzprogramm der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“, dem am 28. Oktober 2007 beschlossenen „Hamburger Programm“:

„Unser Leitbild ist eine politische Union, die allen europäischen Bürgern demokratische Mitwirkungsrechte gibt. Das demokratische Europa braucht eine parlamentarisch verantwortliche Regierung auf der Basis einer europäischen Verfassung.

Auszug vom Grundsatzprogramm der „Christlich-Demokratischen Union“, beschlossen am 3/4. Dezember 2007 in Hannover, Punkt 320:

„An dem langfristigen Ziel, eine Verfassung für die Europäische Union zu schaffen, halten wir fest.“

Auszug vom Beschluss „Die Zukunft ist Europa“ auf der 33. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen am 25.-27. November 2011 in Kiel:

„Die aktuelle Krise der Europäischen Institutionen zeigt, dass nur eine erneuerte Reform des EU-Vertrages eine schnelle und demokratische Entscheidungsfindung ermöglicht. (…) Der Vertrag von Lissabon bietet hierfür die nötige rechtliche Grundlage. Zugleich böte die mit einem neuerlichen Konvent verbundene öffentliche Debatte die Chance, ein neues Kapitel zwischen Europäischer Union und ihren Bürgerinnen und Bürgern aufzuschlagen. In Deutschland bedeutet dies, sich endlich der offenen Frage des Grundgesetzes zu stellen. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädieren wir dafür, den Auftrag des Artikels 146 GG ernst zu nehmen und anlässlich der EU-Vertragsreform eine verfassungsgebende Versammlung in Deutschland einzuberufen. Im Rahmen einer neuen Verfassung wollen wir dann eine stärkere Integration Deutschlands in der Europäischen Union verankern.“

Auszug aus den „Freiheitsthesen“, Beschluss des 63. ordentlichen Bundesparteitages der „Freien Demokratischen Partei“ in Karlsruhe am 22. April 2012:

„Am Ende dieser Entwicklung sollte ein durch Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten legitimierter europäischer Bundesstaat stehen. Auf dem Weg hin zu einer politischen Union mit einer europäischen Verfassung fordern wir ebenso eine verstärkte Koordinierung der Wirtschafts-, Umwelt-, Finanz- und Währungspolitik wie eine Weiterentwicklung der europäischen Demokratie.“

Auszug aus der „Potsdamer Erklärung“ von „Die Linke“ vom 23.Mai 2012, anlässlich der Konferenz „Deutschland – in bester Verfassung?“, welche die Partei zwar mittlerweile verschwinden ließ, die aber hier vom assoziierten Verein „Mehr Europa e.V.“ (Name zum Schutz des Betroffenen geändert) dokumentiert ist:

„Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde als Provisorium für die BRD geschaffen. (…) Der Artikel 146 Grundgesetz erklärt: ‚Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.‘
Die hier in Potsdam am 23. Mai zusammengekommenen Persönlichkeiten vertreten die Meinung, dass die Zeit reif ist, den Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu verwirklichen.“

Nach seiner eigenen Definition, sowie nach aller geltenden Verfassungslage, müsste das Bundesverfassungsgericht fast alle Parteien des Bundestages mit sofortiger Wirkung verbieten. Was natürlich den Nachteil hätte, dass die „C.S.U.“ die Hundert-Prozent-Hürde nähme.

Epilog:

Mit zehn Jahren Verspätung wird nun auch von Schlafwandlern und in geistiger Ureinwohnerschaft gefangenen Angsthässchen ein „Dauerfeuer“ der ewigen Kanzlerinnenparteien gegen das Grundgesetz konstatiert. Alle müssen sich fragen, warum sie versagt haben, keiner braucht sich mehr fragen ob.

Ich warne meine Pappenheimer von Wahlvölkchen davor, sich diese Manipulationen gegen die Demokratie gefallen zu lassen, nur weil man denkt, höh, ist ja nicht meine. Genau an diesem Schwachsinn von linksuntenüberreifen Genösschen ist bereits Weimar zugrunde gegangen. Wenn ich Sascha Lobo zu diesen „A.f.D.-Leaks“ lese, möchte ich eben nicht wissen was dieser in seinem Leben schon besoffen an Emails geschrieben oder gechattet hat. Das unterscheidet mich offensichtlich von allen, die sich entschlossen haben sich mit plumpen Tricks des Apparats bei ihrer primitiven Neugier und ihrem dekadenten Voyeurismus packen zu lassen. Das kommt dabei heraus, wenn eine Generation lieber an irgendwelchen Geschlechtsteilen herumspielt als einmal zwei Zeitungen zu lesen.

Natürlich besteht durch die „Alternative für Deutschland“ eine Gefahr für die Demokratie und die Verfassungswerte der Republik. Aber durch welche Partei denn nicht? Hat diese Taktik der ehrenwerten „Leaks“ und „Whistleblower“ in den letzten Jahren irgendetwas anderes gebracht außer die Macht des geheimdienstlichen Komplexes noch weiter zu stärken? Ist es richtig das aufzugeben und mit Füßen zu treten, was man angeblich verteidigt? Dann macht man sich das Menschenbild und die Mentalität derjenigen zu eigen, die die Demokratie stürzen wollen und / oder sie bereits (siehe Frankreich) unter „Ausnahmezustand“ gesetzt haben, für / gegen / wegen Nazis, Kommunisten, Kirchenstaaten, dem Nordpol, Südländern, dem Teuro, Flüchtlingen, Aliens, Terrorismus, Krieg, „Europa“, dem goldenen „Westen“ und weiß der Geier was sonst noch.

Diese Grundgesetzänderung richtet sich auch gegen eine potentiell, möglicherweise einmal entstehende, tatsächlich linksdemokratische, verfassungstreue und gerade deshalb „relevante“ Partei, die das Grundgesetz auch nicht für / gegen / wegen „Europa“ und einen fiktiven Integrationszwang unter ein kontinentales Konstrukt aufgibt.

Das ist, meiner bescheidenen Einschätzung nach, der tatsächliche Hintergrund dieser Grundgesetzänderung durch die „Politische Klasse“, deren Handvoll StrippenzieherInnen und „Spindoktoren“ im Gegensatz zu ihren Millionenheer von Untertanen in der Lage sind wenigstens ein paar Jahre voraus zu denken, weil sie es wollen.

Ende der Durchsage, für heute. Und beklage sich keiner darüber, was morgen ist, jedenfalls nicht bei Radio Utopie.


Bundesverfassungsgericht – Lügt – vorsätzlich

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Herrlich! Mein Bauch hat vor Lachen gewackelt. Ich sage mal, der eigentliche Rechtsträger wird sich in Bälde melden, in einer Art, wie es die Welt nicht vergessen wird, wenn Ihr wisst, was ich meine! Er hat es ja versprochen. Dann ist Schluß mit allen Märchen.

Über den B.und R.echtloser D.eutscher

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von SAM

Ich stelle fest, dass viele Beiträge und Videos zur Souveränität Deutschlands veröffentlicht werden. Ich frage mich warum?

Zitat Prf. Dr. Schachtschneider:

Souverän ist, wer frei ist.

Frei ist das Deutsche Volk eindeutig nicht.

Es gab noch nie eine Volksabstimmung in einer politischen Frage.

Nur das gesamte deutsche Volk kann “ Volkssouverän “ handeln und nicht ein Partikel davon.

Durch Rechtsbruch im Völkerrecht (HLKO Art. 3) legten die Alliierten für die BRD das GG fest und ließen den von Ihnen bestimmten Parlamentarischen Rat darüber befinden – um es in dem von ihnen festgesteckten Rahmen anzupassen – und setzten die BRD Verwaltung (genannt Regierung) für das vereinigte Wirtschaftsgebiet ein – Potsdamer Protokoll Artikel III Pt. 16:

Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist nahezulegen, in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen, dass die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.

http://potsdamer-konferenz.de/dokumente/potsdamer_protokoll.php

..hier steht nichts von der Einsetzung eines Staates, Staatsgewalt oder Regierung, welche legitim die Interessen des Volkes in der Welt inkl. der UNO vertreten könnte oder würde.

Dieses dauernde Gerede von Souveränität der BRD, wir Deutschen haben doch nicht einmal ein gültiges Rechtssystem. Warum spricht keiner dieser Herren: Schachtschneider – Hanke – Ken FM- Elsässer von Kompakt Magazin u.s.w. dieses gravierende Problem an. ..?

Das Grundgesetz hat seine territoriale Gültigkeit durch den Einigungsvertrag (Artikel 4 Ziffer 2) verloren (vgl. auch BVerfGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Mit diesem Verlust der Grundrechte geht auch der Verlust des gesetzlichen Richters gem. ehem. Art. 101 GG einher, was bedeutet, dass einerseits Privatpersonen, die sich als Richter ausgeben “Gerichtsverhandlungen”ohne grundgesetzliche oder völkerrechtliche Legitimation durchführen.

Genauso kann seit dem Einigungsvertrag auch nicht mehr von einer Ordnung i.S.d. ehem. Artikel 20 GG reden. – Diese Ordnung wurde beseitigt. Dies hat zur Folge, dass sich seit 1990 keine ordentlichen Staatsgerichte, sondern ausschließlich Scheingerichte als unstatthafte Ausnahmegerichte etabliert haben.

Ein Privater-Selbstbedienungsladen mit privaten Gerichten, und Gesetzen ohne Geltungsbereich.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:

„Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft“ (BVerfGE 3, 288 (319f): 6, 309 (338,363)),

beginnend mit dem ersten Bereinigungsgesetz, gültig zum 24.06.06, wurden die Einführungsgesetze §§1 GVG, StPO, ZPO aufgehoben. Nachzulesen in den Artikeln 14, 49, 67.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht für die BRD außer Frage, denn hierzu finden wir ebenfalls eine ganz klare Gesetzgebung in § 31 (1) des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes:

„Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Die Geltungsbereiche sind bis 2005 in den Eingangsformeln zu finden gewesen und sind nun gelöscht!

Die Gesetze sind nicht mehr gültig.

Ein Beispiel: das bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg hat am 07.05.2010 durch die Aussage… “auch GVG § 15 ist weggefallen” … bestätigt, dass die Bundesrepublik keine Staatsgerichte hat.

“GVG” heißt “Gerichtsverfassungsgesetz” und ist die Basis zur Verfassung oder zum Handeln der Gerichte.

Im GVG § 15 der BRD – Dejure.org – steht

“weggefallen”.

In GVG § 16 der BRD steht:

“Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.”

Im Grundgesetz Artikel 101 steht:

Ausnahmegerichte sind unzulässig. Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

Fazit: Mit der Aufhebung des Paragraphen 15 der Gerichtsverfassung, GVG, gaben die Gesetzgeber oder Bestimmer der BRD – die Besatzungsmächte – zu, dass die BRD eine Verwaltung ist.

Wie man sehen kann, wurde dieser Paragraph in der Gerichtsverfassung – nicht mehr erfüllt, und nirgendwo anders steht: “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”.

Somit haben wir “Privatgerichte” oder Ausnahmegerichte.

Ausnahmegerichte oder Privatgerichte sind nicht erlaubte Gerichte, entsprechend der Gerichtsverfassung und dem Grundgesetz. Sie entziehen uns den gesetzlichen Richter.

Da wir keine gesetzlichen Richter haben, sondern Ausnahmegerichte, sind diese Gerichte Handelsgerichte, zumindest seit dem 23.11.2007, bedeutet durch das Bundesbereinigungsgesetz, die Wiedereinführung von Besatzungsrecht.

Durch die Bereinigungsgesetze 1,- 2,- und 3,- ist ganz klar bewiesen, dass die Bundesrepublik Deutschland – BRD – eine treuhänderisch verwaltende, öffentlich-rechtliche Körperschaft war und immer noch ist, (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts) und hier der 2+4 Vertrag wo bleibt denn da unsere Souveränität?…

 – (Ohne der BRD und einer korrekten Aufklärung hätten wir SIE vielleicht) –

Erläuterung:

„Bei der Verwaltungstreuhand überlässt der Treuegeber dem Treuhänder .. eine Sache, damit dieser es verwalten kann.“

Die Verwaltungstreuhand dient den Zwecken des Treugebers.

Zusammenhang Charta der Vereinten Nationen Abgeschlossen in San Francisco am 26. Juni 1945 Kapitel XI: Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung

Art.73

Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung fürdie Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben,…

Kapitel XII: Das internationale Treuhandsystem

Art. 75

Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität eininternationales Treuhandsystem für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Hoheitsgebiete, die auf Grund späterer Einzelabkommen in dieses System einbezogen werden. Diese Hoheitsgebiete werden im Folgenden als Treuhandgebiete bezeichnet.

Deutschland ist, war und wird nie die BRD sein !

Ein Gutsverwalter ist kein Gutsherr !

Diese Leute sollten endlich die Tatsache benennen, das die Bundesrepublik eine territoriale treuhänderische Körperschaft ist, aber selbst kein hoheitlicher Staat, da sie weder eigene Staatsangehörige noch eigenes Staatsgebiet hat, sondern nur alle in ihrer “Verfassung” definierten Deutschen als Zwangsmitglieder auf dem Gebiet des “Vereinigten Deutschlands” laut 2+4-Vertrag betreut.

Dementsprechend sollte keiner über eine Souveränität der BRD diskutieren, das lenkt von der Rechtlosigkeit der BRD ab.

Bei vielen Europäischen Treffen der Staatsführer wurde die Weimarer Flagge nicht mehr gehisst, eben weil die BRD keine Gebietshoheit mehr hatte.

Es kann sein dass es mittlerweile ein Verbot des Hissens dieser Flagge auf Internationalem, vielleicht auch auf Bundesebene gibt.

Das Verschachern Deutschlands an die EU wäre gegen ius cogens, also gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker und nie völkerrechtlich wirksam. Es könnte sich dann höchstens um ein faschistisches, diktatorisches Gebilde ohne völkerrechtliche Grundlagen sein.

Sie nehmen ja schon das Staatsbürgerschaftsgesetz von 1934 her.

Die Grundlage des Nationalsozialismus war eine willige, durch die Machthaber kontrollierte Justiz.

Fazit: Das BRD Regime ist ein Wiederholungstäter !

Was ist nun die Lage Deutschlands heute?

Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter, ist also nicht untergegangen; man hat lediglich Land und Volk inTreuhänderschaft übergeben.

Untergegangen ist das Deutsche Reich, – komplett –

Es ist allgemein verbindlich, dass mit Erlöschen des Völkerrechtssubjekts Deutsches Reich durch debellatio auch alle Verträge des Subjektes endeten.

Debellatio führt zum Untergang des Völkerrechtssubjekts (Staat) !

Deshalb wird dem deutschen Volk jeder Anspruch auf einen Schutz durch die HLKO / Genfer Konventionen verweigert – ein Völkerrechtsverbrechen.

Damit dürften aber auch alle Gesellschaftsverträge zwischen dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich und den Deutschen enden !

Dies gilt nicht nur für eine mögliche Verfassung, sondern auch alle Gesetze inkl. BGB, etc.

Damit existiert seit 9. Mai spätestens 23. Mai 1945 kein Staat, kein Völkerrechtssubjekt und damit auch kein Gebiet (K.d.ö.R.) mehr – ohne Staat sind Soldaten nur mehr Freischärler, Söldner, Guerilla, Untergrundkämpfer, weshalb auf die dt. Wehrmacht die Genfer Konventionen – (siehe Rheinwiesenlager de mehrals 800.000 verreckten) oder die HLKO nicht mehr angewandt wurden; ohne Staatgibt exsistieren keine legalen Gesetze oder Beamte – alle Maßnahmen, die dem Geldeintreiben dienen entsprechen nach HLKO und VStGB der Plünderung und der Piraterie.

Obwohl das dt. BGB den bürgerlicher Tod nicht kennt, trat Subjugation {Unterjochung, Knechtschaft} ein und das gesamte deutsche Volk fällt unter c.d.m.: Versklavung {aus der debellatio} – all dies bis zum heutigen Tage.

Die logische Konsequenz daraus muss sein, dass ein subjugiertes (tosubjugate: Knechten, unterjochen, unterwerfen) Volk keinerlei Rechte und keine Souveränität mehr besitzt; damit kann dieses sich -solange die Bindung an das Land, welches durch Debellation vollständig besiegt und als Völkerrechtssubjekt aufgelöst wurde – keine eigene (neue) Verfassung geben. Zuerst muss das Volk sich aus der Subjugation (die alten Fesseln abwerfen) befreien und zusammen mit einem eigenen, neuen Völkerrechtssubjekt „neu starten“; dies ist weder in dieser Scheindemokratie noch unter Treuhand möglich.

Fakt ist: es gibt keinen Staat BRD; nicht nur das Urteil BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73 mit Gesetzeskraft – für die BRD und Ihre Angehörigen – belegt, dass die BRD und ihre Organe niemals (da keine Rechtsnachfolge) Besitzrecht auf dem Gebiet des Deutschen Reichs ausüben darf oder dürfte.

Außerdem ist da noch die Feststellung und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.

… Das Deutsche Reich (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266(277); 3,288 (319f); 5,85 (126); 6,309, 336, 363) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig … Verantwortung für „Deutschland als Ganzes” tragen – auch – die vier Mächte.

Dies dient den Sklavenhaltern bei der Ausplünderung des Deutschen Volkes! – weil (als Volk nicht Handlungsfähig.)

Ich vermute mal – die Regeln bestimmt der Sieger- US-rael.

Seltsamerweise argumentieren die Reichsdeutschen mit Entscheidungen eines Gerichts, welches ebenso wenig ein Staatsgericht noch Verfassungsgericht ist… – beachte GVG §15 – (von dem Verstoß gegen GG Art.19 ganz zu schweigen)

Das Vorgehen der BRD widerspricht vom 1.Tag dem zu Grunde liegenden römischen Recht, des „uti possidetis, ita possideatis“

= demjenigen,der das Besitzrecht ausüben will, muss es auch gehören !

Hiernoch ein Rechtssatz: Nemo plus iuris transferre potest quam ipsehabet)

Niemand kann mehr Rechte übertragen, als er selbst hat

=> welche sollte dann eine Verwaltung haben? – keine!

Die HLKO gilt nicht weil „das deutsche Volk keinen Anspruch auf Einhaltung der HLKO hat, da das „Deutsche Reich“ als Völkerrechtssubjekt wegfiel und Deutschland einen ungerechtfertigten Angriffskrieg führte“. (Gutachten der Völkerrechtsabteilung des amerikanischen Heeres ministerium zur Anwendbarkeit der HLKO, in Jahrbuch für internationales Recht 6 (1956, S. 303 f.)

Zitat Prof.Dr. Carlo Schmid:

Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.

Es wird von bestimmten Herren dauernd vor dem Verfassungsgericht geklagt (die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt). Solange wir hoffen, dass irgend etwas aufgehalten werden kann, gewinnt dieses Regime Zeit, um die hochgelobte NWO – EU zu installieren.

Viellicht ist das der Sinn des ganzen Theaters !

Beweis: der ESM – ist ein Ermächtigungsgesetz für einen Staatsstreich der Mafia.

Ach ja das Verfassungsgericht : was für ein Lacher, welche Verfassung denn, wer hat dass beschlossen die Treuhand BRD ? …-wer sonst.

Dem Deutschen Volk, das Grundgesetz als Verfassung zu verkaufen, das hat schon was.

Das GG Ist für die BRD geschaffen worden und nicht fürs Deutsche Volk!

Ein GG das von den Volksverrätern andauernd geändert und angepasst wird um die Deutschen perfekt ausplündern und kontrollieren zukönnen.

Die Verfassung des Deutschen Volkes, einfach so beschlossen… wer hat das Volk den Gefragt oder aufgeklärt…? -keiner- weil -souverän ist, wer Frei ist-, soviel zur Souveränität Deutschlands.

Mit dem 2. Bereinigungsgesetz hoben die Alliierten das gesamte Grundgesetz auf, bis auf Art. 73, 74 75. Weil das GG auch Besatzungsrecht war.

Somit verlor der Bund auch die Schwarz / Rot / Goldene Flagge ein Staatsinsignium des Deutschen Reiches, das ja als Verwaltungsflagge der BRD in GG verankert war.

Definition Grundgesetz:

Ein GG ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einen durch Kriegshandlung besetzen Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder Sieger-Mächten) für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD )

Q.(Creifeld,s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C.H.Beck München 2002 )

Die BRD soll doch mal die Urkunde, welche die Überschrift Verfassung der BRD trägt veröffentlichen.

Das Bundes-Verfassungs-Gericht , ist keine ordentliche Rechtsinstanz.

DieseTatsache findet ihre Bestätigung durch das BRD – BVG selbst, indem das höchste Gericht der BRD am 22.11.06 zu 153 Verfassungsbeschwerden, die ca. 3000 Rechts- und Strafrechtsfälle zum Inhalt haben, geschrieben hat, Zitat:

Die Entscheidungen des BVG gehören nicht zur öffentlichen Gewalt“ .

Die BRD- Gewalten sind demnach laut BVG nur eine private Vereinigung laut ständiger Rechtsprechung, siehe dazu; BVG Beschluss vom 11.08.1993 (BGBl I S. 1473) zu (B.Verf. GE 1, 89 <90> und BVerfGE19,88,<90>)!?

Damit ist durch das höchste Gericht festgelegt, dass jede Rechteerlangung nach den bestehenden Gesetzen in der BRD im Land der Deutschen für deutsche Bürger ausgeschlossen ist, wie in Terror- und Schurkenstaaten üblich….- noch Fragen?

Beweis; Wahlrecht ! Erstaunlich, dass alle in der Bundesrepublik einfach weitermachen als wäre nichts gewesen.

Am 25.07.2012 hat das Bundesverfassungsgericht, dass bedingt durch die beiden Bereinigungsgesetze seit dem 29.11.2007 über die noch geltenden Artikel 73–75 des Grundgesetzes wacht, beschlossen, dass alle Gesetze der Bundesrepublik seit dem 07.05.1956 nichtig sind.

Dadurch sind alle seit dem 07. Mai 1956 verabschiedeten Gesetze,

de facto nicht vorhanden!

Was machen die Medien und die Abgeordneten wie auch die Politikwissenschaftler daraus – sie tun so, als sei alles Bestens und der nichtige Bundestag in der jetzigen Zusammensetzung könne ein neues Wahlgesetz beschließen…-?-

Aber da alle Bundesbürger nur als Bewohner gelten und nicht als Bürger (Artikel 25 GG) ist die Wahrnehmung der wirklichen Realität natürlich schwierig – der DEPP könnte ja merken dass ER seit 67 Jahren rechtlich verschaukelt wird.

Fiktion der repräsentativen Demokratie: durch die Wahlen glaubt das Personal, es würde von seinen gewählten Politikern vertreten werden.

Darinliegt ein Akt der Unterwerfung vor, durch dass das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, dass es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist.

Die Vormundschaft hat die BRD Treuhandverwaltung (als eingesetzte Sachverwalter) .

Aber Wir sind nicht allein:

Die US-Verfassung zum Beispiel wurde unter unakzeptablen Vorzeichen geschaffen; ihre Geschichte ist die eines Staatsstreichs. Zunächst einmal wurde sie von Leuten ausgearbeitet, die spezielle Wirtschaftsinteressen repräsentierten.

Vier Fünftel von ihnen waren Gläubiger des Staats, ein Drittel waren Landspekulanten und ein Fünftel vertraten die Interessen der Schifffahrt und des Handels. Die meisten von ihnen waren Rechtsanwälte.

Nicht einer von ihnen repräsentierte die Interessen der Produktion ……

Als die Verfassung dann verkündet wurde, hatten sich die selben wirtschaftlichen Interessen bereits der Verfassungen verschiedener Bundesstaaten bemächtigt und diese auf den Konventen der Bundesstaaten als Minderheitsmaßnahme ratifiziert – oftmals, genaugenommen in der Mehrzahl der Fälle, mit Methoden, die ganzoffenkundig darauf abzielten, den Willen der Masse niederzuschlagen.

Mit anderen Worten: Denselben Menschen, die die Aufgabe erhalten haben, die Gesetze durchzusetzen, wird auch die Befugnis eingeräumt, darüber zu entscheiden, welche Regeln sie wünschen und umsetzen wollen.

James E. Miller, Mises.ca, 04.08.2012

Genauso oder ähnlich ergeht es fast allen Staaten der Erde.

Wir sind aber dazu noch komplett entrechtet, – o b Personal oder Sklave:

Wir können weder Menschenrechte noch das Naturrecht einfordern – wir sind entmenschlicht. – Das allen anderen EU Staaten jetzt auch bevorsteht –

…interessant oder ?

Wer die Fäden zu diesem weltweiten Komplott zieht, sollte jedem klar sein.

Wen du den Schuldigen finden willst, dann verfolge den Weg des Geldes…immer !!

Der 3. Teil dieses Weltkrieges läuft z.Zt. an!

Es bekämpft der Muslime den Christen,

der BRD-ler die Arbeitslosen,

der Vater den Sohn,

die Schwester den Bruder, ..

Am schlimmsten sind die Parasiten und Nutznießer dieses Systems, wie

Rechtsanwälte, Banken, Inkasso-Unternehmen und Gerichtsvollzieher, die sich am Volk bereichern, mit Zinsen von min. 10% sowie extra Zusatzkosten in jeder erdenklichen Art, die dann auch noch von dem Rest der BRD-Deppen-Gesellschaft als besonders seriös eingestuft werden.

Der Mensch als solches wird in der jetzigen Situation der Gesellschaft nur noch nach Geld-Wert eingestuft und abgerechnet.

Derjenige der die anderen Mitmenschen am meisten betrogen und ausgenommen hat wird dafür auch noch bewundert und von korrupten Politikern bevorzugt,….

Beweis: Carsten Maschmeyer.

Alle mit derselben Begründung,-

„ich muss meine Familie versorgen (deshalb mache ich mit)“

In Wirklichkeit ist der Gojim vom System gut erzogen worden und kann vor Neid und Gier nicht mehr normal denken.

Dass das alles von dem Regime gewollt und gesteuert wird, um Hass zu schüren, begreifen die wenigsten. Der Feind staatlicher Dominanz ist eine starke Familie. Eine in sich starke Familie zeichnet sich aus durch Zusammenhalt, Verständnis und Zuwendung, auch als Volk.

Ein Kind, das in Kitas abgeschoben wird, verliert die Beziehung und die Bindung zu den Eltern. Das Kind kann so für den Staat zum Spion in der Familie werden.

Ich für meinen Teil will keinen System oder „Staat“, welcher mich zur juristischen Person (rechtelos) macht (siehe BGB von 1899) und das Volk seit 1914 an die Bank verpfändet sowie ihn den Tod durch Krieg schickt.

Kennen die Anhänger eines Deutschen Reichs die geschichtlichen Details oder laufen sie nur einer Illusion nach, welche nie existiert hat ?

Offensichtlich wissen sie nicht, dass sie als Deutsche nur im Deutschen Reich der Paulskirchenverfassung Souveräne waren, – (frei waren u. Rechte hatten) – niemals davor und niemals danach !!!

Info:

Die Paulskirchenverfassung kam nie zum Zuge – denn kurz nach der Veröffentlichung am 28.4.1849 wurden deren Anhänger von Monarchisten ermordet.

Repost vom 5. Jan 2013

Das Neue Europa, die USA, der Vatikan und die Neue Weltordnung

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Das neue Europa, das zur Zeit vor unseren Augen entsteht, ist nur die Vollendung eines Planes, der schon lange hinter den Kulissen verfolgt wird. Wenn jemand im Internet sich als „Infokrieger“ bezeichnet, weil er glaube die Welt steuere auf eine Neue Weltordnung zu, die in einer Weltregierung endet, dann wird man gleich als Verschwörungtheoretiker bezeichnet. Dabei geben wir nur das weiter, was die Kanzler und Präsidenten selbst gesagt oder geschrieben haben, warum werden diese Leute nicht als Verschwörungstheoretiker bezeichnet?

Angela Merkel, Kirchtag 2009 in Bremen

„Wenn man eine wirkliche Weltordnung haben will, eine globale politische Ordnung, dann wird man nicht um hin kommen, an einigen Stellen Souveränität, Rechte an andere abzugeben.“

Außenminister Walter Steinmeier, SPD Parteitag 2011 in Berlin:

„Eines ist nur klar in dieser „Neuen Weltordnung“, 27 Einzelmeinungen, die werden in wenigen Jahren im großen Weltrauschen einfach untergehen, nicht mehr wahrgenommen werden, und das können wir nicht wollen.“

Gregor Gysi, Bundestag , 30.März 2012:

„Mit diesem Vertrag beginnen sie die Gründung einer europäischen Förderration. Der Vereinigten Staaten von Europa und zwar über eine Fiskalunion. Das aber lässt das Grundgesetz so nicht zu, wie man im Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachlesen kann. Sie bauen ein Europa für die Banken und Hedgefonds, nicht für die Bevölkerung.“

Amschel Mayer von Rothschild

„Gebt mir die Kontrolle über das Geld einer Nation und es interessiert mich nicht, wer die Gesetze macht.“

Das Zinseszinssystem von Dirk Müller

Wenn Joseph für Jesus vor 2000 Jahren 1 Cent angelegt hätte und würde 5% Zinsen auf sein Sparbuch gekommen, dann hätte dieses Sparbuch, wenn man es heute finden würde, einen Wert von: 295 Milliarden Weltkugel aus puren Gold.

Daniel 2: 44, 47

Aber in den Tagen jener Könige wird der Gott des Himmels ein Königreich aufrichten, das in Ewigkeit nicht untergehen wird; und sein Reich wird keinem anderen Volk überlassen werden; es wird alle jene Königreiche zermalmen und ihnen ein Ende machen; es selbst aber wird in Ewigkeit bestehen; der König ergriff das Wort und sprach zu Daniel: Wahrhaftig, euer Gott ist der Gott der Götter und der Herr der Könige und ein Offenbarer der Geheimnisse, daß du dieses Geheimnis offenbaren konntest!

Johannes 13: 34, 35

Ein neues Gebot gebe ich euch, daß ihr einander lieben sollt, damit, wie ich euch geliebt habe, auch ihr einander liebt. Daran wird jedermann erkennen, daß ihr meine Jünger seid, wenn ihr Liebe untereinander habt.

Interview mit einem Atheisten über das Christentum:

Die Wahrheit kommt ans Tageslicht!

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Repost vom 11. Mai 2014

UN-Staatenbericht über die NGO BRD

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von Fresh Seed

United Nations

Economic and Social Council
Distr.: General

20 May 2011

ADVANCE UNEDITED VERSION

Original: English

Anmerkung: Die vorliegende Übersetzung erfolgte aus dem englischen Original und ist ohne Gewähr für die Richtigkeit und/oder Eindeutigkeit.

Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
46. Sitzung

Genf, 2. bis 20 Mai 2011

Überprüfung der Berichte der Vertragsstaaten nach Artikel
16 und 17 der Vereinbarung

Abschließende Betrachtungen des Ausschusses über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Deutschland

1. Der Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überprüfte den fünften Bericht Deutschlands über die Erfüllung der Internationalen Vereinbarung über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte auf seinen neunten bis elften Sitzungen, durchgeführt vom 6. bis 9. Mai 2011, und beschloss auf seiner 29. Sitzung vom 20. Mai 2011die folgenden abschließenden Betrachtungen.

A. Einleitung

2. Der Ausschuss begrüßt die Vorlage des fünften Berichtes über Deutschland, welcher Informationen über die Umsetzung bisheriger Empfehlungen des Ausschusses enthält. Der Ausschuss begrüßt außerdem die schriftlichen Antworten auf seine Liste von Fragen, ebenso wie die darin gelieferten detaillierten statistischen Daten.

3. Der Ausschuss würdigt die Gelegenheit des Dialogs mit dem Vertragsstaat und begrüßt die Teilnahme durch eine hochrangige Delegation, in der Repräsentanten der relevanten Ministerien einbezogen sind.

B. Positive Aspekte

4. Der Ausschuss nimmt mit Anerkennung die Ratifizierung der Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dessen freiwilligen Protokolls (24. Februar 2009) und des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (24. Sep 2009) zur Kenntnis. Der Ausschuss begrüßt außerdem die Ratifizierung des freiwilligen Protokolls des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (4. Dezember 2008) ebenso wie die zwei freiwilligen Protokolle des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, namentlich betreffend die Beteiligung von Kindern in bewaffneten Konflikten (13. Dezember 2004) und über and über den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie (15. Juli 2009).

5. Der Ausschuss begrüßt eine Reihe von Maßnahmen durch den Vertragsstaat zur Verbesserung der Wahrnehmung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte,insbesondere:

(i) Die Reformen des Arbeitsmarktes, welche es ermöglicht haben, die niedrigste Arbeitslosenquote ind en letzten 20 Jahren zu erreichen;

(ii) Die Verabschiedung der Ziele zur Sicherstellung der wirksamen Umsetzung des Nationalen Integrationsplans;

(iii) Die Einführung einer umfassenden Abdeckung der Krankenversicherung durch die 2007er Gesundheitsreform;

(iv) Die Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen 2007;

(v) Die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und Gewalt, beispielsweise das Netzwerk von Telefonhotlines, die bereitgestellten Leistungen der Kinderschutzzentren und die kostenlose Beratung für Kinder und Jugendliche; und

(vi) Die Politik der Förderung und Unterstützung der langfristigen Pflege zu Hause.

C. Wesentliche Themenkreise der Bedenken und Empfehlungen

6. Der Ausschuss ist zutiefst besorgt darüber, dass viele seiner früheren Empfehlungen nach der Prüfung des dritten und der vierten periodischen Bericht des Vertragsstaates nicht umgesetzt worden sind, wie in den vorliegenden abschließenden
Bemerkungen ausgewiesen wird.

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat aus, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die früheren Empfehlungen des Ausschusses, welche in den vorliegenden Abschließenden Bemerkungen wiederholt werden, zu erreichen.

7. Der Ausschuss zeigt sich weiterhin darüber besorgt, dass die Vertragsbestimmungen durch die nationalen Gerichte des Vertragsstaates nicht angewandt wurden.

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat dazu auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine wirksame Anwendung der Vertragsbestimmungen durch nationale Gerichte sicherzustellen, unter anderem durch die Sensibilisierung von Richtern, Rechtsanwälten und anderen an der Strafverfolgung beteiligten Beamten für diese Verpflichtung und die Vertragsbestimmungen. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss den Vertragsstaat auf seine allgemeinen Bemerkungen Nr. 3 (1990) und 9 (1998) bzw. auf die Art seiner vertragsstaatlichen Verpflichtungen und auf die innerstaatliche Anwendung des Vertrages.

8. Der Ausschuss bedauert, dass der Vertragsstaat nicht nach den früheren Empfehlungen des Ausschusses gehandelt hat, die Kompetenz des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Beschwerdeprüfung zu erweitern.

Unter gleichzeitiger Zurkenntnisnahme des Vorhandenseins anderer Rückgriffsmöglichkeiten, einschließlich des Rechtswegs, empfiehlt der Ausschuss, dass der Vertragsstaat die Kompetenzen des Deutschen Instituts für Menschenrechte um die Beschwerdeprüfung erweitert, einschließlich derer die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte betreffend im Hinblick auf die Zugänglichkeit solcher Mechanismen für die Öffentlichkeit.

In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss den Vertragsstaat auf die allgemeinen Empfehlungen Nr. 10 über die Rolle nationaler Menschenrechtsinstitutionen für den Schutz von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (1998) welche unter anderem empfehlen, dass nationale Menschenrechtsinstitutionen Verstöße gegen geltende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechtsstandards untersuchen sollen.

9. Der Ausschuss nimmt mit tiefer Besorgnis die Auswirkungen der Landwirtschafts- und Handelspolitik des Vertragsstaates, welche die Ausfuhr von subventionierten Agrarprodukten in Entwicklungsländer unterstützt, auf den Genuss des Rechtes auf einen angemessenen Lebensstandard und vor allem auf das Recht auf Nahrung in den Aufnahmeländern zur Kenntnis. (Art. 2.1, 11, 22 und 23)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, einen menschenrechtsbasierten Ansatz für seine internationale Handels- und Agrarpolitik in vollem Umfang anzuwenden, einschließlich der Überprüfung der Auswirkungen von Subventionen auf den Genuss von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten in den Importländern. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss den Vertragsstaat auf die Leitlinien für internationale Maßnahmen, Aktionen und Verpflichtungen, wie in den FAO Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung (2004) enthalten.

10. Der Ausschuss bringt seine Besorgnis zum Ausdruck, dass die politischen Entscheidungsprozesse des Vertragsstaates bei – ebenso wie dessen Unterstützung für – Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland Menschenrechte nicht gebührend berücksichtigt. (Art. 2.1, 11, 22 und 23)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, sicherzustellen, dass seine Richtlinien für Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten in den Aufnahmeländern dienen.

11. Der Ausschuss ist besorgt, dass die Programme zur Entwicklungszusammenarbeit des Vertragsstaates Projekte unterstützt hat, welche Berichten zu Folge Verletzungen der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zur Folge hatten, wie im Falle des land-titling-Projektes in Kambodscha. (Art. 2.1, 11, 22 und 23)

Der Ausschuss empfiehlt, dass die Richtlinien zur Entwicklungszusammenarbeit, die vom Vertragsstaat zugrunde gelegt werden, zur Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte des Vertrages beitragen und nicht zu deren Verletzung führen.

12. Der Ausschuss zeigt sich besorgt, dass Personen mit Migrationshintergrund, darunter diejenigen der zweiten Generation, sich weiterhin ernsthaften Hindernissen bei der Ausübung ihrer Rechte auf Bildung und Beschäftigung, in erster Linie auf Grund herrschender Vorurteile gegen sie und unzureichender Kenntnisse über ihre Rechte, ausgesetzt sehen.

Der Ausschuss ist weiterhin besorgt, dass die einschlägigen Richtlinien keine wesentlichen Verbesserungen erreicht konnten bzw. sich nicht Situationen der mittelbaren Diskriminierung widmeten. (Art. 2 (2))

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, seine Bemühungen zu intensivieren, sich Problemen, mit denen sich Personen mit einem Migrationshintergrund konfrontiert sehen, in seiner Bildungs-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie in entsprechenden Plänen zu widmen, unter anderem durch konkrete Maßnahmen, um ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen, sowie durch die Überwachung der Durchsetzung von Gesetzen gegen rassistische Diskriminierung im Arbeitsmarkt.

Darüber hinaus fordert der Ausschuss den Vertragsstaat auf, Daten über die Wahrnehmung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten dieser Personen auf Basis von Selbstidentifikation zu sammeln und verweist den Vertragsstaat in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Empfehlungen Nr. 20 über Nichtdiskriminierung (2009). Der Ausschuss ersucht den Vertragsstaat außerdem um Unterrichtung über die unternommenen Anstrengungen des Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in seinem nächsten periodischen Bericht.

13. Der Ausschuss nimmt mit tiefer Besorgnis die Situation von Asylsuchenden zur Kenntnis, welche keine angemessenen Sozialleistungen empfangen, in unzureichenden und überfüllten Unterkünften leben, einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und Zugriff lediglich auf medizinische Notfallversorgung haben.(Art. 2 (2))

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat dazu auf, sicherzustellen, dass, im Einklang mit internationalen Standards, Asylsuchende Anspruch auf Gleichbehandlung beim Zugang zu beitragsfreien sozialen Sicherungssystemen, Gesundheitsfürsorge und Arbeitsmarkt genießen.

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat außerdem auf, sicherzustellen, dass nationale Vorschriften für Unterbringungsstandards, insbesondere zu Überbelegung, auch für Aufnahmezentren gelten.

Der Ausschuss ist weiterhin besorgt, dass die Arbeitslosenquote in den 14. Ostbundesländern weiterhin doppelt so hoch wie die in Westbundesländern ist, trotz der ergriffenen Maßnahmen, diesem Missverhältnis zu begegnen. (Art. 6, 2(2))

Der Ausschuss ruft den Vertragsstaat dazu auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um regionalen Unterschieden in der Beschäftigung zwischen West- und Ostbundesländern zu begegnen, unter anderem durch die Wahl von Beschäftigungsstrategien und Aktionsplänen mit Ausrichtung auf die von Arbeitslosigkeit am schwersten betroffenen Regionen.

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss, dass solche Strategien und Aktionspläne Pläne zur technischen und beruflichen Ausbildung beinhalten, um den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes zu begegnen. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss den Vertragsstaat auf die allgemeinen Empfehlungen Nr. 18 zum Recht auf Arbeit (2005).

15. Der Ausschuss ist weiterhin besorgt über die geringe Repräsentation von Frauen in Entscheidungspositionen – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor – sowie über den Fortbestand des Lohngefälles trotz des Verbots der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und der Existenz des Grundsatzes der gleichen Bezahlung in den Gesetzen des Vertragsstaates. (Art. 6, 3, 9)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, eine ausgewogene Vertretung von Frauen in Entscheidungspositionen im öffentlichen und privaten Sektor zu fördern. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, zu erwägen, dies durch die Anwendung von Quoten im öffentlichen Sektor und wirksame Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetze durch private Akteure zu erreichen.

16. Der Ausschuss ist besorgt, dass die unzureichende Anzahl von Einrichtungen zur Kinderbetreuung, die Berufswahl von Frauen und Männern, wie auch die stereotypen Geschlechterrollen Frauen weiterhin an der gleichberechtigten Ausübung des Rechts auf Arbeit behindern.

Der Ausschuss empfiehlt, dass de Vertragsstaat seine Bemühungen fortsetzt, Stereotypen von Geschlechterrollen zu begegnen und Mädchen und Jungen über gleiche Karrierechancen zu unterrichten im Hinblick auf die Förderung ihres Bildungsweges abseits traditionell geschlechterdominierter Bereiche.

Darüber hinaus ruft der Ausschuss den Vertragsstaat dazu auf, das Angebot an Betreuungseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderungen ältere Menschen und Kranke, sowie die Partizipation von Männern an der Betreuungsarbeit signifikant zu erhöhen.

17. Der Ausschuss ist besorgt, dass trotz der ergriffenen Maßnahmen die Arbeitslosigkeit unter den Menschen mit Behinderungen hoch ist und dass dieser Situation durch die Arbeitsvermittlung des Vertragsstaates nicht effektiv begegnet wurde.

Der Ausschuss ist ferner besorgt über den Mangel an zuverlässigen Daten über die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen (Art. 6, 2(2))

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, sicherzustellen, dass die Bundesagentur für Arbeit Dienstleistungen bereitstellt, um Menschen mit Behinderungen dazu zu befähigen, eine entsprechende Beschäftigung zu erhalten und zu behalten sowie in ihrem Berufsfeld weiterzukommen. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss den Vertragsstaat auf seine Empfehlungen zu den Rechten in Bezug auf Arbeit von Menschen mit Behinderungen wie skizziert in den allgemeinen Bemerkungen Nr. 5 (1994) zu Menschen mit Behinderungen.

Der Ausschuss ersucht den Vertragsstaat weiterhin, im nächsten periodischen Bericht Daten zur Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen, aufgeschlüsselt nach Jahr, bereitzustellen.

18. Gleichwohl die Anmerkung des Vertragsstaates, dass die Arbeit von Strafgefangenen für private Unternehmen freiwillig ist, zur Kenntnis genommen wird, bedauert der Ausschuss, dass ihm keine Informationen über die Arbeitsbedingungen, in denen Strafgefangene beschäftigt werden, bereitgestellt wurden. (Art. 6 und 7)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, in seinem nächsten periodischen Bericht Informationen über die Bedingungen der Arbeit von Strafgefangenen bei der Durchführung von Arbeit für private Unternehmen sowie über die ergriffenen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Arbeitsrechte, wie z.B. Inspektionen, bereitzustellen.

19. Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass Regelungen im Rahmen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe des Vertragsstaates – einschließlich der Verpflichtung für Empfänger von Arbeitslosengeld, “jede zumutbare Arbeit” anzunehmen, was in der Praxis fast als jede Arbeit interpretiert werden kann – sowie der Einsatz von Langzeitarbeitslosen zu unbezahlter gemeinnütziger Arbeit, zu Vertragsverletzungen in Art. 6 und 7 führen könnten. (Art. 6, 7 und 9)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat dazu auf, sicherzustellen, dass seine Systeme zur Arbeitslosenhilfe die Rechte des Individuums zur freien Annahme einer Beschäftigung seiner oder ihrer Wahl ebenso wie das Recht auf angemessene Entlohnung respektiert.

20. Der Ausschuss wiederholt seine Besorgnis, so wie 2001, dass das Streikverbot des Vertragsstaates für bestimmte öffentlich Beschäftigte mit dem Sonderfall von Beamten, welche keine grundlegenden Dienste erbringen, eine Beschränkung der Aktivitäten von Gewerkschaften darstellt, welche außerhalb des Bereiches der gemäß Artikel 8 (2) des Vertrages erlaubten Beschränkungen liegen. (Art.

Der Ausschuss ruft erneut den Vertragsstaat auf, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass Beamte, welche keine grundlegenden Dienste erbringen, zu ihrem Streikrecht berechtigt sind in Übereinstimmung mit Artikel 8 des Vertrages und der ILO-Konvention Nr. 87.

21. Gleichwohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Wahrung derVerfassungsmäßigkeit der Berechnungsmethode des Existenzminimums zur Kenntnis genommen wird, ist der Ausschuss weiterhin besorgt, dass diese Methode keinen angemessenen Lebensstandard für die Begünstigten sicherstellt. Darüber hinaus ist der Ausschuss besorgt, dass die Höhe der Sozialleistungen für Kinder sehr gering ist, so dass etwa 2,5 Millionen Kinder im Vertragsstaat unter der Armutsgrenze bleiben.

Weiterhin ist der Ausschuss besorgt über die Zunahme des steuerpflichtigen Anteils der Rente auf 80 Prozent im Jahr 2005. (Art. 9, 10)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, die angewandten Methoden und Kriterien zur Bestimmung der Höhe der Leistungen zu überprüfen und die Angemessenheit der Kriterien regelmäßig zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Höhe der Leistungen einen angemessenen Lebensstandard gewährt.

Darüber hinaus fordert der Ausschuss den Vertragsstaat auf, ständig die Auswirkungen der verschienen Systeme der sozialen Sicherheit, einschließlich des Kinderpakets von 2011, auf
Kinderarmut zu überprüfen. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat außerdem, seine Entscheidung, den steuerpflichtigen Teil der Rente zu erhöhen, zu überdenken. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Ausschuss seine Empfehlung von 2001, sicherzustellen, dass die Reform der sozialen Sicherungssysteme durch den Vertragsstaat die Vertragsrechte der Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen und der Randgruppen der Bevölkerung nicht regressiv angreifen, und verweist den Vertragsstaat auf die allgemeinen Bemerkungen Nr. 19 (2007) über das Recht auf soziale Sicherheit.

22. Der Ausschuss ist besorgt über die Diskriminierung im Genuss von Rechten der sozialen Sicherheit zwischen Ost- und Westbundesländern, wie in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 über die Rentenansprüche ehemaliger Minister und stellvertretender Minister der DDR widergespiegelt.

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, rasche und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Diskriminierung in der Ebene der sozialen Sicherungsleistungen zwischen Ost- und Westbundesländern zu vermeiden und den bestehenden Fällen einer derartigen Diskriminierung abzuhelfen.

23. Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass häusliche Gewalt keinen eigenen Straftatbestand in der Gesetzgebung des Vertragsstaates darstellt. Der Ausschuss ist auch besorgt über die Zunahme von Gewalt an Frauen aus bestimmten ethnischen Gruppen.(Art. 10)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, die häusliche Gewalt als eigenständigen Straftatbestand unter Strafe zu stellen. Der Ausschuss ermuntert den Vertragsstaat außerdem, fortgesetzt die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen und Pläne über das Auftreten von Gewalt gegen Frauen, und insbesondere in einigen ethnischen Gruppen, zu bewerten.

24. Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass gemäß der Daten des Vertragsstaates 13 Prozent der Bevölkerung des Vertragsstaates unter der Armutsgrenze leben, während 1,3 Millionen Menschen, welche wirtschaftlich aktiv sind, Einkommensunterstützung benötigen, da ihr Verdienst sie nicht tragen kann.

Der Ausschuss ist ferner besorgt darüber, dass angesichts des umfangreichen Systems der sozialen Sicherheit in dem Vertragsstaat ein solches Maß an Armut ein Hinweis auf ein unzureichendes Niveau der Leistungen oder nur begrenztem Zugang dazu sein könnte. (Art. 11, 9)

Der Ausschuss ruft den Vertragsstaat dazu auf, ein umfassendes Anti- Armutsprogramm unter Berücksichtigung der Aspekte der Armut, wie sie durch die vom Vertragsstaat durchgeführten verschiedenen qualifizierten Analysen identifiziert wurde, zu verabschieden und umzusetzen. Der Ausschuss empfiehlt, dass eine Überprüfung der Leistungen der sozialen Sicherung in eine solche Strategie einbezogen wird. Darüber hinaus ruft der Ausschuss den Vertragsstaat dazu auf, die Menschenrechte in die Umsetzung des Anti-Armutsprogramms zu integrieren, mit besonderem Augenmerk auf die Benachteiligten und Randgruppen. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss den Vertragsstaat auf seine Aussage zu Armut und die Internationale Vereinbarung über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (2001).

25. Der Ausschuss wiederholt seine Besorgnis darüber, dass der Vertragsstaat nicht auf seine Empfehlungen von 2001 reagiert hat, über das Ausmaß und die Ursachen der Obdachlosigkeit im Vertragstaat zu berichten und zu Programmen und Maßnahmen zur Begegnung dieses Problems. (Art. 11)

Der Ausschuss wiederholt seine Empfehlung und ruft den Vertragsstaat dazu auf, über das Ausmaß und die Ursachen der Obdachlosigkeit zu berichten und konkrete Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung zu ergreifen. In diesem Zusammenhang fordert der Ausschuss den Vertragsstaat auf, Informationen über Obdachlosigkeit, einschließlich Daten aufgeschlüsselt nach Jahr, Geschlecht und Bundesländern, in seinem nächsten periodischen Bericht einzufügen.

26. Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass transsexuelle und intersexuelle Personen häufig als Menschen mit psychischen Erkrankungen angesehen werden und dass die Politik des Vertragsstaates, legislativ oder auf andere Weise, zu Diskriminierung gegen diese Personen wie auch Übergriffen auf ihre sexuelle und reproduktive Gesundheitsrechte geführt hat. (Art. 12, 2.2)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, Maßnahmen, legislativ oder anderweitig, zur Identität und Gesundheit von transsexuellen und intersexuellen Personen zu verstärken, in Hinblick darauf, sicherzustellen, dass sie nicht länger diskriminiert werden und dass ihre persönliche Integrität und sexuellen wie reproduktiven Gesundheitsrechte respektiert werden.

Der Ausschuss ruft den Vertragsstaat auf, transsexuelle und intersexuelle Personen zu diesem Zwecke im vollen Umfang zu konsultieren.

27. Der Ausschuss nimmt mit tiefer Besorgnis zur Kenntnis, dass der Vertragsstaat keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hat, um die Situation älterer Menschen in Pflegeheimen, welche Berichten zu folge in unmenschlichen Bedingungen leben und weiterhin eine unsachgemäße Pflege durch einen Mangel an qualifiziertem Personal und unzureichender Anwendung von Pflegestandards erhalten, zu verbessern. (Art. 12)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat dazu auf, unverzüglich Schritte zu unternehmen, um die Situation der älteren Menschen in den Pflegeheimen zu verbessern. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat insbesondere auf, die notwendigen Mittel zur Ausbildung des Pflegepersonals gemäß den unlängst erlassenen Ausbildungsstandards bereitzustellen. Der Ausschuss ruft den
Vertragsstaat außerdem auf, gründlichere Kontrollen der Pflegeheime durchzuführen. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss den Vertragsstaat auf die Grundsätze der Vereinten Nationen für ältere Menschen (Resolution 46/91 vom 16. Dezember 1991) sowie auf den allgemeinen Kommentar Nr. 6 über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte älterer Menschen (1995).

28. Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass nahezu 25 Prozent der Schüler ohne Frühstück zur Schule gehen und dadurch der Gefahr der Unterernährung ausgesetzt sind,da Mittagessen noch nicht in allen Schulen bereitgestellt wird. (Art. 13, 12, 10)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Kinder, insbesondere aus armen Familien, mit richtigen Mahlzeiten versorgt werden. Der Ausschuss fordert den Vertragstaat außerdem auf, sicherzustellen, dass die ergriffenen Maßnahmen Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen nicht weiter stigmatisieren.

29. Der Ausschuss ist besorgt, dass die Zahl der Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, vor allem bei sozial benachteiligten Schülern nach wie vor hoch ist, trotz verschiedener ergriffener Maßnahmen durch den Vertragsstaat, wie die individuelle Beratung und Monitoring-Diensten und die besondere Unterstützung für Schüler mit besonderen Bedürfnissen. (Art. 13, 2.2)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, die sozialen Aspekte des Problems bei der Umsetzung von Plänen zur Unterstützung von Schülern, welche in Gefahr sind, die Schule ohne Abschluss zu verlassen, anzugehen.

Der Ausschuss ruft den Vertragsstaat außerdem dazu auf, die Aufmerksamkeit für die Möglichkeit und Unterstützung für diejenigen zu erhöhen, die in beruflichen Ausbildungsprogrammen eingeschrieben sind, das Abitur zu erwerben.

30. Der Ausschuss ist besorgt, dass der Vertragsstaat nicht nach seiner früheren Empfehlung des Jahres 2001 gehandelt hat, um Gebühren im Bereich der Hochschulbildung mit dem Ziel der Abschaffung dieser in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Absatz 2 (c) des Artikels 12 über die schrittweise Einführung der Unentgeltlichkeit der Hochschulbildung zu reduzieren (Art. 13)

Der Ausschuss wiederholt seine Empfehlung und ruft den Vertragsstaat zu einer Reduzierung der Studiengebühren im nationalen Rahmen der Rechtsvorschriften zur Regelung des Hochschulwesens einzuführen und fordert den Vertragsstaat auf, der Bundesregierung mehr Verantwortung im Hinblick auf die Bildungspolitik zu übertragen, welche bis jetzt den Bundesländern übertragen wurden. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss den Vertragsstaat erneut auf seine allgemeinen Bemerkungen Nr. 13 über das Recht auf Bildung (1999).

31. Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass die Menschenrechtsbildung,einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen rechte, nicht ausreichend Beachtung geschenkt wird und nicht systematisch in die Lehrpläne der verschiedenen Ebenen integriert ist. (Art. 13)

Der Ausschuss ruft den Vertragsstaat auf, die Menschenrechtsaufklärung, einschließlich der über wirtschaftliche, soziale und kulturelle rechte, für Schüler aller Ebenen und Angehörige aller Berufe, die eine direkte Rolle zur Förderung und zum Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte einschließlich Beamter, Lehrer, Sozialarbeiter und Polizei, einnehmen, zu fördern.

32. Gleichwohl die in den Antworten auf die Liste der Fragen zur Verfügung gestellten Informationen zur Kenntnis genommen werden, ist der Ausschuss besorgt über den Mangel an Daten, welche die Identifizierung von ethnischen und religiösen Gruppen und Minderheiten, die auf dem Gebiet des Vertragsstaates leben und der ihren vollen Anspruch auf ihre kulturellen Rechte unter anderem regelt, ermöglichen. (Art. 15)

Gleichwohl die rechtlichen Bestimmungen, welche den Vertragsstaat am Sammeln statistischer Daten über die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung hindert, zur Kenntnis genommen werden, empfiehlt der Ausschuss dem Vertragsstaat, Maßnahmen und Mechanismen zu beschließen, Gruppen und Minderheiten zu ermöglichen, sich selbst identifizieren zu können um z.B. im Hinblick darauf, auf Basis der Selbstidentifikation ihre kulturellen Rechte zu garantieren, insbesondere das Recht auf Bewahrung, Förderung und Entwicklung ihrer eigenen Kultur, welche ein essentieller Teil ihrer Identität ist. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss den Vertragstaat auf seine allgemeine Bemerkung Nr. 21 (2009) über das Recht eines jeden, am kulturellen Leben Teil zu haben.

33. Der Ausschuss ermuntert den Vertragsstaat, den Anteil seines Beitrages der öffentlichen Entwicklungshilfe, welcher bei 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes(BIP) im Jahr 2009 stand, zu erhöhen und die internationale Norm von 0,7 Prozent so rasch wie möglich zu erreichen.

34. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, konkrete Schritte zu unternehmen, die Politik und Praxis der frühzeitigen Orientierung und Einordnung von Schülern zu überprüfen, unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkung der Praxis auf das Erreichen von Hochschulen der Schüler insbesondere aus sozial benachteiligten Gruppen im Einklang mit den Empfehlungen des Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung (/HRC/4/29/add. 3, 2007).

35. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, in seinem nächsten periodischen Bericht Informationen einzufügen über:

(i) Kinder, welche auf der Straße leben und arbeiten, einschließlich statistischer Daten aufgeschlüsselt nach Altersgruppen und Herkunft, sowie Maßnahmen zur Lösung des Problems;

(ii) seine Politik zum Schutz der Gesundheit im Kontext von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Organismen;

(iii) die Anwendung von Zwangsmaßnahmen der medizinischen Behandlung bei Patienten mit psychischen Erkrankungen und sich darauf beziehende Vorschriften;

(iv) die Prävalenz des Drogenkonsums und die Auswirkung von Projekten zur Prävention von Drogenkonsum und Sucht bei Kindern und Jugendlichen, die im Anhang 6 der Antworten auf die Liste der Themen umrissen sind; und

(v) die Häufigkeit von Selbstmord und die Auswirkungen von getroffenen Maßnahmen zu dessen Vermeidung.

36. Der Ausschuss ermuntert den Vertragsstaat zur Unterzeichnung und Ratifizierung des freiwilligen Protokolls zum Vertrag.

37. Der Ausschuss ermuntert den Vertragsstaat zur Ratifikation des Internationalen Übereinkommens über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeiter und ihrer Familienangehöriger.

38. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, die vorliegenden abschließenden Bemerkungen in allen Ebenen der Gesellschaft, insbesondere unter Staatsbeamten, der Justiz, und Organisationen der Zivilgesellschaft zu verbreiten, zu übersetzen und sie so weit wie möglich zu veröffentlichen, sowie das den Ausschuss über ergriffene Schritte zu ihrer Durchsetzung in der nächsten Periode zu berichten.

Darüber hinaus ermutigt er den Vertragsstaat, weiterhin nationale Menschenrechtsinstitutionen, Nichtregierungsorganisationen und andere Mitglieder der Zivilgesellschaft in den Prozess der Diskussion auf nationaler Ebene vor der Vorlage des nächsten periodischen Berichts einzubinden.

39. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, ihren sechsten periodischen Bericht in Übereinstimmung mit den überarbeiteten Leitlinien für die Berichterstattung des Ausschusses von 2008 für den 30. Juni 2016 vorzubereiten.

Ergänzend:
UN-Feindstaatenklausel

Deutsche haben kein Recht auf Eigentum UN-Feindstaatenklausel

Repost vom 25. Aug 2012

Ist die BRD eine kriminelle Organisation?

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von Klardenker

Der Artikel ‘Ist die Bundesrepublik Deutschland eine kriminelle Organisation? (3. Update)‘ erhielt eine weite Verbreitung. Dieser wurde nun überarbeitet, erweitert und um Überlegungen zur Lösung ergänzt. Zwar befinden sich darin nun einige Themen, die sich nicht direkt auf die Bundesrepublik Deutschland sondern auf die EUdssr und die USA beziehen; der Schwerpunkt bleibt jedoch bei der Bundesrepublik. Bitte verbreiten Sie den Artikel weiter! Ergänzungen in kompakter, zusammenfassender Form und mit Belegen gerne in den Kommentar.

Aktuelle Version: BRD-Mafia-20120701-2120.pdf
Alte Version: BRD-Mafia-20120630-1030.pdf

Ist die Bundesrepublik Deutschland eine kriminelle Organisation?

4. Update – Noch mehr Fakten für Gutdenkmenschen

I. Das Problem – Eine Ist-Analyse

Polizeigewalt

Die Bundesrepublik Deutschland, nachfolgend vereinfachend BRD genannt, gibt unser Geld für Wasserwerfer und andere Polizeigewalt gegen das eigene Volk aus, wie z. B. bei der Freiheit statt Angst Demo 2009 oder im Stuttgarter Schlosspark am 30.09.2010, und dort sogar gegen Schüler. Dabei verlor ein Mann sein Augenlicht, es gab insgesamt ca. 370 Verletzte, 100 verletzte Kinder, viele Rippenbrüche, aber die Täter wurden nicht festgenommen, sondern sind weiterhin, vermutlich bewaffnet, auf freiem Fuß (Gefahr im Verzug). Stattdessen laufen noch mehrere Tausend Ermittlungsverfahren gegen Demonstranten. Sogar die Verfolgung der Täter versucht man zu verhindern. Während eine Handhabe gegen Gewalt seitens der deutschen Polizei kaum möglich ist, hat die EU die Privatarmeen EUFOR und EUROGENDFOR geschaffen,

Zusammenarbeit mit Militär und Geheimdiensten

Laut aktivepolitik gibt es 255 US-Stützpunkte in Deutschland; einige davon sind bereits geschlossen. Glaubt man GlobalSecurity.org, sind es 112, und laut Wikipedia immer noch 51 Stützpunkte. Auch wenn die Truppenstärke der Bundeswehr weitaus größer ist als die ausländischer Streitkräfte, fragt sich, was die US-Armee hier noch treibt. Und wozu werden Atomwaffen mitten in Deutschland (Büchel) gelagert?

Der Flughafen Frankfurt am Main war das Drehkreuz für die illegalen Gefangenentransporte der CIA, die viele unschuldige Menschen nicht nur nach Guantanamo, sondern auch in rechtsfreie Gefängnisse mitten in Europa transportierte.

Kriegstreiberei

Die BRD verwendet unser Geld für Kriegstreiberei und Waffengeschäfte. Sie unterstützte den Export des nun vierten atomwaffenfähigen und durch Steuergelder teilsubventionierten U-Boots an das israelische Besatzerregime; sie machte mitten in der Finanzkrise Griechenlands im März 2010 den Verkauf von U-Booten von Thyssen Krupp an das überschuldete Land für 1,3 Milliarden Euro zur Bedingung für die Finanzhilfen; und der geheim arbeitende Sicherheitsrat der Bundesregierung bewilligte 2011 den Export von 270 Leopard II-Panzern des deutschen Rüstungskonzerns Krauss-Maffei-Wegmann (KMW) an das autoritär geführte Saudi Arabien. Die Saudische Regierung will nun 600-800 weitere Panzer. KMW und Rheinmetall benötigen aufgrund der Umstrukturierung der Bundeswehr dringend neue Aufträge, um ihre Zukunft zu sichern.

Kriegslügen

Die BRD beteiligt sich an Angriffskriegen unter falschem Vorwand. So war der Grund für den Irak-Krieg eine PR-Lüge, inszeniert von der Agentur Hill & Knowlton. Selbst amnesty international fiel auf die Lüge herein. Die berühmten Massenvernichtungswaffen wurden bis heute nicht gefunden. Der Einsatz gegen Afghanistan war unter falschem Vorwand, da die Attentäter vom 11. September 2001 nicht aus Afghanistan kamen und 9/11 nur mit Hilfe von Geheimdiensten ausgeführt werden konnte. Ungeklärt ist an 9/11 z. B. immer noch, wie die Twin Tower in Freifallgeschwindigkeit perfekt in sich zusammenfallen konnten, dass zahlreiche Zeugen in den Gebäuden Explosionen hörten, dass dänische Forscher im Staub Reste von Nanothermit fanden und dass Gebäude 7, ohne von einem Flugzeug getroffen worden zu sein, ebenfalls wie bei einer Sprengung zusammenfiel. Alle wichtigen Fragen wurden von der US-Regierung natürlich nie aufgegriffen. Warum nur?

Nebenbei: Auch in den alternativen Medien ganz unbeachtet bleibt bis heute das Ereignis des 10. September 2001, als Donald Rumsfeld bekannt gab, was zuvor Jim Minnery ausplauderte: Das Pentagon vermisse 2,3 Billionen US-Dollar. Cynthia McKinney befragte 2006 Rumsfeld unter anderem zum DynCorp Sex-Skandal, den fehlenden 2,3 Billionen und der Kriegsspielen.

Kriegsverbrechen mit Uranwaffen

Unsere Regierung missbraucht unser Geld auch für Genozide durch Einsatz von Uranmunition in Libyen, Afghanistan, Kosovo, Somalia und im Irak. Tausende Menschen wurden und werden dadurch, wahrscheinlich über viele Generationen, schwer geschädigt. Die BRD ist Mittäter durch Ihre Mitgliedschaft in dem Verbrecherbündnis NATO. James G. Stavridis ist gleichzeitig General der USEUCOM und EU-Kommandeur der NATO. Durch die billige Verwertung abgereicherter Brennstäbe für die Herstellung von Uranmunition spart Deutschland riesige Geldsummen, die die ordentliche Entsorgung ansonsten kosten würde.

Iran-Irak-Konflikt

Ein nächster Angriffskrieg scheint gegen den Iran in Vorbereitung zu sein, obwohl niemand Beweise für die angeblich nicht-zivile Nutzung von Atomenergie vorlegen kann. Der Iran hat den Atomwaffensperrvertrag unterschrieben und lässt sich regelmäßig von der IAEA überwachen, während Israel den Sperrvertrag nicht unterschrieben hat und ganz provokativ hochrüstet. Günter Grass drückte dies in einem Gedicht aus, mit dem sich kaum jemand inhaltlich befassen wollte. Kaum ein Land missachtet UNO-Resolutionen so wie Israel, trotzdem führt es seine Siedlungspolitik unbeirrt weiter. Es ist faktisch nicht nur eine Atom-, sondern auch eine Besatzungsmacht. – Trotz alledem sagte Bundespräsident Gauck bei seinem Besuch in Jerusalem, Deutschland sei bereit, für das Existenzrechts Israels einzutreten. Weiterhin stachelte er gegen das böse Atomprogramm Teherans an. Dabei hatte vorher noch eine Zeitungsumfrage ergeben, dass 70 Prozent der Deutschen erkannt haben, dass Israel seine Interessen ohne Rücksicht auf andere Völker verfolgt.

Organe der BRD terrorisieren Einzelpersonen und Gruppen

Bundesanwaltschaft und BKA terrorisieren völlig unschuldige Menschen, und das auch dann noch, wenn die Fälle öffentlich wurden. Dabei dient ihnen der Terrorismusvorwand, der §129a StGB („Bildung terroristischer Vereinigungen“). So z. B. bei Norbert T. und Andrej Holm, denen durch Bespitzelung und Beobachtung das Leben zur Hölle gemacht wird. Wer terrorisiert eigentlich wen? – In 90 Prozent solcher Fälle wird noch nicht einmal Anklage erhoben. Wie gut nur, dass der Autor dieses Textes nur Fakten auflistet und deshalb kein Terrorist ist.

Auch ganze Parteien, die sich für soziale Gerechtigkeit einsetzen, werden einfach mal vom Verfassungsschutz beobachtet, also somit kriminalisiert. Zu einer Anklage kommt es offenbar auch hier nicht.

Finanzunion und Vereinigte Staaten von Europa

Die BRD gibt unser Geld außerdem für illegale Rettungsschirme und Immobilienspekulationsgeschäfte und Milliardengräber wie Stuttgart 21 aus. Sie veruntreut unsere Steuergelder, Gebühren und sonstige Abgaben, um damit die eigene Staatsinsolvenz zu verschleppen (Insolvenzverschleppung), indem sie ihre Staatsverschuldung immer weiter treibt. Dies wird zusätzlich unterstützt, indem sie aus der EU eine Schuldenunion mittels illegalem weil grundgesetzwidrigem EFSF und ESM macht, der einen rechtlich immunen „Gouverneursrat“ haben soll. Dieser kann Staaten belangen, ohne selbst rechtlich angreifbar zu sein. Natürlich ohne hierzu eine Legitimation vom Volk zu haben. – Diese Symptombekämpfung beim Geldsystem geschieht in völliger Ignoranz der tatsächlichen, ursächlichen Fehler des Geldsystems.

Geldsystem

Die BRD toleriert und stützt ein krankes Geldsystem, das durch Zins und Zinseszins soziale Spaltung schafft, Finanzkriege provoziert und Ausbeutung erzwingt. Immer mehr Menschen haben zu wenig Einkommen und immer mehr ein viel zu hohes. Immer, wenn die U.S. einen Krieg führten, ging es ihnen dabei und danach wirtschaftlich besser.

Missachtung des höchsten Gerichts

Frau Dr. Angela Merkel hat die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts schon mehrfach missachtet, z. B. beim Wahlrecht, den Hartz IV Sätzen, der Vorratsdatenspeicherung, und beim Bundestrojaner. Die Entscheidungen des BVerfGE scheinen sie offenbar nicht besonders zu interessieren.

Privatisierungen

Dazu kommt Privatisierung und PPP z. B. im Bereich der Verwaltungen und der Wasserversorgung sowie Geheimverträge. Recht wird eingetauscht in Scheinsicherheit, Militarisierung und Privatisierung. Später stellte sich jedes Mal heraus, dass die beteiligten PPP-Firmen es ausschließlich auf Gewinne auf Kosten der Verbraucher abgesehen hatten.

Rechtssystem

Deutschland ist ein VerwaltungskonstruktBRD“ (nicht ein völkerrechtlich legitimierter Staat); ein Friedensvertrag oder eine gesamtdeutsche Verfassung fehlen immer noch (fehlende Souveränität). Dass Deutschland seit 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän war, sagte sogar Finanzminister Schäuble am 18.11.2011 auf der Europäischen Banken-Konferenz (EBC). Warum wird GG Art. 146 (Verfassung) nicht umgesetzt? Warum wurde 1990 der Geltungsbereich aus dem alten GG Art. 23 „überblendet“ und in die Präambel verlegt? Ist eine Präambel das Gesetz selbst? Warum heißt es „Grundgesetz für…“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“? Wenn das Grundgesetz doch unsere Verfassung darstellt, warum sagte dann Carlo Schmidt in seiner Rede selbst, dass die Macher des Grundgesetzes nicht die Aufgabe hätten, eine Verfassung zu errichten? Das Grundgesetz wurde von den Alliierten für die BRD erlassen und genehmigt, und von einem eingesetzten Parlament ohne Volkszustimmung bestätigt. Zudem änderten die Parteien das Grundgesetz schon über 180 Mal nach ihren Bedürfnissen, ohne hierzu das Volk zu befragen oder auf den Volkswillen Rücksicht zu nehmen.

Gesetze ohne Geltungsbereich

Die Justiz in der BRD stützt sich auf Gesetze wie die StVO und die ZPO, die keinen Geltungsbereich haben. Das OWiG gilt nur noch auf Schiffen und Luftfahrzeugen, die „berechtigt“ sind, „die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“ (OWiG §5). Zwar gibt es richtigerweise keine Vorschrift darüber, dass Gesetze einen Geltungsbereich definieren müssen; warum aber wird dann in diesem §5 OWiG der Geltungsbereich doch genannt?

Justiz als Handlanger der Politik

Nicht nur bei Projekten wie Stuttgart 21 sieht man es: Justiz, Staatsanwälte, Polizei sind nur noch Handlanger der Politik, wie es auch Prof. Dr. Hans-Joachim Selenz mit guten Beispielen bestätigt.

Scheinurteile

Gesetzliche Richter gibt es tatsächlich nicht mehr, obwohl jeder Deutsche laut GG Art. 101 und GVG §16 ein Recht auf einen solchen hat. Staatsgerichte gibt es nicht. Demnach ist die Exekutive ohne Legitimation durch das Grundgesetz. Es werden Scheinurteile gesprochen, die einen organisierten Prozessbetrug darstellen.

Ebenfalls ohne Volkszustimmung haben sich die Parteien Immunität und weitere Sonderrechte gegeben, und obwohl das Grundgesetz unmittelbare (direkte), freie und gleiche Wahlen vorschreibt, werden Abgeordnete, der Bundeskanzler, der Bundespräsident und der Ministerpräsident über Parteilisten, d. h. indirekt, unfrei und ungleich gewählt. Parteilose haben kaum eine Chance.

Ordnungswidrigkeiten

Menschen werden für eine sogenannte Ordnungswidrigkeit bei Nichtbezahlung als Geisel in einem erpresserischen Menschenraub in Erzwingungshaft gesteckt, und dies auf der Basis des OWiG, das keinen Geltungsbereich hat. Die Erpressungshaft oder Geiselnahme führt aber zu keinem Zahlungsausgleich. Dieser Verstoß gegen die Menschenwürde und die unveräußerlichen Menschenrechte wird vollzogen, obwohl das Grundgesetz den Vorrang der Menschenrechte vor Bundesrecht und Bundesrecht vor Landesrecht bestimmt, und die Bundesrepublik Deutschland Menschenrechtsabkommen wie den Internationalen Pakt über bürgerliche und private Rechte, IPbpR, und die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK, unterzeichnete. In diesen Abkommen wurde u. a. bestimmt, dass niemand wegen der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen (Schulden) bestraft werden darf.

Richter sind Schiedsrichter

Amtsrichter mit „Dienstausweis“ sprechen Haftbefehle aus, obwohl sie keine gesetzlicher Richter sind, und seit dem 12.09.1950 keine Staatsgerichte mehr existieren (GVG §15 ist weggefallen), sondern nur noch Privat- oder Ausnahmegerichte und dies nach dem Grundgesetz und der Gerichtsverfassung verboten ist. Die Unabhängigkeit der Richter und die Gewaltenteilung kann nicht eingehalten werden, wenn Politiker (Bundespräsident und Ministerpräsident) Richter und ausführende Beamte ernennen.

Gesundheit/Technologien

Ständig gibt es Jod, Aspartam, Fluorid (Industriemüll), Glutamat, Pestizide und sonstige Zusatzstoffe im Essen; die BRD toleriert Lebensmittelspekulationen, und fast täglich werden über unseren Köpfen Chemtrails (Chemie aus Flugzeugen) versprüht, und das wahrscheinlich unter dem Dogma des völlig unbelegten, sogenannten menschengemachten Klimawandels. Als wäre das nicht genug, fördert sie die vom Mobilfunk und anderen gepulsten Mikrowellenstrahlen ausgehenden gesundheitlichen Gefahren. Außerdem ist sie Mitglied in der Europäischen Union, die das unsinnige Glühlampenverbot erfunden hat. Energiesparlampen absorbieren giftige Dämpfe und geben Licht in einem kalten, blaustichigen Farbraum, der die Netzhaut des Auges angreift.

Europäische Union – Todesstrafe, Überwachung und Polizeiarmeen

Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich „EU-Verfassung“) ist ein Vertrag unter Herrschenden, nicht mit dem Volk; warum sonst heißt er „Vertrag“ und nicht mehr „Verfassung“? Verträge werden unter den Unterzeichnern abgeschlossen und gelten nur für die Bürger, wenn sie dafür eine Legitimation erteilt haben. Das Bundesverfassungsbericht kritisierte diesen Vertrag als grundgesetzwidrig, da er u. a. in die Budgethoheit der BRD eingreife. Trotzdem wurde dem Vertrag zugestimmt. – Er führt ganz nebenbei auch die Todesstrafe wieder ein. Der Staat darf auch bei Aufständen töten, und was ein Aufstand ist, bestimmt der Staat selbst.

Die EU ist eine nicht-demokratisch gewählte Kommission, auf dessen Entscheidungen der Bürger keine Einflussmöglichkeit hat.. Es gibt noch nicht einmal einen Petitionsausschuss (der allerdings auch nichts bringen würde, wie man in Deutschland sieht). Die EU erlässt Verordnungen an die Länder, die diese in nationales Recht umsetzen müssen; anderenfalls drohen hohe Geldstrafen.

Die EU ist u. a. verantwortlich für die Vorratsdatenspeicherung, INDECT, und Kontenabfragen von US-Geheimdiensten über das SWIFT-Abkommen. Mit diesem bekommt der US-Geheimdienst Zugriff auf die Bankdaten von 500 Millionen Europäern. Es schaltet die Bürgerechte aus, ist undemokratisch zustande gekommen und höchst intransparent. Der genaue Text ist nicht öffentlich und damit nicht verfassungsgemäß. Dem Parlament wurde kein Mitspracherecht eingeräumt, eine öffentliche Diskussion wurde verhindert.

Die EU ist ebenso verantwortlich für die Privatarmeen EUFOR und EUROGENDFOR, die rechtlich unangreifbar sind. Ihr Einsatz untergräbt nationales Recht und hat größten Ermessensspielraum. Geheimarmeen wie die ehemalige italienische P6 sind nun ganz offizielle Realität. Ebenso für die EU-Polizeiagenturen Frontex und EUROPOL (Rechtfertigungsrhetorik , Euro-Anarchisten).

Außerdem untergräbt sie mit dem ESM Freiheit und Demokratie, um Kapitalinteressen zufriedenzustellen.

Die EU führte auch für Beamte in der Schweiz das Verbot ein, die Wörter Vater und Mutter zu benutzen (stattdessen „Elter“). EU-Abgeordnete erhalten auf Kosten der Steuerzahler Millionen an Krankenkassenkosten, Massagen und Kondome geschenkt.

Noch mehr Überwachung

Als Folge aus den Anschlügen von 9/11 übernimmt die BRD Überwachungsschrott wie das jetzt wieder eingestellte ELENA. Die Vorratsdatenspeicherung ist soll wieder eingeführt werden, obwohl sie vom Bundesverfassungsgericht schon untersagt wurde, und dadurch gar keine Vorteile für die Ermittlungsbehörden resultieren. Das Projekt INDECT scheint der Traum der EU vom Polizeistaat zu sein. Jeder Bürger steht unter Generalverdacht und von Unschuldsvermutung wird nicht mehr viel übrig bleiben. INDECT ist mit Hilfe mehrerer deutscher Universitäten in Planung. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung werden Kameras überall installiert. Der CCC entdeckte einen zweiten Bundestrojaner, mit dem es den BRD-Behörden möglich war, beliebige Daten auf das System des Überwachten nachzuladen, und somit Straftaten unterzujubeln bzw. vorzutäuschen (Firma DigiTask). – Ranghohe Politiker fordern immer wieder die Durchsetzung des Rechtsstaats, während sie selbst ständig gegen das Recht, insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstoßen.

Vorwände für Überwachungsmaßnahmen

Tatsache ist dabei jedoch, dass wir alle zu keinem Zeitpunkt von irgendjemandem angegriffen wurden. Während es bei 9/11 sehr wahrscheinlich ist, dass dieser Terror nur mit Hilfe von Geheimdiensten ausgeführt werden konnte, waren alle anderen Ereignisse wie die Sauerlandzelle Abenteuerexkursionen der geheim arbeitenden Ermittlungsbehörden.

Kein Bedingungsloses Grundeinkommen

Obwohl bereits über 80 Prozent der Menschen in Deutschland Transferleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Rente, BAföG, Kindergeld, Elterngeld, usw. beziehen und viele Gründe dafür sprechen, wird das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) nicht eingeführt.

Lobbyismus im Energiesektor, betrügerische Energiewende

Als bekämen sie den Hals nicht voll genug, wollen die großen Energiekonzerne nun Milliarden von der Regierung (also aus Steuergeldern), um neue Leitungsnetze zu bauen, darunter auch eine leistungsstarke Nord-Süd-Trasse, obwohl diese für die Erneuerung der Leitungen jahrelang Aufpreise bei den Energiekosten berechnet hatten.

Die grüne Revolution in Deutschland ist eine grüne Verarschung. Während in Deutschland die Abschaltung von AKW’en heftig diskutiert wird, entstehen überall um Deutschland herum neue Atomkraftwerke, und Deutschland importiert immer mehr Strom.

Damit Windräder nicht zu sehr in die Händer anderer Betreiber geraten, gibt es nun die Abwrackprämie für Windkraftanlagen, verschleiernd auch Repowering genannt.

Wahlen ändern nichts

Egal wie Amerikaner wählen, Reps oder Demokraten, die Außenpolitik bleibt immer gleich: Angriffskriege die mit Lügen beginnen, Rüstung und Ausbeutung anderer Länder. Egal was man in Deutschland wählt, die Probleme werden nie an der Wurzel behandelt; es wird im Gegenteil alles dafür getan, dass dies nicht passiert. Und währenddessen sieht man Menschen, die vorgeben etwas begriffen zu haben, die dann jedoch fordern, dass Soldaten nach Hause kommen. Es wird nicht gehen! Man kann nicht mit Steuern einen korrupten Apparat aus Politikdarstellern, Militär und anderen Lobbyisten finanzieren, gleichzeitig Truppen nach Hause rufen und dann eine Änderung erwarten.

Soldaten werden künftig zur Kriegsführung gar nicht mehr benötigt. Es gibt Drohnen, die aus Washington D. C. Gesteuert werden. Zur Aufstandsbekämpfung, auch in Deutschland, gibt es nicht nur prügelnde Polizei, es gibt Wasserwerfer, Akustikwaffen (in Belgien schon im Einsatz gewesen) und bald ebenfalls Drohnen.

Wir sind alle Psychopathen

Es gibt große, kleine, größere, ganz kleine und welche dazwischen: Psychopathen. Manche wollen Chemtrails bekämpfen, aber fahren mit dem Auto zum Einkaufen. Einige wollen die Wände weiß haben, kaufen aber schwarze Farbe. Manche wollen kein mit Jod vergiftetes Salz im Essen, müssen aber „mal eben eine Rauchen gehen“. Manche wollen den politischen Wandel, gehen dann aber Grün statt Rot wählen, also Dreck statt Scheiße. Viele wollen auch Stuttgart 21 stoppen, aber weiterhin brav Steuern zahlen.

Was hier im Kleinen nur wie alltägliche Heuchelei aussieht, stellt sich bei Betrachtung des Gesamtzusammenhangs, falls man daran glaubt dass jeder Einzelne die Welt formt, als Psychose der Menschheit dar.

Jeses Mal, wenn ich in einer Diskussionsrunde eines Stuttgart 21 Arbeitskreises saß, fragte ich mich: Was um Gottes Willen mache ich da? Wollen die jahrejang ein nervenaufreibendes Gesprächsthema aufrecht erhalten, oder wollen sie das Wahnsinnsprojekt stoppen? Warum tun sie dann nichts Effektives? Die wirklich nutzbringenden Vorschläge wurden immer abgelehnt: „Zu teuer“, „Das geht doch nicht“, „Nicht umsetzbar“. Und letztes hat sich ja auch bewahrheitet: Wer etwas für nicht umsetzbar hält, wird es gar nicht erst versuchen. Zu dumm. Es sah so aus, als wolle die Bewegung lieber Kaffeekränzchen veranstalten und Fakten sammeln, für die sich ansonsten doch niemand interessiert. Von Visionen bei S21 keine Spur.

Dennoch ging ich monatelang zu meinen trillerpfeifenden Freunden, nicht der Trillerpfeifen wegen, sondern weil ich etwas gegen Steuerveruntreuung hatte, und regte mich dann regelmäßig über die mir selbst verordnete Zeitverschwendung auf.

Aktionsbündnis und Parkschützer sind gespalten, die leitenden Personen sind unterwandert (kontrollierte Opposition) und die noch verbliebenen Zehn Prozent haben einen Horizont von gestern bis morgen, oder sind ebenfalls lieber ihrem Hobby nachgegangen.

Was kann man also tun, wenn man sich in so einer Umgebung wiederfindet? Ich habe es gelassen, auch aus persönlichen Gründen, und mich um andere Dinge gekümmert. Zu einer Demo, egal für oder gegen was, braucht man mich heute nicht mehr bitten.

Demonstrieren, Petitieren, Beantragen, sind typische Aktionen für Sklaven die es auch immer bleiben wollen. Es dürfte inzwischen ja bewiesen sein, dass dieses Verhalten nichts bringt, von dem informellen Austausch einmal abgesehen.

II. Fazit

Jetzt soll nochmal jemand sagen: „Ich weiß ja dass es viele Probleme gibt, aber es geht uns gut … und deshalb ist alles okay.“

Schafft die Bundesrepublik Deutschland unsere freiheitliche Grundordnung ab? Ist sie eine kriminelle Organisation, was man auch Staatsterrorismus nennen könnte? Bitte prüfen Sie die genannten Angaben und beantworten Sie diese Frage für sich selbst. Fakt dürfte sein, dass die BRD wie auch viele andere Regierungen weltweit durch ihre Herrschaftsform die Weiterentwicklung des Menschen verhindern will. Aus Gewissensgründen weise ich auch darauf hin: Wenn Sie mit einer kriminellen Organisation zusammenarbeiten, machen Sie sich wahrscheinlich selbst strafbar. Ob die BRD eine solche ist, entscheiden nur Sie selbst.

III. „Verschwörungstheorie!“

Wenn Sie jetzt sagen: „So ein Spinner“, dann frage ich: Was von den oben genannten Fakten verstehen Sie nicht?! Für alles sind zahlreiche Quellennachweise verfügbar, Sie finden diese in Eigenrecherche selbst. Alleine aufgrund der Vielzahl der hier genannten Unglaublichkeiten (und selbst wenn Sie das eine oder andere als Verschwörungstheorie abtun) dürfte der einfache Michel und Gutdenkmensch doch ins Grübeln kommen.

Denjenigen, die alle genannten Fakten als Spinnerei, Internet-Verschwörungstheorie, braune Propaganda, etc. verharmlosen, verunglimpfen bzw. diffamieren, kann nur gesagt werden: Passen Sie auf, dass eines Tages nicht die ganze Welt um Sie herum eine Verschwörungstheorie wird. Diesen Abtraum würde ich niemandem wünschen.

Selbst zum den 11. September 2001 hat die Welt inzwischen begriffen, dass die offizielle Theorie der US-Regierung die eigentliche Verschwörungstheorie ist. Aber Gegner von Sachargumenten betiteln gerne die Argumente als Verschwörungstheorie. – Orwellscher Neusprech war also schon 2001 realität, auf dieser Wortvergewaltigung baut nun sämtliche sogenannte Überwachungs- (sorry) Sicherheitstechnik auf. Selbst die Bielefeldverschwörung ist plausibler als die irrwitzige Verschwörungstheorie der US-Regierung über 9/11.

IV. Überlegungen zur Lösung

Wenn man sich auf Gesetze beruft, kann man der Ansicht sein, dass wir jedes Recht haben, uns gegen diese kriminelle Bande zu wehren. Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes sagt: „(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Wenn man aber Gesetze Gesetze sein lässt, kann man sich immer noch auf Moral und Ethik berufen. Hier sollte es eindeutig sein, dass man mit der BRD nicht unnötigerweise zusammenarbeiten sollte bzw. immer nur da, wo es zwingend erforderlich ist. Die Beseitigung derselben fordern wir aber nicht; das wäre aus Sicht der BRD-Justiz „verfassungswidrig“ und würde zu Gewalt führen. Von jeder Form von Gewalt distanzieren wir uns jedoch!

Ob die BRD nun eine Mafia, eine Verwaltung, eine OMF, eine GmbH, eine AG oder ein Staat ist, spielt auch keine Rolle mehr. Fakten sind nicht von der Hand zu weisen. Sie ist das, was sie ist. Überlegen Sie selbst: Es wackelt wie eine Ente, es macht Geräusche wie eine Ente, es sieht aus wie eine Ente. Könnte es sein, dass es eine Ente ist? Wie viele Belege benötigen Sie noch? Könnte es sein, dass 2 + 2 nicht 5 sondern doch 4 ist? Könnte es also auch sein, dass die BRD zumindest zum Teil so ist, wie oben beschrieben? Wäre das nicht schlimm genug?

Oder sind Sie zufrieden mit Ihrem Hardcore-Kapitalismus, Vetternwirtschaft, Korruption, dem Verrat am Deutschen Volk, Angriffskriegen, … weil Sie immer noch denken, Sie seien von all dem nicht betroffen? Sie sind es. Spätestens wenn es an Ihr Geld geht, sollte man denken, merken Sie es.

Jetzt ist meine Frage: Wollen Sie ein Teil des Problems oder ein Teil der Lösung sein? Mitlaufende Schäfchen hatten wir in Deutschland ja schon einmal, und der Ausgang ist uns bekannt. Was werden Sie Ihren Kindern erzählen, wenn Sie nach Ihrer Rolle im System gefragt werden? Oder wollen Sie konsumgeile Nachkommen haben, die keine Fragen stellen?

Lassen wir die Banken, die Politiker und Strippenzieher ihre Spielchen doch untereinander spielen. Entziehen wir diesen Kreisen doch ihre Grundlage, indem wir einerseits an dem BRD-System so wenig wie möglich teilnehmen und andererseits ein eigenes System aufbauen. Denn das System von innen heraus zu ändern, z. B. über Parteien und Wahlen, über Protestieren, Demonstrieren, Petitieren, das können Sie vergessen. Es würde einen extra Aufsatz erfordern, dieses zu belegen.

V. Verantwortung

Einerseits sind nicht DIE, sondern wir alle für die Zustände mitverantwortlich. Sie und ich, wir waren jahrzehntelang zu faul, zu verblendet, zu uneinsichtig und haben weg geschaut. Ein bekannter Song sagt: „Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt!“

Andererseits sind die Haupt-Amtsträger (z. B. Bundespräsident) auch mit einer besonderen Verantwortung ausgestattet, sonst wären sie nicht in dieser Position. Wird diese Verantwortung trotz Missverhältnissen nicht übernommen, werden sie dafür abgestraft, vielleicht nicht durch das Recht, aber in jedem Fall durch das Volk. Die Geschichte beweist dieses.

Denn auch Frau Merkel ist ein frei geborener Mensch, der jederzeit die Möglichkeit hat, die Deutschen pflichtgemäß über die Lage aufzuklären und diese um Mithilfe bei der Behebung zu bitten. Es mag sein, dass sie selbst der Ansicht ist, ihren Auftrag, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, als erfüllt ansieht. Kann man aber Schaden nachhaltig fern halten, indem man neuen Schaden hinzufügt, vertuscht und nicht aufklärt? Oder verschiebt man die Probleme damit nur?

Dreck ist Dreck. Dreck war immer Dreck. Dreck wird immer Dreck sein. Dreck ist kein Gold. Dreck wird nie Gold werden. – Und Dreck kann man auch nicht vergolden!

Wenn Sie dies festgestellt haben, müssen Sie sich selbst fragen: Wenn demonstrieren, petitieren, beantragen und bitten nichts bringen, wenn man ein vollkommen korruptes, kaputtes System nicht bekämpfen oder abschaffen kann, weil es noch zu mächtig ist, was macht man dann?

VI. Lösung

Man vernetzt sich mit Gleichgesinnten und baut ein neues System auf. Dafür brauchen wir keine blutige Revolution, noch nicht mal Demonstrationen, bei denen man sich zum Beispiel trifft, um gegen Bankenrettungen zu protestieren, während man am nächsten Tag schon wieder das gleiche zinsbelastete Geld verwendet (man nennt diese Verhaltensweise auch „Heuchelei“). Stattdessen wechselt man Schritt für Schritt über in ein anderes System, das zinsloses Geld verwendet, keine Angriffskriege führt, in dem nicht jeder gegen jeden arbeitet und Gemeinschaft wieder Sinn ergibt. Wenn genügend Menschen dem neuen System angehören, geht das alte System von selbst unter. Abschaffen müssen wir die BRD also nicht, aber lassen wir sie ihre dummen Kriegsspiele doch unter sich führen.

Das Beste wäre dann, wenn das neue System vom alten anerkannt und nicht bekämpft wird. Dies ist der Fall. Die hier skizzierte Lösung gibt es bereits, sie heißt NeuDeutschland. http://www.neudeutschland.org/

Die folgenden Möglichkeiten schlug ich in der Vergangenheit vor. Die Punkte 3 und 4 würden es heute aber nicht mehr auf meine Titelseite schaffen:

1. Kein Geld mehr für den Staat.

Zum Thema Steuer-Nichtzahlung bzw. Steuerzahlung unter Bedingungen schrieb Rico Albrecht von der Wissensmanufaktur.NET einen hervorragenden Text. Lesen Sie diesen unter Steuerboykott.org. Die Wissensmanufaktur hat auch einen „Plan B“ erstellt.

Seien Sie selbst der Souverän; es kann nicht schaden, autarker zu werden. Bewusste Menschen übernehmen auf allen Ebenen Verantwortlichkeit für sich und ihr Umfeld, bilden Netzwerke und fordern weniger den Staat.

2. Treuhandkonto für alle Steuerarten.

Einrichtung eines Treuhandkontos für sämtliche Steuergelder. Jeder Steuersklave begleicht seinen Einkommensteuerbescheid nicht mehr direkt an das Finanzamt, sondern erst mal nur an das Treuhandkonto, mit der Nachricht an den Fiskus: „Ich zahle gerne meine Steuern. Wenn Sie eidesstattlich und persönlich haftend versichern, dass davon keine Kriege und sonstige Veruntreuungen vorgenommen werden, wird die Treuhand das Geld an das Finanzamt sofort weiterleiten.“ Wenn das einer alleine macht, wird er schnell mit dem Zoll zu tun bekommen; aber was geschieht, wenn es viele gleichzeitig machen? – Also organisieren Sie sich.

3. Arbeitsverträge in Darlehensverträge umwandeln.

Arbeitgeber können die Arbeitsverträge mit den Angestellten kündigen, und stattdessen einen Darlehensvertrag anbieten. Ergebnis: Keine Sozialabgaben mehr, keine Lohnsteuer, kein gar nichts, aber der Arbeitnehmer bekommt mindestens 30-40 Prozent mehr Geld und kann sich davon selbst privat absichern.

4. PSE und/oder staatliche Selbstverwaltung.

Geben Sie eine Personenstandserklärung ab und gehen Sie in staatliche Selbstverwaltung. Ob das effektiv und eine wirkliche Lösung ist, wissen wir bisher leider nicht. Das Thema PSE ist zudem höchst sensibel; tun Sie nichts, von dem Sie nicht 100-prozentig überzeugt sind.

VII. Weitere Informationen

http://www.neudeutschland.org/ NeuDeutschland

http://www.wissensmanufaktur.net/ Perfekte Zustandsanalyse und Plan B

http://Steuerboykott.org/ Steuerboykott von Rico Albrecht

https://brd-schwindel.org/ Der BRD-Schwindel

http://natuerlicheperson.de/ Natürliche Person nach BGB §1

http://Volksbetrug.net/ Volksbetrug

http://Novertis.com/ Novertis – Andreas Clauss

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/ Menschenrechtsverstöße

http://Folksvalue.de/ Die Macht geht vom Volke aus

http://Staatliche-Selbstverwaltung.de/ Staatliche Selbstverwaltung

http://zeb-org.de/ Zentralrat Europäischer Bürger

http://rechtslinks.wikispaces.com/ Wiki mit Verfassungsvorschlägen

VIII. Rechtlicher Hinweis und Disclaimer

Die Begriffe „BRD-Mafia“, „BRD-Verwaltung“ und ähnliche stehen in diesem Text stellvertretend für „geliebte Bundesregierung“. Dieser Text benennt ausschließlich für wahr befundene Tatsachen. Er ist nicht Rechts, Links, oben, unten, vorne, hinten, nicht radikal, nicht antisemitisch, nicht KRR’ler, oder was viele sich sonst noch ausdenken, nur um Menschen zu diffamieren, die herausgefunden haben, dass Dreck Dreck ist (sogenannte Systemkritiker). Der Autor ist auch kein Nazi, nur weil Sie lieber Leser zu faul sind, diese Fakten zu prüfen. Er ist nicht KRR’ler, nicht in staatlicher Selbstverwaltung, beruft sich auch nicht auf uralte Verfassungen z. B. von 1871, unterstützt aber den Selbstermächtigungsgedanken. Er ist auch gegen jede Form von Gewalt, also nicht nur gegen physische sondern auch psychische, und gegen Lügen und Vertuschung.

IX. Weitergabe

Sie finden diesen Flyer im Weltnetz, indem Sie nach dem Dateinamen BRD-Mafia-20120701-2120.pdf suchen. Die unveränderte Vervielfältigung ist ausdrücklich erwünscht; der Autor freut sich dann über eine Benachrichtigung. Bei veränderter Weitergabe ist der Originaltext als Anlage beizufügen. Den Autor erreichen Sie unter: freiepresse [at] lavabit.com.

Repost vom 6. Jul 2012





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